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Förderungen für Grundrente & Aufstockung

Wer lange gearbeitet und dabei wenig verdient hat, kann einen Zuschlag zur Rente erhalten. Geprüft wird automatisch, ein eigener Antrag ist dafür nicht nötig. Reicht die Rente trotzdem nicht, kommt die Grundsicherung im Alter infrage — sie muss beantragt werden.

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1 Förderungen im Bereich Grundrente & Aufstockung

Gut zu wissen

Grundrente & Aufstockung: So greifen die Programme ineinander

Was ist der Grundrentenzuschlag — und was ist er nicht?

Trotz des Namens ist die Grundrente weder eine eigene Leistung noch eine Aufstockung auf einen festen Betrag. Nach § 76g SGB VI erhöht die Rentenversicherung die Entgeltpunkte aus langen Versicherungszeiten mit niedrigem Verdienst, und der Zuschlag wird als Teil deiner gesetzlichen Rente ausgezahlt. Beantragen musst du nichts, geprüft wird von Amts wegen.

Geprüft wird trotzdem Einkommen, nur anders als beim Sozialamt. Angerechnet werden nach § 97a SGB VI das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Rententeil und Kapitalerträge, bei Paaren auch die des Ehe- oder Lebenspartners. Die Daten meldet das Finanzamt automatisch, und zwar aus dem vorletzten Kalenderjahr — dein heutiges Einkommen spielt keine Rolle. Vermögen, etwa das eigene Haus, bleibt außen vor. Melden musst du nur Kapitalerträge, die wegen der Abgeltungsteuer nicht in der Steuererklärung stehen.

Zwei Lücken überraschen viele: Pflichtbeitragszeiten wegen Arbeitslosengeldbezugs zählen nicht als Grundrentenzeiten, und Zeiten eines versicherungspflichtigen Minijobs oder einer Teilzeit mit sehr niedrigem Verdienst fließen nicht in die Berechnung des Zuschlags ein.

Wie hängen Grundrente, Grundsicherung und Wohngeld zusammen?

Reicht die Rente samt Zuschlag nicht, kommen zwei Leistungen infrage, die sich in der Regel ausschließen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zahlt das Sozialamt nur auf Antrag und nur, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen; der Antrag wirkt auf den Ersten seines Monats zurück, nicht weiter. Wohngeld bewilligt die Wohngeldbehörde, doch wer Grundsicherung bezieht, ist nach § 7 WoGG davon ausgeschlossen — außer Wohngeld kann die Hilfebedürftigkeit vermeiden und die Grundsicherung wurde noch nicht erbracht.

Für beide Leistungen gibt es einen Freibetrag auf die gesetzliche Rente: § 82a SGB XII für die Grundsicherung, § 17a WoGG für das Wohngeld. Er knüpft allein an die erreichten Grundrentenzeiten an, nicht daran, ob tatsächlich ein Zuschlag fließt. Anders als beim Zuschlag zählen dafür auch vergleichbare Zeiten aus anderen Systemen mit, etwa aus der Alterssicherung der Landwirte oder einem berufsständischen Versorgungswerk.

Beim Wohngeld kommt der Freibetrag über einen Umweg an: Die Behörde rechnet ihn erst ein, wenn sie durch eine Mitteilung der Rentenversicherung davon erfährt, und entscheidet dann von Amts wegen neu. Fehlt er im Bescheid, lohnt die Nachfrage.

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Wohnen

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

bis 350.000 €

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

bis 344.500 €

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

bis 300.000 €

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Land Zuschuss Aktiv
Eigentum & Hausbau

KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)

bis 270.000 €

Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.

Bund Kredit Aktiv
Wohnen

EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen

bis 250.000 €

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

Land Kredit Aktiv
Modernisierung

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)

bis 250.000 €

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.

Kommune Zuschuss Aktiv

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