BundesBonus
Altersvorsorgedepot-Rechner

Zulage im Altersvorsorgedepot berechnen.

Das Altersvorsorgedepot ist die Nachfolge der Riester-Förderung: ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ohne Garantiezusage, in dem Fondsanteile liegen. Der Staat zahlt ab dem Beitragsjahr 2027 auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Prozent dazu und auf den Teil bis 1.800 Euro weitere 25 Prozent — höchstens 540 Euro Grundzulage, dazu bis zu 300 Euro für jedes Kind mit Kindergeld [1][2][3].

Grundzulage
540 €
max. / Jahr
Je Kind
300 €
ab 25 € / Monat voll
Minimum
120 €
Eigenbeitrag / Jahr
Dein Beitrags-Profil
Rechtsstand
Kinder mit Kindergeldkeine
Je Kind 100 % der Beiträge, höchstens 300 € (§ 85 Abs. 1 EStG n. F.). Maßgeblich ist, wem gegenüber das Kindergeld festgesetzt ist.
Zusatz-Zulagen
Zulage im Beitragsjahr
540 €/ Jahr
auf 1.800 € Eigenbeitrag = 30,0 % Förderquote
So setzt sich das zusammen
50 % bis 360 €180 €
25 % bis 1.800 €360 €
= Zulage gesamt540 €
Sonderausgaben
Abziehbar sind 2.340 € — die geförderten Beiträge plus die zustehende Zulage (§ 10a Abs. 1 EStG n. F.). Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug oder die Zulage günstiger ist (Günstigerprüfung, § 10a Abs. 2 EStG). Der Rechner setzt dafür bewusst keinen Steuersatz an.
So haben wir gerechnetaufklappen

Grundzulage § 84 EStG n. F.: 50 Prozent der Beiträge bis 360 € plus 25 Prozent der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €. Maximal also 180 + 360 = 540 €.

Kinderzulage § 85 Abs. 1 EStG n. F.: 100 Prozent der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist. Das Geburtsjahr spielt keine Rolle mehr.

Mindesteigenbeitrag § 86 EStG n. F.: feste 120 € im Jahr. Die 4-Prozent-Regel, der Sockelbetrag von 60 € und die anteilige Kürzung gelten nur noch für Bestandsverträge.

Mittelbar berechtigter Ehegatte: Grundzulage aus den geförderten Beiträgen des unmittelbar Berechtigten, gedeckelt auf 175 € (§ 84 Satz 3 und 4 EStG n. F.), eigener Beitrag 120 € (§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG n. F.).

Was wir nicht rechnen: Rendite, Endkapital, Monatsrente, Kosten des Anbieters und den persönlichen Steuersatz. Die Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG hängt am Grenzsteuersatz und wird vom Finanzamt von Amts wegen durchgeführt — eine Zahl dazu wäre hier geraten.

Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für das ab dem Beitragsjahr 2027 geltende Recht; §§ 84, 85, 86 und 10a EStG in der aktuellen Fassung für Bestandsverträge. Verbindlich rechnet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wie hoch ist die Zulage bei welchem Eigenbeitrag?

Die Grundzulage läuft über zwei Stufen: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent bis zur Grenze von 1.800 Euro. Daraus ergibt sich eine Förderquote, die mit steigendem Eigenbeitrag sinkt — von 50 Prozent am unteren Ende auf 30 Prozent bei voller Ausschöpfung [2]. Die Kinderzulage läuft daneben und ist schon bei 300 Euro Jahresbeitrag ausgereizt [3].

Grundzulage und Kinderzulage im Altersvorsorgedepot nach Eigenbeitrag
Eigenbeitrag / Jahr Grundzulage Förderquote Je Kind zusätzlich
120 € 60 € 50,0 % 120 €
360 € 180 € 50,0 % 300 €
600 € 240 € 40,0 % 300 €
1.200 € 390 € 32,5 % 300 €
1.800 € 540 € 30,0 % 300 €

Werte aus der Formel des § 84 Satz 1 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes [1][2]. Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließt keine Zulage [4]. Beiträge über 1.800 Euro erhöhen die Zulage nicht mehr; einzahlen lassen sich bis zu 6.840 Euro im Jahr.

Wer bekommt die Zulage ab dem Beitragsjahr 2027?

