Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Selbstständige und Gewerbetreibende waren bei der Riester-Förderung außen vor, solange sie nicht über einen Ehegatten mittelbar berechtigt waren. Ab dem Beitragsjahr 2027 ändert sich das: Wer das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgibt, gehört zum begünstigten Personenkreis und bekommt dieselben Zulagen wie Angestellte.
50 % auf die ersten 360 € = 180 €, dazu 25 % auf die weiteren 1.440 € = 360 €. Zusammen 540 € Grundzulage auf 1.800 € Eigenbeitrag — eine Förderquote von 30 %. Sonderausgaben: 1.800 € Beitrag plus 540 € Zulage = 2.340 €.
Wie viel Zulage bringt dein Eigenbeitrag?
Der Rechner ist für diese Konstellation vorbelegt. Du kannst Eigenbeitrag, Kinderzahl und die Zusatz-Zulagen anpassen und siehst sofort, was nach § 84 und § 85 EStG in der ab dem Beitragsjahr 2027 geltenden Fassung herauskommt [1][2][3]. Prognosen zu Rendite oder Endkapital gibt es hier bewusst nicht.
So haben wir gerechnetaufklappen
Grundzulage § 84 EStG n. F.: 50 Prozent der Beiträge bis 360 € plus 25 Prozent der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €. Maximal also 180 + 360 = 540 €.
Kinderzulage § 85 Abs. 1 EStG n. F.: 100 Prozent der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist. Das Geburtsjahr spielt keine Rolle mehr.
Mindesteigenbeitrag § 86 EStG n. F.: feste 120 € im Jahr. Die 4-Prozent-Regel, der Sockelbetrag von 60 € und die anteilige Kürzung gelten nur noch für Bestandsverträge.
Mittelbar berechtigter Ehegatte: Grundzulage aus den geförderten Beiträgen des unmittelbar Berechtigten, gedeckelt auf 175 € (§ 84 Satz 3 und 4 EStG n. F.), eigener Beitrag 120 € (§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG n. F.).
Was wir nicht rechnen: Rendite, Endkapital, Monatsrente, Kosten des Anbieters und den persönlichen Steuersatz. Die Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG hängt am Grenzsteuersatz und wird vom Finanzamt von Amts wegen durchgeführt — eine Zahl dazu wäre hier geraten.
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für das ab dem Beitragsjahr 2027 geltende Recht; §§ 84, 85, 86 und 10a EStG in der aktuellen Fassung für Bestandsverträge. Verbindlich rechnet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Welche Eckwerte gelten in diesem Fall?
Diese Werte stehen im Gesetz und gelten unabhängig vom Anbieter. Jede Zeile nennt die Fundstelle, damit sich die Angabe im Zweifel nachlesen lässt [1].
| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Neue Berechtigung | Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG | § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG n. F. |
| Altersgrenze | 67. Lebensjahr noch nicht vollendet | § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG n. F. |
| Bedingung | Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben | § 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG n. F. |
| Zulagenummer | Antrag über den Anbieter | § 89 Abs. 1 Satz 4 EStG n. F. |
| Höchste Grundzulage | 540 € bei 1.800 € Eigenbeitrag | § 84 Satz 1 EStG n. F. |
Wer aus der Selbstständigkeit ist ab 2027 zulageberechtigt?
Der neue § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG erweitert den begünstigten Personenkreis auf Steuerpflichtige, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Beitragsjahr Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG (selbstständige Arbeit, sonstige selbstständige Tätigkeit) erzielen und eine Steuererklärung für dieses Beitragsjahr abgegeben haben. Die Steuererklärung ist keine Formalie, sondern Tatbestandsmerkmal: Ohne sie fehlt der Nachweis der begünstigten Einkünfte. Parallel öffnet dieselbe Vorschrift den Kreis für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit — dort kommt eine Einwilligung gegenüber der Versorgungseinrichtung dazu, die neu als zuständige Stelle in § 81a EStG aufgenommen wurde.
Wie kommt ein Selbstständiger an seine Zulagenummer?
Angestellte bekommen ihre Zulagenummer über die Rentenversicherungsnummer. Wer keine hat, beantragt sie über den Anbieter: Nach dem geänderten § 89 Abs. 1 EStG hat der neu Förderberechtigte, für den noch keine Zulagenummer und keine Versicherungsnummer vergeben ist, über seinen Anbieter eine Zulagenummer bei der zentralen Stelle zu beantragen. Praktisch heißt das: Vertrag abschließen, Zulagenantrag beim Anbieter stellen, der Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Ein eigener Behördengang entfällt.
