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Altersvorsorgedepot · Kinderzulage

Kinderzulage im Altersvorsorgedepot.

Die Kinderzulage ist ab dem Beitragsjahr 2027 der stärkste Hebel der ganzen Förderung: Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, zahlt der Staat 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück, höchstens 300 Euro pro Kind. Voll ausgeschöpft ist sie damit schon bei 25 Euro Eigenbeitrag im Monat. Die alte Staffel nach Geburtsjahr mit 185 und 300 Euro entfällt vollständig.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 300 € Eigenbeitrag, zwei Kinder

300 € im Jahr ergeben 150 € Grundzulage (50 % der ersten 360 € greifen nur bis zum tatsächlichen Beitrag) plus 2 × 300 € Kinderzulage = 600 €. Zusammen 750 € Zulage auf 300 € Eigenbeitrag — eine Förderquote von 250 %.

Wie viel Zulage bringt dein Eigenbeitrag?

Der Rechner ist für diese Konstellation vorbelegt. Du kannst Eigenbeitrag, Kinderzahl und die Zusatz-Zulagen anpassen und siehst sofort, was nach § 84 und § 85 EStG in der ab dem Beitragsjahr 2027 geltenden Fassung herauskommt [1][2][3]. Prognosen zu Rendite oder Endkapital gibt es hier bewusst nicht.

Dein Beitrags-Profil
Rechtsstand
Kinder mit Kindergeld2 × 300 €
Je Kind 100 % der Beiträge, höchstens 300 € (§ 85 Abs. 1 EStG n. F.). Maßgeblich ist, wem gegenüber das Kindergeld festgesetzt ist.
Zusatz-Zulagen
Zulage im Beitragsjahr
750 €/ Jahr
auf 300 € Eigenbeitrag = 250,0 % Förderquote
So setzt sich das zusammen
50 % bis 360 €150 €
25 % bis 1.800 €0 €
+ Kinderzulage (2 Kinder)600 €
= Zulage gesamt750 €
+ 60 € Eigenbeitrag → + 30 € Zulage
Bis 360 € gibt der Staat 50 Cent je Euro — die höchste Stufe der Formel.
Sonderausgaben
Abziehbar sind 1.050 € — die geförderten Beiträge plus die zustehende Zulage (§ 10a Abs. 1 EStG n. F.). Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug oder die Zulage günstiger ist (Günstigerprüfung, § 10a Abs. 2 EStG). Der Rechner setzt dafür bewusst keinen Steuersatz an.
So haben wir gerechnetaufklappen

Grundzulage § 84 EStG n. F.: 50 Prozent der Beiträge bis 360 € plus 25 Prozent der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €. Maximal also 180 + 360 = 540 €.

Kinderzulage § 85 Abs. 1 EStG n. F.: 100 Prozent der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist. Das Geburtsjahr spielt keine Rolle mehr.

Mindesteigenbeitrag § 86 EStG n. F.: feste 120 € im Jahr. Die 4-Prozent-Regel, der Sockelbetrag von 60 € und die anteilige Kürzung gelten nur noch für Bestandsverträge.

Mittelbar berechtigter Ehegatte: Grundzulage aus den geförderten Beiträgen des unmittelbar Berechtigten, gedeckelt auf 175 € (§ 84 Satz 3 und 4 EStG n. F.), eigener Beitrag 120 € (§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG n. F.).

Was wir nicht rechnen: Rendite, Endkapital, Monatsrente, Kosten des Anbieters und den persönlichen Steuersatz. Die Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG hängt am Grenzsteuersatz und wird vom Finanzamt von Amts wegen durchgeführt — eine Zahl dazu wäre hier geraten.

Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für das ab dem Beitragsjahr 2027 geltende Recht; §§ 84, 85, 86 und 10a EStG in der aktuellen Fassung für Bestandsverträge. Verbindlich rechnet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Welche Eckwerte gelten in diesem Fall?

Diese Werte stehen im Gesetz und gelten unabhängig vom Anbieter. Jede Zeile nennt die Fundstelle, damit sich die Angabe im Zweifel nachlesen lässt [1].

Eckwerte zu Kinderzulage mit Rechtsgrundlage
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Kinderzulage je Kind 100 % der Beiträge, höchstens 300 € § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG n. F.
Voll ausgeschöpft ab 300 € im Jahr (25 € im Monat) § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG n. F.
Geburtsjahr-Staffel entfällt (bisher 185 € / 300 €) § 85 Abs. 1 EStG, aktuelle Fassung
Bindung Kindergeld-Festsetzung im Beitragsjahr § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG n. F.
Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr § 86 EStG n. F.

Wie hoch ist die Kinderzulage und wann ist sie voll?

