BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge)

Das Altersvorsorgedepot ist die ab 1. Januar 2027 geförderte Form der privaten Altersvorsorge und löst die Riester-Rente für Neuverträge ab. Der Staat zahlt eine Grundzulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf die Beiträge bis 1.800 Euro, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Je Kind mit Kindergeldanspruch kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht.

Jährliche Zahlung
540 €
pro Jahr
Zuständig
Bundesministerium der Finanzen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium der Finanzen
Höhe pro Jahr bis zu 540 € pro Jahr
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Familie, Arbeitnehmer
Direkt zum Rechner
Zulage im Altersvorsorgedepot berechnen

Eigenbeitrag + Kinder + Alter → Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus

Worum geht es?

Das Altersvorsorgereformgesetz stellt die geförderte private Altersvorsorge auf eine neue Grundlage. Es wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, hat am 8. Mai 2026 den Bundesrat passiert und ist am 29. Mai 2026 verkündet worden. Die Zulagenregeln und die neuen Produkte gelten ab dem 1. Januar 2027.

Kern der Reform ist das Altersvorsorgedepot: ein zertifizierter Vertrag ohne Mindestkapital und ohne zugesagte Mindestwertentwicklung, in dem Fondsanteile, offene Publikums-Fonds, ELTIF und Euro-Staatsanleihen liegen dürfen. Einzelaktien und Kryptowerte sind ausgeschlossen. Wer keine eigene Anlageentscheidung treffen will, kann das Standarddepot wählen — zwei Fonds, ein automatisches Ablaufmanagement und Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent.

Die Förderung wird beitragsproportional: Statt einer festen Grundzulage zahlt der Staat einen Anteil der eingezahlten Beiträge dazu. Wer wenig einzahlt, bekommt anteilig mehr — 50 Prozent auf die ersten 360 Euro. Daneben bleibt der Sonderausgabenabzug: bis zu 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der zustehenden Zulage, mit Günstigerprüfung im Steuerbescheid.

Neben dem Altersvorsorgedepot bleiben Garantieprodukte zulässig, die zu Beginn der Auszahlungsphase 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zusagen. Die Wahl zwischen beiden Produktwelten trifft der Sparer, nicht der Gesetzgeber.

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Sie laufen mit dem alten Zulagenrecht weiter. Ein Wechsel ins neue Recht ist möglich, aber unwiderruflich und gilt dann einheitlich für alle Bestandsverträge. Ein ab 2027 neu abgeschlossener geförderter Vertrag zieht die Altverträge automatisch ins neue Recht.

Schnell-Check

Passt Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert · Beamter, Richter oder Soldat · Selbständig oder gewerblich tätig, unter 67 Jahre · Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks · Mittelbar über den Ehegatten berechtigt · Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Geplanter Eigenbeitrag im Jahr (Euro)

0 € – 6.840 €

Kinder, für die Kindergeld festgesetzt wird

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %540 €

Was bekommst du konkret?

Grundzulage (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung):

  • 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro im Jahr
  • 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr
  • zusammen höchstens 540 Euro im Jahr

Zuschläge:

  • Berufseinsteiger: einmalig 200 Euro zusätzlich, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
  • Kinderzulage: 100 Prozent der Beiträge bis 1.800 Euro, höchstens 300 Euro je Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird — der Höchstbetrag ist damit ab 300 Euro Eigenbeitrag für dieses Kind erreicht
  • Mittelbar berechtigte Ehegatten: Grundzulage aus den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Ehegatten, höchstens 175 Euro

Steuer:

  • Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der zustehenden Zulage; der Berufseinsteigerbonus bleibt bei der Günstigerprüfung außer Betracht
  • Erträge in der Ansparphase bleiben unversteuert, auch für den ungeförderten Teil
  • Die Auszahlung des geförderten Teils wird nachgelagert besteuert

Einzahlung und Kosten:

  • Die jährliche Einzahlung der Altersvorsorgebeiträge ist auf 6.840 Euro begrenzt; Beiträge über 1.800 Euro sind ungefördert, bleiben aber im steuerfreien Ansparmantel
  • Effektivkosten des Standarddepots höchstens 1,0 Prozent
  • Anbieterwechsel: beim abgebenden Anbieter innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 Euro, danach kostenfrei; beim aufnehmenden Anbieter höchstens 150 Euro

Auszahlung:

  • Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren
  • Wahl zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht; eine Pflicht zur Restverrentung gibt es nicht
  • Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal ausgezahlt werden
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge)
1.080 €

Förderfähig sind max. 1.080 €

Rechnerische Schätzung
540 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.080 €
  • Förderfähige Basis1.080 €
  • Zuschuss– 540 €
  • Dein Eigenanteil540 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Berechtigung klären

    Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unmittelbar berechtigt. Ab 2027 kommen Selbständige unter 67 Jahren mit Steuererklärung und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu. Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind ausgeschlossen.

