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Förderungen für Altersvorsorge & Zulagen

Zulagen und Steuerfreibeträge für die private Altersvorsorge: Altersvorsorgedepot, Frühstartrente, Aktivrente. Wer berechtigt ist und welche Fristen gelten.

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2 Förderungen im Bereich Altersvorsorge & Zulagen

Gut zu wissen

Altersvorsorge & Zulagen: So greifen die Programme ineinander

Welche der drei neuen Regeln gilt heute schon?

Die drei Instrumente auf dieser Seite stehen an ganz verschiedenen Punkten des Gesetzgebungswegs, und das ist der wichtigste Unterschied zwischen ihnen. Die Aktivrente ist geltendes Recht: Sie wurde im Dezember 2025 verkündet und gilt seit dem 1. Januar 2026. Das Altersvorsorgedepot ist ebenfalls verkündet, aber sein Förderteil ruht noch — die neuen Zulagen greifen erst ab dem 1. Januar 2027, und bis dahin steht im Gesetzestext weiterhin die alte Grundzulage von 175 Euro. Die Frühstartrente schließlich ist bisher nur ein Regierungsentwurf; der Bundestag hat sie noch nicht beraten.

Für dich heißt das dreierlei. Von der Aktivrente kannst du heute profitieren. Für das Altersvorsorgedepot kannst du dich vorbereiten, aber noch keinen Vertrag abschließen — die neuen Produkte dürfen Anbieter erst ab 2027 anbieten. Und bei der Frühstartrente gilt jede genannte Zahl unter Vorbehalt: Solange ein Entwurf die Ausschüsse nicht durchlaufen hat, kann sich alles daran noch ändern.

Eine Gemeinsamkeit haben die drei trotzdem, und sie läuft gegen den ersten Eindruck: Keines davon ist gesetzliche Rente. Die Deutsche Rentenversicherung stellt das für zwei der drei ausdrücklich klar — die Aktivrente sei trotz ihres Namens keine zusätzliche Rentenart, sondern ein Steuerbonus, und auch die Frühstartrente sei keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dein Ansprechpartner ist bei der Aktivrente deshalb das Finanzamt, nicht der Rentenversicherungsträger.

Was bringt die Aktivrente wirklich — und was nicht?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag von 24.000 Euro im Jahr, also 2.000 Euro im Monat, für Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie ist streng monatsbezogen: Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, schmilzt der Freibetrag um ein Zwölftel, und was du in einem Monat nicht ausschöpfst, kannst du weder vor- noch zurücktragen.

Der häufigste Irrtum dabei ist, aus 2.000 Euro steuerfrei ein Netto-Plus in dieser Höhe zu rechnen. Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert bestehen, die Beiträge fallen also weiter an. Werbungskosten, die mit diesem Lohn zusammenhängen, kannst du nicht absetzen. Und bei einkommensabhängigen Leistungen wirkt der Freibetrag nicht: Beim Wohngeld hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt, dass die steuerfreien Einnahmen voll zum Jahreseinkommen zählen. Ein Minijob ist nicht begünstigt, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden; ein Job im Übergangsbereich dagegen schon.

Wichtig für die Entscheidung: Die Aktivrente steht nicht in Konkurrenz zu dem Zuschlag, den du bekommst, wenn du deinen Rentenbeginn hinausschiebst. Du musst auch keine Rente beziehen, um sie zu nutzen — es kommt allein darauf an, dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast und weiterarbeitest.

Altersvorsorgedepot statt Riester — muss dein alter Vertrag weg?

Nein, und das ist die beruhigende Nachricht: Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 geschlossen wurden, laufen mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlungsphase beginnt. Du musst nichts kündigen und nichts umstellen.

Eine Falle steckt aber im Kleingedruckten, und sie trifft ausgerechnet die Vorsichtigen. Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab, gilt das neue Recht einheitlich für alle deine Altersvorsorgeverträge — der alte Vertrag wird also mitgezogen, ob du willst oder nicht. Wer stattdessen ausdrücklich in die neue Förderung wechselt, erklärt das gegenüber seinem Anbieter unwiderruflich. Beide Wege sind Einbahnstraßen; der Unterschied ist nur, dass der eine bewusst gegangen wird und der andere als Nebenwirkung passiert.

Inhaltlich ändert sich vor allem die Rechenlogik der Zulage. Statt eines festen Betrags gibt es künftig einen Anteil an deinem Eigenbeitrag: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf den Teil von 360,01 bis 1.800 Euro, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro obendrauf. Die Kinderzulage steigt auf bis zu 300 Euro je Kind, und ab dem Beitragsjahr 2027 gibt es Zulagen überhaupt nur noch, wenn du mindestens 120 Euro selbst einzahlst. Einzahlen darfst du bis 6.840 Euro im Jahr.

Das Depot ohne Garantie ist dabei nur eine von zwei Möglichkeiten — Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt bleiben förderfähig. Wer das Depot wählt, tauscht Sicherheit gegen Renditechance und bekommt dafür eine Kostenbremse: Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen.

Frühstartrente: Für wen wären die 10 Euro im Monat gedacht?

Der Entwurf sieht vor, dass der Staat für jedes Kind zwischen dem vollendeten 6. und dem vollendeten 18. Lebensjahr 10 Euro im Monat in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, der auf den Namen des Kindes läuft. Gebunden ist das an einen Wohnsitz im Inland und an eine vergebene Steuer-Identifikationsnummer — auf den Wohnsitz der Eltern oder den Besuch einer inländischen Schule kommt es ausdrücklich nicht an.

Zwei Missverständnisse räumt das Finanzministerium vorab aus. Ein bestehendes Junior- oder Kinderdepot lässt sich dafür nicht nutzen, weil die passenden Verträge erst ab 2027 abgeschlossen werden können. Und das Geld ist nicht für Führerschein, Studium oder erste Wohnung gedacht: Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Wer zusätzlich eigenes Geld einzahlen will, darf das bis 6.840 Euro im Kalenderjahr tun — für Eltern oder Großeltern bringt das allerdings keinen Steuervorteil.

Ob und in welcher Form das kommt, entscheidet sich erst im weiteren Verfahren. Der Entwurf ist dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht beraten, und im Bundesrat liegen bereits Ausschussempfehlungen vor, die Änderungen daran vorschlagen. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt ist jede Zahl vorläufig — was auf dieser Seite steht, ist der Stand des Entwurfs, nicht geltendes Recht.

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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

bis 350.000 €

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

bis 344.500 €

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

bis 300.000 €

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Land Zuschuss Aktiv
Eigentum & Hausbau

KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)

bis 270.000 €

Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.

Bund Kredit Aktiv
Wohnen

EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen

bis 250.000 €

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

Land Kredit Aktiv
Modernisierung

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)

bis 250.000 €

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.

Kommune Zuschuss Aktiv

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