Absetzbeträge nach § 11b SGB II.
Erwerbseinkommen wird nicht 1:1 aufs Bürgergeld angerechnet — § 11b staffelt großzügig. Das macht Aufstocken attraktiv: Bei jedem Brutto-Niveau bleibt netto immer ein Plus über dem reinen Bürgergeld.
100 (Grundfreibetrag) + 20 % × (520-100) = 84 + 30 % × (1.000-520) = 144 → Total 328 € freigestellt. 1.000 - 328 = 672 € werden auf den Bedarf angerechnet.
Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?
Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].
So haben wir gerechnetaufklappen
Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).
Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.
KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).
Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.
Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.
Welche Eckwerte gelten 2025?
Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].
| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) | 563 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) | 506 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) | 471 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) | 390 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) | 357 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) | 40.000 € pro Person | § 12 SGB II [3] |
| Erwerbsfreibetrag (Sockel) | 100 €/Monat | § 11b SGB II [4] |
| Anrechnungs-Staffel (100–520 €) | 20 % anrechnungsfrei | § 11b SGB II [4] |
Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].
Stufen im Detail
Stufe 1 (Grundfreibetrag): 100 € pauschal — deckt Versicherungen und notwendige Ausgaben (Arbeitsweg, Werkzeug). Stufe 2: 20 % im Bereich 100-520 € (max 84 € extra). Stufe 3: 30 % im Bereich 520-1.000 € (max 144 € extra). Stufe 4: 10 % im Bereich 1.000-1.200 € (max 20 €) — bei BG mit Kind erweitert auf 1.000-1.500 € (max 50 €). Über der Stufe-4-Grenze: 100 % Anrechnung.
Spezialfälle: Auszubildende, FÖJ, Junge Erwachsene
Auszubildende und Personen in Freiwilligendiensten (FÖJ, FSJ) bis 25 Jahre haben einen erhöhten Pauschalbetrag nach § 8 Abs. 1a SGB IV — derzeit 538 €/Mt (Mini-Job-Grenze) sind komplett anrechnungsfrei. Das ist deutlich großzügiger als die normale Stufen-Logik. Praktisch: Auszubildende in BG der Eltern profitieren stark — bis 538 € Lehrgeld voll anrechnungsfrei.
Selbstständigen-Gewinn
Bei Selbstständigen wird der Gewinn (nicht der Umsatz) angesetzt. Berechnung: Einnahmen minus betrieblich notwendige Ausgaben — analog zu § 4 EStG für die Steuer. Das Jobcenter verlangt typischerweise eine vorläufige Einschätzung beim Antrag (Schätzung) und eine Abrechnung am Ende des Bewilligungszeitraums (= 1 Jahr) gegen die tatsächlichen Steuerunterlagen. Über- oder Unterzahlungen werden korrigiert.
Häufige Fragen
Werden Werbungskosten extra abgezogen, oder ist das im Grundfreibetrag drin?
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Im Grundfreibetrag 100 € ist die Pauschale für Versicherungen (Haftpflicht, KV-Eigenanteile, Versicherungsbeiträge) und Werbungskosten enthalten. Wer höhere Werbungskosten hat (Pendler, Werkzeuge), kann sie EXTRA absetzen — gegen Belege. Oft lohnt sich das aber nicht, weil die Pauschale schon reichlich ist und Belege Mehraufwand bedeuten.
Was passiert bei monatlich schwankendem Einkommen?
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Das Jobcenter prüft monatlich nach. Schwankt das Einkommen stark (z.B. Honorare, Provisionen, saisonale Arbeit), wird im jeweiligen Monat das tatsächliche Brutto angesetzt. In niedrigen Monaten höheres Bürgergeld, in hohen Monaten niedrigeres. Tipp: bei Selbstständigen lohnt sich oft eine "Durchschnitts-Schätzung" über 12 Monate — gleichmäßigere Auszahlung, weniger Anpassungs-Aufwand.
Was zählt als Erwerbseinkommen — auch Mieteinnahmen?
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Mieteinnahmen sind kein Erwerbseinkommen, sondern "anderes Einkommen" und werden voll angerechnet (§ 11 SGB II). Der Vorteil der § 11b-Freibeträge gilt nur für Erwerbsarbeit (Lohn, Gewerbe, Selbstständigkeit). Mieteinnahmen aus eigenem Haus oder Wohnung werden direkt vom Bedarf abgezogen — minus tatsächliche Ausgaben (Kreditzinsen, Reparaturen, Hausgeld).
Welche verwandten Rechner helfen weiter?
Originalquellen
- [1] § 20 SGB II — Regelbedarfe — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [2] Regelbedarfsermittlungsgesetz — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [3] § 12 SGB II — Vermögen + Karenzzeit — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [4] § 11b SGB II — Erwerbsfreibetrag — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [5] Bürgergeld-Übersicht 2025 — Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- [6] § 11b SGB II — Absetzbeträge — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [7] § 11 SGB II — Einkommen — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner — /rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
Der Bürgergeld-Rechner-Hub zeigt die komplette Regelbedarfs-Tabelle, Anrechnungs-Stufen § 11b und alle FAQ. Verbindlich rechnet das Jobcenter — Online-Antrag über jobcenter.digital.