  2. 02

    Produkt wählen: Depot, Standarddepot oder Garantie

    Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Mindestkapital und ohne zugesagte Mindestwertentwicklung aus. Das Standarddepot nimmt die Anlageentscheidung ab und ist bei den Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt. Alternativ bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt.

  3. 03

    Vertrag ab 1. Januar 2027 abschließen

    Zertifizierte Verträge nach neuem Recht können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt für Steuern. Wer noch einen Riester-Vertrag will, muss ihn bis zum 31. Dezember 2026 abschließen.

    Zertifizierung: AltZertG § 3
  4. 04

    Zulage über den Anbieter beantragen

    Der Zulageantrag läuft über den Anbieter an die Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, nicht über ein Amt. Selbständige bekommen ihre Zulagenummer mit dem ersten Antrag.

  5. 05

    Mindesteigenbeitrag einhalten

    Grund- und Kinderzulage werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn im Jahr mindestens 120 Euro eigene Beiträge fließen. Mittelbar berechtigte Ehegatten brauchen dafür einen eigenen Beitrag von 120 Euro.

  6. 06

    Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ansetzen

    Bis zu 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der zustehenden Zulage sind als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage; der Berufseinsteigerbonus bleibt dabei außer Betracht.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot die Investmentrente?
„Investmentrente" ist kein amtlicher Begriff. Weder das Bundesfinanzministerium noch die Bundesregierung, der Bundestag oder die Deutsche Rentenversicherung verwenden ihn; er stammt aus dem Produktmarketing einer Versicherung. Gemeint ist in aller Regel das Altersvorsorgedepot aus dem Altersvorsorgereformgesetz — also der geförderte Vertrag ohne Beitragsgarantie, der ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann. Wer nach „Investmentrente" sucht, ist hier richtig.
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?
Nein. Ein Geringverdiener-Bonus steht im verkündeten Gesetz nicht; er stand nur in einem Referentenentwurf aus dem September 2024, der nie Gesetz geworden ist. Die 175 Euro, die in Beiträgen dazu auftauchen, sind etwas anderes: Sie sind der Höchstbetrag der Grundzulage für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten. Wer unmittelbar berechtigt ist, kommt auf bis zu 540 Euro Grundzulage.
Wie hoch ist die Zulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr?
Die Grundzulage beträgt dann 540 Euro: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro ergeben 180 Euro, 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro ergeben 360 Euro. Kommt ein Kind mit Kindergeldanspruch hinzu, erhöht sich die Förderung um bis zu 300 Euro Kinderzulage. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro obendrauf.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft weiter, und zwar nach altem Zulagenrecht bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Ein Wechsel ins neue Recht ist möglich, aber nur durch eine unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Anbieter, die einheitlich für alle Bestandsverträge gilt. Wichtig für die Reihenfolge: Ein ab 2027 neu abgeschlossener geförderter Vertrag zieht die Altverträge automatisch ins neue Recht — auch beim mittelbar berechtigten Ehegatten. Einen Riester-Vertrag neu abschließen kann man nur noch bis zum 31. Dezember 2026.
Können Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, das ist neu. Ab 2027 gehören Personen unter 67 Jahren mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit zum begünstigten Personenkreis, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Bisher war die Förderung an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Die Zulagenummer kommt mit dem ersten Zulageantrag, den der Anbieter stellt.
Wann und wie wird ausgezahlt?
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Danach besteht die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht; eine Pflicht, den Rest anschließend zu verrenten, gibt es nicht. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal entnommen werden, ohne dass das als schädliche Verwendung gilt.
Wie viele geförderte Verträge darf ich haben?
Ab 2027 höchstens zwei gleichzeitig. Für einen dritten Vertrag können keine Altersvorsorgebeiträge mehr geleistet werden; die zentrale Stelle meldet das dem Anbieter. Innerhalb der zwei Verträge ist die jährliche Einzahlung auf insgesamt 6.840 Euro begrenzt, wovon nur die ersten 1.800 Euro gefördert werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge) — Offizielle Programmseite
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
  2. [02]
    Bundestag — Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes
    bundestag.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
  3. [03]
    Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drs. 21/4996
    dserver.bundestag.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
  4. [04]
    AltZertG § 3 — Zertifizierungsstelle (Bundeszentralamt für Steuern)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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