Zulageberechtigt bleiben alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten sowie Beamte, Richter und Soldaten, die in die Datenübermittlung einwilligen. Neu hinzugekommen sind zwei Gruppen, die es bei Riester nicht gab: Selbstständige und Gewerbetreibende unter 67 mit abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke [1][5]. Nicht zulageberechtigt sind Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Eckwerte des Altersvorsorgedepots mit Rechtsgrundlage
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Grundzulage Stufe 1 50 % bis 360 € Beitrag § 84 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. [2]
Grundzulage Stufe 2 25 % von 360,01 bis 1.800 € § 84 Satz 1 Nr. 2 EStG n. F. [2]
Berufseinsteigerbonus einmalig 200 €, unter 25 § 84 Satz 2 EStG [2]
Kinderzulage 100 % der Beiträge, max. 300 € je Kind § 85 Abs. 1 EStG n. F. [3]
Ehegatte mittelbar Grundzulage höchstens 175 € § 84 Satz 3 EStG n. F. [2]
Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr § 86 EStG n. F. [4]
Sonderausgabenabzug bis 1.800 € zuzüglich Zulage § 10a Abs. 1 EStG n. F. [5]
Einzahlungsobergrenze 6.840 € im Jahr § 1 Abs. 1 AltZertG n. F. [1]
Auszahlung frühestens 65, spätestens 70 § 1 Abs. 1 AltZertG n. F. [1]

Die Zulagen gelten ab dem Beitragsjahr 2027; die zugehörigen Artikel des Gesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Zertifiziert werden die neuen Produkte frühestens zum 1. Januar 2027, angeboten werden können sie ab demselben Tag [1][6].

Wie kommt die Zulage auf den Vertrag?

Die Zulage wird nicht beim Finanzamt beantragt und nicht aufs Girokonto überwiesen. Sie läuft über den Anbieter zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und landet direkt im Vertrag [1][7].

  1. 1Vertrag abschließen. Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ist die Grundlage. Für die neue Produktgeneration kann die Zertifizierung frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden.
  2. 2Zulage beim Anbieter beantragen. Der Antrag geht an den Anbieter (§ 89 EStG). Wer weder Zulagenummer noch Versicherungsnummer hat — der typische Fall bei Selbstständigen —, beantragt die Zulagenummer über denselben Weg.
  3. 3Anbieter übermittelt die Daten. Die im Quartal eingegangenen Anträge gehen gesammelt an die zentrale Stelle, zusammen mit der Höhe der geleisteten Beiträge.
  4. 4ZfA schreibt die Zulage gut. Die Zulagenstelle gleicht die Angaben mit Rentenversicherung, Familienkasse und Finanzamt ab und überweist den Betrag an den Anbieter, der ihn dem Vertrag gutschreibt.

Den Sonderausgabenabzug prüft das Finanzamt davon getrennt und von Amts wegen: Ist der Abzug der Beiträge zuzüglich Zulage günstiger als die Zulage allein, wird die Einkommensteuer um den Zulagenanspruch erhöht und der Abzug gewährt; sonst bleibt es bei der Zulage (Günstigerprüfung, § 10a Abs. 2 EStG) [5]. Dieser Rechner setzt dafür bewusst keinen Steuersatz an — das Ergebnis hinge vollständig an einer Annahme.

Was ändert sich gegenüber dem Riester-Vertrag?

Bestandsverträge behalten ihr Zulagenrecht. Wer vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen hat, bleibt bis zum Beginn der Auszahlungsphase im alten System — ohne Frist, ohne Handlungsdruck [1]. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, worin sich beide Stände unterscheiden; welcher im Einzelfall mehr Zulage bringt, rechnet der Vergleichsmodus oben aus.

Zulagenrecht für Riester-Bestandsverträge gegenüber dem Recht ab Beitragsjahr 2027
Regel Bestandsvertrag Ab Beitragsjahr 2027
Grundzulage 175 € fix [8] 50 % bis 360 €, dann 25 % bis 1.800 € [2]
Kinderzulage 185 € vor 2008, 300 € ab 2008 [9] 100 % der Beiträge, max. 300 € je Kind [3]
Mindesteigenbeitrag 4 % der Vorjahreseinnahmen, Sockel 60 € [10] 120 € im Jahr [4]
Kürzung bei Unterschreitung anteilig nach Verhältnis Beitrag zu Soll [10] entfällt — Schwelle statt Quote [4]
Sonderausgabenabzug bis 2.100 € inklusive Zulage [5] bis 1.800 € zuzüglich Zulage [5]
Ehegatte mittelbar volle Grundzulage, eigener Beitrag 60 € höchstens 175 €, eigener Beitrag 120 € [1]
Garantie Beitragserhalt zugesagt Depot ohne Mindestkapital möglich [1]

Der Wechsel ins neue Recht erfolgt durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Anbieter und gilt einheitlich für alle Bestandsverträge. Ein nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossener Vertrag löst dieselbe Wirkung automatisch aus [1].

Welche Sonderfälle haben eigene Regeln?

Fünf Konstellationen stehen im Gesetz gesondert und lassen sich mit der Grundformel allein nicht beantworten. Jede hat eine eigene Seite mit vorbelegtem Rechner.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot die Investmentrente?

"Investmentrente" ist kein amtlicher Begriff. Weder das Altersvorsorgereformgesetz noch die Gesetzesmaterialien kennen ihn; er stammt aus dem Produktmarketing. Gemeint ist meist das Altersvorsorgedepot nach § 1 Abs. 1b des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes — ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ohne Mindestkapital und ohne zugesagte Mindestwertentwicklung, in dem Fondsanteile statt einer Garantie stehen. Wer nach "Investmentrente" sucht, meint fast immer diese Produktklasse.

Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?

Nein. Im verkündeten Gesetz gibt es keinen Bonus für Geringverdiener. Die Zahl 175 Euro hat zwei andere Bedeutungen: Im geltenden alten Recht ist sie die feste Grundzulage je Zulageberechtigtem (§ 84 Satz 1 EStG), im neuen Recht der Höchstbetrag der Grundzulage für den mittelbar zulageberechtigten Ehegatten (§ 84 Satz 3 EStG n. F.). Ein Geringverdiener-Bonus stand nur in einem früheren Referentenentwurf, der nie Gesetz geworden ist.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen mit dem alten Zulagenrecht weiter bis zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 52 Abs. 50a EStG n. F.). Es gibt weder eine Frist noch einen Zwang zum Wechsel. Eine Kündigung mit Auszahlung wäre eine schädliche Verwendung nach § 93 EStG: Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden. Wer wechseln will, erklärt das gegenüber seinem Anbieter — unwiderruflich und einheitlich für alle Bestandsverträge.

Ab wann gibt es die neuen Zulagen?

Die neue Zulagenformel gilt ab dem Beitragsjahr 2027. Die entsprechenden Artikel des Altersvorsorgereformgesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft, und die Zertifizierung der neuen Produkte kann frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden. Angeboten werden können die neuen Verträge damit ab dem 1. Januar 2027. Verträge, die nach der alten Fassung zertifiziert wurden, dürfen mit Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr vertrieben werden.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. § 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung macht daraus eine feste Schwelle: Darunter gibt es keine Zulage, darüber die volle Formel. Die bisherige Kopplung an 4 Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, der Sockelbetrag von 60 Euro und die anteilige Kürzung bei Unterschreitung entfallen für Verträge im neuen Recht vollständig.

Wie viel kann ich höchstens einzahlen?

6.840 Euro im Jahr. Das ist die Einzahlungsobergrenze aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes in der neuen Fassung. Zulage und Sonderausgabenabzug gibt es aber nur auf die ersten 1.800 Euro. Der Teil darüber bleibt ungefördert, ist in der Ansparphase jedoch ebenfalls von der Besteuerung der Kapitalerträge ausgenommen. Ab 2027 sind höchstens zwei geförderte Verträge gleichzeitig möglich.

Wann und wie wird ausgezahlt?

Frühestens mit 65, spätestens mit 70. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der bis mindestens zum 85. Lebensjahr reicht; eine Pflicht zur Restverrentung gibt es nicht mehr. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase als Teilkapital entnommen werden, ohne dass das eine schädliche Verwendung ist. Der geförderte Teil der Leistung wird nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).

Warum stehen anderswo 480 Euro und "30 Cent je Euro"?

Weil diese Zahlen aus dem Regierungsentwurf vom Dezember 2025 stammen und im Gesetzgebungsverfahren geändert wurden. Der Entwurf sah 30 Prozent auf Beiträge bis 1.200 Euro und 20 Prozent bis 1.800 Euro vor, macht maximal 480 Euro, dazu einen Kostendeckel von 1,5 Prozent. Verkündet wurden 50 Prozent bis 360 Euro und 25 Prozent bis 1.800 Euro, also maximal 540 Euro, und ein Kostendeckel von 1,0 Prozent für das Standarddepot. Wer 480 Euro liest, liest einen überholten Stand.

Originalquellen

  1. [1] Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156Bundesanzeiger Verlag (Regelungstext, verkündet am 29. Mai 2026).
  2. [2] § 84 EStG — GrundzulageBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 85 EStG — KinderzulageBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 86 EStG — MindesteigenbeitragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] § 10a EStG — Sonderausgabenabzug und GünstigerprüfungBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  6. [6] FAQ zur Reform der geförderten privaten AltersvorsorgeBundesministerium der Finanzen.
  7. [7] § 3 AltZertG — ZertifizierungsstelleBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  8. [8] Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 21/4996Deutscher Bundestag.
  9. [9] Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/4088Deutscher Bundestag (Entwurfsstand mit den später geänderten Zahlen).
  10. [10] Beschluss des Bundesrates, BR-Drs. 206/26 (B)Bundesrat.
Was du als Nächstes tun kannst
  • Programm im Detail ansehen: Die Übersicht zum Altersvorsorgedepot bündelt Voraussetzungen, Antragsweg und Quellen an einer Stelle.
  • Kinder mitdenken: Die Frühstartrente ist ein eigenes Vorhaben mit eigenem Depot fürs Kind — sie ersetzt die Kinderzulage nicht und wird nicht mit ihr verrechnet.
  • Nach dem Erwerbsleben weiterarbeiten: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt bleibt, rechnet das mit der Aktivrente durch.