Was bringt die Förderung gegenüber einem freien Depot?
Die Zulage ist die harte Zahl: 540 € auf 1.800 € Eigenbeitrag sind 30 % Förderquote, unabhängig von der Marktentwicklung. Dazu kommt, dass in der Ansparphase keine Kapitalerträge zu versteuern sind — auch auf dem ungeförderten Teil bis zur Einzahlungsobergrenze von 6.840 € im Jahr. Der Preis dafür ist Bindung: Ausgezahlt wird frühestens mit 65, das Kapital ist bis dahin gebunden, und die spätere Leistung wird nachgelagert besteuert. Ein freies Depot bleibt jederzeit verfügbar, bekommt aber keinen Cent Zulage. Der Rechner oben beantwortet nur die erste Hälfte dieser Frage; die zweite hängt davon ab, wie sicher das Geld bis 65 entbehrlich ist.
Wo liegt dieser Fall in der Zulagenstaffel?
Die Grundzulage folgt einer Zwei-Stufen-Formel: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro [2]. Die Kinderzulage läuft daneben und ist bereits bei 300 Euro Jahresbeitrag je Kind ausgeschöpft [3].
| Eigenbeitrag / Jahr | Grundzulage | Förderquote | Je Kind zusätzlich |
|---|---|---|---|
| 120 € | 60 € | 50,0 % | 120 € |
| 360 € | 180 € | 50,0 % | 300 € |
| 600 € | 240 € | 40,0 % | 300 € |
| 1.200 € | 390 € | 32,5 % | 300 € |
| 1.800 € | 540 € | 30,0 % | 300 € |
Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließt keine Zulage. Die Zulagen gelten ab dem Beitragsjahr 2027; die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden [1].
Häufige Fragen
Brauche ich als Selbstständiger eine Rentenversicherungsnummer?
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Nein. Wenn weder eine Zulagenummer noch eine Versicherungsnummer nach § 147 SGB VI vorliegt, beantragt der neu Förderberechtigte die Zulagenummer über seinen Anbieter bei der zentralen Stelle (§ 89 Abs. 1 Satz 4 EStG n. F.). Der Anbieter reicht die Daten quartalsweise weiter.
Zählt jede selbstständige Tätigkeit?
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Maßgeblich sind Einkünfte nach § 15 EStG oder nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG. Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG steht nicht in der Aufzählung. Wer mehrere Einkunftsarten hat, erfüllt die Voraussetzung, sobald eine der genannten im Beitragsjahr erzielt wird.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht abgebe?
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Dann fehlt eine Tatbestandsvoraussetzung des § 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG n. F. für dieses Beitragsjahr. Die Zulage kann nachträglich zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen. Der Zulagenantrag selbst läuft über den Anbieter und ist davon unabhängig.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
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Ab dem Beitragsjahr 2027 sind es 120 € im Jahr, also 10 € im Monat (§ 86 EStG n. F.). Darunter gibt es keine Zulage. Die alte 4-Prozent-Regel, die den Mindesteigenbeitrag ans Vorjahres-Einkommen koppelte, entfällt — für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen ist das die eigentliche Erleichterung.
Kann ich mehr als 1.800 € im Jahr einzahlen?
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Ja, bis zur Einzahlungsobergrenze von 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG n. F.). Zulage und Sonderausgabenabzug gibt es aber nur auf die ersten 1.800 €. Der Teil darüber bleibt ungefördert, ist in der Ansparphase jedoch ebenfalls von der Kapitalertragsteuer befreit.
Welche verwandten Rechner helfen weiter?
Originalquellen
- [1] Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 — Bundesanzeiger Verlag .
- [2] § 84 EStG — Grundzulage — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [3] § 85 EStG — Kinderzulage — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [4] § 10a EStG — Zusätzliche Altersvorsorge — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [5] Finanzausschuss, BT-Drs. 21/4996 — Deutscher Bundestag .
- [6] Hub-Seite mit voller Zulagenstaffel — /rechner/altersvorsorgedepot (Standard-Rechner mit allen Optionen und dem Vergleichsmodus).
Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt die komplette Zulagenstaffel, den Antragsweg über die ZfA und den Vergleich gegen das Zulagenrecht für Riester-Bestandsverträge.
Alle Voraussetzungen, Fristen und Quellen zum Programm stehen in der Übersicht zum Altersvorsorgedepot.