Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen |
| Höhe pro Jahr | bis zu 540 € pro Jahr |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Arbeitnehmer |
Eigenbeitrag + Kinder + Alter → Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus
Worum geht es?
Das Altersvorsorgereformgesetz stellt die geförderte private Altersvorsorge auf eine neue Grundlage. Es wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, hat am 8. Mai 2026 den Bundesrat passiert und ist am 29. Mai 2026 verkündet worden. Die Zulagenregeln und die neuen Produkte gelten ab dem 1. Januar 2027.
Kern der Reform ist das Altersvorsorgedepot: ein zertifizierter Vertrag ohne Mindestkapital und ohne zugesagte Mindestwertentwicklung, in dem Fondsanteile, offene Publikums-Fonds, ELTIF und Euro-Staatsanleihen liegen dürfen. Einzelaktien und Kryptowerte sind ausgeschlossen. Wer keine eigene Anlageentscheidung treffen will, kann das Standarddepot wählen — zwei Fonds, ein automatisches Ablaufmanagement und Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent.
Die Förderung wird beitragsproportional: Statt einer festen Grundzulage zahlt der Staat einen Anteil der eingezahlten Beiträge dazu. Wer wenig einzahlt, bekommt anteilig mehr — 50 Prozent auf die ersten 360 Euro. Daneben bleibt der Sonderausgabenabzug: bis zu 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der zustehenden Zulage, mit Günstigerprüfung im Steuerbescheid.
Neben dem Altersvorsorgedepot bleiben Garantieprodukte zulässig, die zu Beginn der Auszahlungsphase 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zusagen. Die Wahl zwischen beiden Produktwelten trifft der Sparer, nicht der Gesetzgeber.
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Sie laufen mit dem alten Zulagenrecht weiter. Ein Wechsel ins neue Recht ist möglich, aber unwiderruflich und gilt dann einheitlich für alle Bestandsverträge. Ein ab 2027 neu abgeschlossener geförderter Vertrag zieht die Altverträge automatisch ins neue Recht.
Passt Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis
In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert · Beamter, Richter oder Soldat · Selbständig oder gewerblich tätig, unter 67 Jahre · Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks · Mittelbar über den Ehegatten berechtigt · Bezieher einer Vollrente wegen Alters
Geplanter Eigenbeitrag im Jahr (Euro)
0 € – 6.840 €
Kinder, für die Kindergeld festgesetzt wird
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 540 € |
Was bekommst du konkret?
Grundzulage (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung):
- 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro im Jahr
- 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr
- zusammen höchstens 540 Euro im Jahr
Zuschläge:
- Berufseinsteiger: einmalig 200 Euro zusätzlich, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
- Kinderzulage: 100 Prozent der Beiträge bis 1.800 Euro, höchstens 300 Euro je Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird — der Höchstbetrag ist damit ab 300 Euro Eigenbeitrag für dieses Kind erreicht
- Mittelbar berechtigte Ehegatten: Grundzulage aus den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Ehegatten, höchstens 175 Euro
Steuer:
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der zustehenden Zulage; der Berufseinsteigerbonus bleibt bei der Günstigerprüfung außer Betracht
- Erträge in der Ansparphase bleiben unversteuert, auch für den ungeförderten Teil
- Die Auszahlung des geförderten Teils wird nachgelagert besteuert
Einzahlung und Kosten:
- Die jährliche Einzahlung der Altersvorsorgebeiträge ist auf 6.840 Euro begrenzt; Beiträge über 1.800 Euro sind ungefördert, bleiben aber im steuerfreien Ansparmantel
- Effektivkosten des Standarddepots höchstens 1,0 Prozent
- Anbieterwechsel: beim abgebenden Anbieter innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 Euro, danach kostenfrei; beim aufnehmenden Anbieter höchstens 150 Euro
Auszahlung:
- Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren
- Wahl zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht; eine Pflicht zur Restverrentung gibt es nicht
- Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal ausgezahlt werden
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 1.080 €
pro Antrag
- Gesamtkosten1.080 €
- Förderfähige Basis1.080 €
- Zuschuss– 540 €
- Dein Eigenanteil540 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Berechtigung klären
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unmittelbar berechtigt. Ab 2027 kommen Selbständige unter 67 Jahren mit Steuererklärung und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu. Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind ausgeschlossen.
- 02
Produkt wählen: Depot, Standarddepot oder Garantie
Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Mindestkapital und ohne zugesagte Mindestwertentwicklung aus. Das Standarddepot nimmt die Anlageentscheidung ab und ist bei den Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt. Alternativ bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt.
- 03
Vertrag ab 1. Januar 2027 abschließen
Zertifizierte Verträge nach neuem Recht können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt für Steuern. Wer noch einen Riester-Vertrag will, muss ihn bis zum 31. Dezember 2026 abschließen.
Zertifizierung: AltZertG § 3 - 04
Zulage über den Anbieter beantragen
Der Zulageantrag läuft über den Anbieter an die Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, nicht über ein Amt. Selbständige bekommen ihre Zulagenummer mit dem ersten Antrag.
- 05
Mindesteigenbeitrag einhalten
Grund- und Kinderzulage werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn im Jahr mindestens 120 Euro eigene Beiträge fließen. Mittelbar berechtigte Ehegatten brauchen dafür einen eigenen Beitrag von 120 Euro.
- 06
Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ansetzen
Bis zu 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der zustehenden Zulage sind als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage; der Berufseinsteigerbonus bleibt dabei außer Betracht.
Häufige Fragen
Ist das Altersvorsorgedepot die Investmentrente?
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?
Wie hoch ist die Zulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr?
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Können Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Wann und wie wird ausgezahlt?
Wie viele geförderte Verträge darf ich haben?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge) — Offizielle Programmseitebundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [02]Bundestag — Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzesbundestag.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [03]Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drs. 21/4996dserver.bundestag.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
- [04]AltZertG § 3 — Zertifizierungsstelle (Bundeszentralamt für Steuern)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.