Nach § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung beträgt die Kinderzulage für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 100 Prozent der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge, höchstens jedoch 300 Euro pro Kind. Das heißt: Bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr — 25 Euro im Monat — ist die Kinderzulage für jedes Kind ausgeschöpft. Wer 150 Euro einzahlt, bekommt 150 Euro je Kind. Der Deckel von 300 Euro gilt pro Kind, nicht für alle Kinder zusammen; bei drei Kindern und 300 Euro Beitrag sind das 900 Euro Kinderzulage.

Warum hängt die Zulage am Kindergeld?

Die Kinderzulage folgt der Kindergeld-Festsetzung, nicht dem Sorgerecht und nicht dem Haushalt. Entscheidend ist, gegenüber wem das Kindergeld festgesetzt wird. Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem gegenüber sie für den maßgeblichen Anspruchszeitraum im Kalenderjahr festgesetzt worden ist. Bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts wird die Zulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater; bei gleichgeschlechtlichen verheirateten Paaren dem Elternteil, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird. Dieser Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden. Endet der Kindergeldanspruch — typischerweise mit Ende der Ausbildung —, endet auch die Kinderzulage.

Was unterscheidet die Kinderzulage von der Frühstartrente?

Die Kinderzulage fließt auf den Vertrag des Elternteils und gehört diesem. Die Frühstartrente wäre ein eigenes Depot des Kindes, in das der Staat monatlich einzahlt; sie ist ein anderes Vorhaben, steht in einem anderen Gesetzgebungsverfahren und ist keine Erhöhung der Kinderzulage. Beide schließen sich nicht aus und werden auch nicht gegeneinander verrechnet. Wer beides prüfen will, findet die Anspruchslogik der Frühstartrente in einem eigenen Rechner; hier geht es ausschließlich um die Zulage auf den eigenen Altersvorsorgevertrag.

Wo liegt dieser Fall in der Zulagenstaffel?

Die Grundzulage folgt einer Zwei-Stufen-Formel: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro [2]. Die Kinderzulage läuft daneben und ist bereits bei 300 Euro Jahresbeitrag je Kind ausgeschöpft [3].

Grundzulage, Förderquote und Kinderzulage nach Eigenbeitrag
Eigenbeitrag / Jahr Grundzulage Förderquote Je Kind zusätzlich
120 € 60 € 50,0 % 120 €
360 € 180 € 50,0 % 300 €
600 € 240 € 40,0 % 300 €
1.200 € 390 € 32,5 % 300 €
1.800 € 540 € 30,0 % 300 €

Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließt keine Zulage. Die Zulagen gelten ab dem Beitragsjahr 2027; die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden [1].

Häufige Fragen

Bekomme ich für jedes Kind 300 € oder insgesamt?

Für jedes Kind. Der Wortlaut des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG n. F. deckelt die Kinderzulage ausdrücklich auf "höchstens 300 Euro pro Kind". Bei 300 € Eigenbeitrag und drei Kindern sind das 900 € Kinderzulage plus 150 € Grundzulage.

Spielt das Geburtsjahr des Kindes noch eine Rolle?

Im neuen Recht nicht mehr. Bis einschließlich Beitragsjahr 2026 gilt die Staffel des § 85 Abs. 1 EStG: 185 € für vor 2008 geborene Kinder, 300 € für ab 2008 geborene. Für Bestandsverträge läuft diese Staffel weiter, solange keine Erklärung nach § 52 Abs. 50a EStG abgegeben wird.

Wer bekommt die Zulage, wenn beide Eltern einen Vertrag haben?

Der Elternteil, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird. Bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts ist das zunächst die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater (§ 85 Abs. 2 EStG). Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.

Was passiert, wenn das Kindergeld zurückgefordert wird?

Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird (§ 85 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Zulage wird dann ebenfalls zurückgefordert.

Lohnen sich mehr als 300 € Eigenbeitrag mit Kindern?

Für die Kinderzulage nicht — die ist bei 300 € ausgeschöpft. Für die Grundzulage schon: Bis 360 € gibt es 50 Cent je Euro, danach bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Der Rechner oben zeigt zu jedem Stand, was der nächste Euro Eigenbeitrag zusätzlich bringt.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 Bundesanzeiger Verlag .
  2. [2] § 84 EStG — Grundzulage Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  3. [3] § 85 EStG — Kinderzulage Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  4. [4] Hub-Seite mit voller Zulagenstaffel/rechner/altersvorsorgedepot (Standard-Rechner mit allen Optionen und dem Vergleichsmodus).
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Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt die komplette Zulagenstaffel, den Antragsweg über die ZfA und den Vergleich gegen das Zulagenrecht für Riester-Bestandsverträge.

Alle Voraussetzungen, Fristen und Quellen zum Programm stehen in der Übersicht zum Altersvorsorgedepot.