Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) ist ein Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 13. Februar 2026. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation, insbesondere der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten, in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand für schwerbehinderte Menschen, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung führen können. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums durch Abbau von Barrieren, bei denen die Anforderungen der DIN 18040-2 zugrunde gelegt werden. Förderempfänger sind Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte als Vermieter, Mieter von Mietwohnungen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum.
Das Programm ist ein Zuschuss für den einzelnen Haushalt. Darlehen für die Wohnungswirtschaft, etwa der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen, und die Mietwohnungsbauförderung für Mietwohngebäude sind eigene Programme. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht; die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Die vorhandene Wohnung wird vom Haushalt bereits genutzt |
| Die für die Behindertenberatung zuständige Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bestätigt Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme |
| Mit der Maßnahme (Lieferungs- und Leistungsvertrag) wird erst nach Erteilung des Förderbescheides begonnen |
Was bekommst du konkret?
Förderform ist ein Zuschuss (Projektförderung als Anteilfinanzierung). Der Zuschuss beträgt bis zu 12.000 Euro je Wohnung für Maßnahmen nach Nummer 2.1 der Richtlinie und bis zu 14.000 Euro je Wohnung für Maßnahmen nach Nummer 2.2. Beide Maßnahmengruppen können gleichzeitig durchgeführt werden; die Gesamtfinanzierung der Maßnahme einschließlich Eigenanteil muss nachgewiesen werden. Die Summe der insgesamt gewährten Förderungen darf die anerkannten Gesamtkosten abzüglich des Eigenleistungsanteils nicht übersteigen.
Nach Nummer 2.1 förderfähig sind insbesondere die Verbreiterung der Wohnungseingangs- sowie sonstiger Türen innerhalb der Wohnung, die Entfernung von Türschwellen, der Einbau automatischer Türöffner für Haus- und Wohnungstüren im Zusammenhang mit anderen Teilmaßnahmen, der Einbau von Notruf- oder Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren, die bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung, die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen (bei Mietwohnungen nur im Zusammenhang mit anderen Teilmaßnahmen) sowie Anpassungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden.
Nach Nummer 2.2 zählen die Schaffung barrierefreier Zugänge durch den Bau von Rampen und der ausschließliche nachträgliche Einbau höhenüberwindender Hilfsmittel dazu, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht- oder Schrägaufzüge. Über das geeignete Hilfsmittel entscheidet der Einzelfall.
Der Zuschuss wird zu 90 Prozent nach Baubeginn und zu 10 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die ILB erhebt ein einmaliges Entgelt in Höhe von 1 Prozent des bewilligten Zuschusses, das bei der Auszahlung des Zuschusses beziehungsweise der ersten Rate einbehalten wird.
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge werden bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), gestellt. Beizufügen sind Kostenvoranschläge, der Nachweis der Eigenleistung beziehungsweise ein Finanzierungsplan, der Nachweis der Schwerbehinderung und die Bestätigung der für die Behindertenberatung zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Bei Mietwohnungen kommen die Erklärung des Vermieters, die Vereinbarung mit dem Mieter und eine Kopie des Mietvertrages hinzu, bei selbst genutztem Wohneigentum der Eigentumsnachweis durch eine Kopie des Grundbuchauszuges. Einheitliche Vordrucke müssen verwendet werden.
Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Förderbescheides begonnen werden; als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Der Erwerb des Objektes, die Planung und eine Baugrundstücksuntersuchung gelten nicht als Vorhabenbeginn. Wer früher beginnen muss, kann bei der ILB schriftlich eine Unschädlichkeitsbestätigung beantragen; der Beginn erfolgt dann auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Nach der Bewilligung ist innerhalb von sechs Monaten der Verwendungsnachweis zu führen, mit Belegen im Original und Fotos der Umbaumaßnahmen; die ILB kann die Frist auf Antrag verlängern. Auskünfte erteilt das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1321.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss zur Wohnraumanpassung in Brandenburg beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss für den barrierefreien Umbau?
Ab welchem Grad der Behinderung gibt es die Förderung und welcher Nachweis ist nötig?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Wie lange muss die Wohnung zweckgebunden genutzt werden?
Fallen Gebühren an und wie wird ausgezahlt?
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Besteht ein Rechtsanspruch und wie lange gilt die Richtlinie?
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Wo findest du die Originalquellen?
- ILB-Programmseite Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
- WohnraumanpassungsR im Wortlaut (ILB, PDF)
- Amtsblatt für Brandenburg Nr. 9/2026, Seite 288 (PDF)
- Kurzinformation der ILB (PDF)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (ILB, PDF)
- Anlage 3: Bestätigung der Behindertenberatungsstelle (ILB, PDF)
Unsere Quellen
- [01]Wohnraumanpassung Brandenburg — Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (ILB) — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]WohnraumanpassungsR im Wortlaut (ILB, PDF)ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [03]Amtsblatt für Brandenburg Nr. 9/2026, Seite 288 (PDF)bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [04]Kurzinformation der ILB (PDF)ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.