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Grundsicherungsgeld · Konzept

Regelbedarfssätze 2026 im Detail.

Der Regelbedarf nach § 20 SGB II deckt den Lebensunterhalt außerhalb der Wohnkosten — Lebensmittel, Bekleidung, Mobilität, Kommunikation, Bildung, Hausrat. Sechs Stufen je nach Personentyp, Beträge seit 1.1.2024 unverändert — auch 2026 gilt eine Nullrunde über den Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII.

Beispiel-Rechnung
Bedarfs-Aufschlüsselung RBS 1 (Alleinstehend, 563 €)

~165 € Lebensmittel + ~38 € Bekleidung + ~45 € Verkehr + ~52 € Kommunikation + ~52 € Freizeit/Kultur + ~52 € Hausrat/Strom + ~159 € sonstiges (Versicherung, Pflege, Beherbergung) = 563 €.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Erw. 18-240
RBS 3: 451 € — erwachsenes Kind in BG
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Grundsicherungsgeld
1.213 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)650 €
= Bedarf gesamt1.213 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2026 (unverändert gegenüber 2024/2025 — die Fortschreibung hätte niedrigere Beträge ergeben, der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII hält die alten Sätze): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Vermögensfreibeträge (altersgestaffelt 5.000-20.000 € pro Person, § 12 SGB II), Sanktionen, Kooperationsplan, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2026 (RBSFV 2026). Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherungsgeld. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2026?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2026-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung (amtlich seit 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld) — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2026: Regelbedarfe, Vermögensfreibeträge, Erwerbsfreibeträge
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Vermögensfreibetrag (altersgestaffelt) 5.000–20.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2026: Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 hält die Regelbedarfe per Besitzschutz auf dem Stand von 2024/2025 [2][5].

Die 6 Regelbedarfsstufen

RBS 1 (Alleinstehende/Alleinerziehende): 563 €. RBS 2 (Erwachsene Partner in BG, je): 506 €. RBS 3 (sonstige Erwachsene in BG, z.B. erwachsenes Kind unter 25 ohne eigene Wohnung): 451 €. RBS 4 (Jugendliche 14-17): 471 €. RBS 5 (Kinder 6-13): 390 €. RBS 6 (Kinder 0-5): 357 €. Festgeschrieben in der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 243): Die Fortschreibung hätte rechnerisch niedrigere Beträge ergeben, deshalb gelten die Sätze von 2024/2025 per Besitzschutz weiter.

Wie werden die Sätze berechnet?

Grundlage: die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle 5 Jahre vom Statistischen Bundesamt erhoben wird. Sie misst, wieviel die untersten 15-20 % der Einkommensverteilung tatsächlich ausgeben. Aus diesen Werten wird der Regelbedarf statistisch abgeleitet — abzüglich nicht bedarfsrelevanter Posten (z.B. Alkohol, Tabak, Glücksspiel). Die letzte EVS war 2018, daher basieren die aktuellen Sätze auf 2018er Daten plus Fortschreibung mit Inflations-Indizes.

Warum 2026 wieder eine Nullrunde?

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 legt die Veränderungsraten fest: 2,25 % Basisfortschreibung plus 1,8 % ergänzende Fortschreibung. Auf die ursprünglichen Basiswerte angewendet ergäben sich daraus Eurobeträge, die NIEDRIGER liegen als die seit 2024 gezahlten Sätze — die kräftige Erhöhung 2024 hatte die damals hohe Inflation vorweggenommen. § 28a Abs. 5 SGB XII garantiert einen Besitzschutz: Sinken die fortgeschriebenen Beträge unter den Bestand, gelten die bisherigen Beträge weiter. Deshalb bleiben 563 € und die übrigen Stufen auch 2026 unverändert. Eine Kürzung unter das Existenzminimum wäre zudem verfassungsrechtlich nicht haltbar (BVerfG-Rechtsprechung).

Häufige Fragen

Warum ist RBS 1 (Alleinstehend) höher als RBS 2 (Paar)?

Paare können viele Haushaltskosten teilen — Wohnen, Strom, Hausrat, Versicherungen. Die EVS zeigt, dass Paare pro Person ~10 % weniger ausgeben als Alleinstehende. Daher RBS 2 = 506 € (= 90 % von RBS 1). Praktisch bekommen 2 Erwachsene zusammen 1.012 € statt 2 × 563 = 1.126 €. Die Differenz von 114 € deckt die "Synergie-Effekte" der Haushaltsführung.

Was ist mit Strom — ist das im RBS drin?

Strom für Beleuchtung, Geräte, Kochen ist im RBS enthalten (~36 €/Mt für 1 Person). NICHT enthalten: Heizstrom — das gehört zur KdU und wird in tatsächlicher Höhe übernommen. Wer mit Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpe heizt, sollte den Heizstrom-Anteil dokumentieren und vom Gesamt-Strom abtrennen.

Müssen Kinder von ihrem RBS auch Schulsachen kaufen?

Nein — zusätzlich zum Kinder-RBS gibt es das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT, § 28 SGB II): 195 €/Schuljahr für Schulbedarf (Hefte, Mappe, Sportzeug), 15 €/Mt Vereinsbeiträge, vollständige Übernahme von Klassenfahrten, Schulausflügen und Mittagessen. BuT muss separat beim Jobcenter beantragt werden, manche Kommunen automatisieren es.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Grundsicherung für Arbeitsuchende — ÜbersichtBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 20 SGB II — Regelbedarf Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (RBSFV 2026) Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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