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Bürgergeld · Vergleich

Wohngeld oder Bürgergeld — was passt zu mir?

Die zwei Sozialleistungen für niedrige Einkommen schließen sich aus: Wer Bürgergeld bekommt, bekommt kein Wohngeld. Wer Wohngeld bekommt, bekommt nichts vom Jobcenter. Faustregel: Wohngeld bei Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Bedarf, Bürgergeld bei Bedürftigkeit darunter.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 1 Person, 1.500 € Brutto, 480 € Kalt + 100 € Heiz

Bürgergeld-Bedarf: 1.143 € − Anrechnung 1.152 € = -9 € → kein Anspruch. Wohngeld-Schätzung: ~280 €/Mt. Wohngeld lohnt klar.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
41 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)630 €
= Bedarf gesamt1.193 €
Einkommen-Anrechnung
Brutto-Erwerbseinkommen1.500 €
− Absetzbeträge § 11b-348 €
= Anrechenbar1.152 €
= Anrechenbar gesamt1.152 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2025?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2025: Regelbedarfe, Schonvermögen, Mehrbedarfe
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) 40.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].

Wann Wohngeld?

Wohngeld passt für niedrige Erwerbseinkommen, die den Bürgergeld-Bedarf knapp übersteigen. Klassischer Fall: Vollzeit-Mindestlohn-Job (~2.000 € Brutto), günstige Wohnung, alleinstehend → Bürgergeld nein, Wohngeld ja. Vorteile: keine Vermögensprüfung in der gleichen Tiefe, keine Eingliederungsvereinbarung, kein Mitwirkungs-Druck. Nachteile: niedriger als Bürgergeld bei Komplett-Bedürftigkeit, deckt nur den Mietzuschuss (nicht Lebensunterhalt insgesamt).

Wann Bürgergeld?

Bürgergeld passt bei tatsächlicher Bedürftigkeit — kein oder nur geringes Erwerbseinkommen, Bedarf nicht durch eigene Mittel deckbar. Klassische Fälle: arbeitslos ohne ALG-I-Anspruch, Aufstocker mit niedrigem Lohn, Familien mit Kindern und einem Verdiener im Mindestlohn-Bereich. Bürgergeld deckt komplett den Lebensunterhalt + KdU; Wohngeld nur die Miete teilweise.

Kombination: Wohngeld + Kinderzuschlag

Familien mit Kindern können oft Wohngeld + Kinderzuschlag (KiZ) kombinieren — beides ist Sozialleistung außerhalb des SGB II. KiZ: bis 297 €/Kind/Mt, wird gewährt wenn das Erwerbseinkommen + Kindergeld + KiZ + Wohngeld den Familienbedarf vollständig deckt. Für Familien mit Brutto 1.500-2.500 € und 2-3 Kindern oft besser als Bürgergeld — keine Mitwirkungs-Vereinbarung, kein Vermögens-Check.

Häufige Fragen

Kann ich beides parallel bekommen?

Nein — § 7 Abs. 1 SGB II schließt Wohngeld-Bezug während Bürgergeld-Bezug aus. Wer Bürgergeld bekommt, kann kein Wohngeld bekommen, selbst wenn er rechnerisch Anspruch hätte. Umgekehrt: wer Wohngeld bekommt, gilt als nicht-bedürftig im SGB-II-Sinn und bekommt kein Bürgergeld. Die Wahl: einmal entscheiden, was günstiger ist, dann beantragen.

Wie wechsle ich vom einen zum anderen?

Wenn deine Einkommens-Lage sich ändert: alten Antrag beenden + neuen stellen. Beispiel: Du bist Aufstocker (Bürgergeld + Job), bekommst Lohnerhöhung → neuer Brutto übersteigt den Bürgergeld-Bedarf → Bürgergeld endet → Wohngeld neu beantragen. Übergangs-Lücke vermeiden: Wohngeld-Antrag VOR dem Auslauf des Bürgergeld stellen, damit keine Lücke entsteht.

Was, wenn der Wohngeld-Antrag abgelehnt wird?

Häufiger Grund: Einkommen ist zu HOCH für Wohngeld (z.B. >2.500 € Brutto bei Single). Dann gibt es weder Wohngeld noch Bürgergeld — du musst alleine zurechtkommen. Alternativen: Kinderzuschlag (bei Kindern), Bildungs- und Teilhabe-Paket (für Kinder), kommunale Hilfen (Sozialticket, GEZ-Befreiung). Bei sehr knapper Lage: Schuldnerberatung der Caritas/AWO ist gratis.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] RegelbedarfsermittlungsgesetzBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Bürgergeld-Übersicht 2025Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 7 Abs. 1 SGB II — Anspruch + Ausschluss Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] /rechner/wohngeld BundesBonus .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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