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Bürgergeld · Konzept

Wann wird die Miete vom Jobcenter gekürzt?

Die KdU nach § 22 SGB II umfasst Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung — in tatsächlicher Höhe, soweit "angemessen". Die Angemessenheits-Prüfung läuft kommunal anhand der lokalen Mietobergrenzen. Bei Überschreitung gibt es 6 Monate Übergangsfrist, dann Kürzung.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 600 € Kaltmiete in Stuttgart (1 Person)

Mietobergrenze Stuttgart 2024: ~540 € Kaltmiete für 1 Person. Bei 600 € Miete → 60 € Überschreitung. 6 Mt Übergangsfrist, dann nur noch 540 € KdU + 60 € Selbstzahlen.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
1.313 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)750 €
= Bedarf gesamt1.313 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2025?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2025: Regelbedarfe, Schonvermögen, Mehrbedarfe
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) 40.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].

Wie wird Angemessenheit definiert?

Drei Kriterien: (1) Wohnungsgröße — pro Person 50 m² (1P), 60 m² (2P), 75 m² (3P), 85 m² (4P), +10 m² je weitere Person. (2) Kaltmiete pro m² — kommunal verschieden, basiert auf Mietspiegel (Berlin ~9-11 €/m², München ~14-16 €/m², Görlitz ~5-6 €/m²). (3) Heizkosten — ortsabhängige Pauschalen aus dem bundesweiten Heizspiegel (~1,20-1,80 €/m²/Mt). Gesamte Mietobergrenze ist dann m² × Quadratmeter-Preis.

Kostensenkungsverfahren bei Überschreitung

Bei zu teurer Wohnung erlässt das Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung — du hast typischerweise 6 Monate Zeit, um die Kosten zu senken: Umzug in günstigere Wohnung, Untervermietung, Verhandlung mit Vermieter, Energiespar-Maßnahmen. Wenn das nicht klappt, wird die KdU-Erstattung auf den angemessenen Betrag gekürzt — die Differenz musst du aus dem Regelbedarf zahlen oder verschulden. Härtefall-Ausnahmen: Krankheit, Pflege, Behinderung, Schulwechsel der Kinder.

Selbstgenutztes Eigenheim

Wenn du Eigentum bewohnst (Eigenheim, Eigentumswohnung), werden die "kaltmieten-vergleichbaren Aufwendungen" als KdU anerkannt: Hypothekenzinsen (NICHT Tilgung!), Grundsteuer, Hausgeld (für ETW), Versicherungen, Heizkosten in tatsächlicher Höhe. Wenn das selbstgenutzte Eigenheim "angemessen" groß ist (≤ 130-140 m² Wohnfläche bei 4-Personen-Familie), wird es nicht zur Vermögens-Verwertung herangezogen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich umziehen muss?

Vor jedem Umzug: Zustimmung des Jobcenters einholen. Das Jobcenter prüft, ob die neue Wohnung angemessen ist UND ob der Umzug "notwendig" ist. Bei Zustimmung übernimmt das Jobcenter Umzugskosten (Spedition, Auto-Miete, Kaution, doppelte Miete im Übergangsmonat). Ohne vorherige Zustimmung: Risiko, dass die höhere Miete nicht erstattet wird oder Kosten dir bleiben.

Werden Strom, Internet, Telefon übernommen?

Stromkosten sind im Regelbedarf enthalten (~36 €/Mt für 1 Person) — NICHT extra erstattet, außer Heizstrom (Nachtspeicher, Wärmepumpe). Internet und Telefon ebenfalls im Regelbedarf (Kommunikations-Anteil ~52 €/Mt). Bei besonders hohen Stromkosten (schlechte Energieeffizienz der Wohnung) gibt es manchmal kommunale Härtefallregelungen — anfragen beim Jobcenter.

Was ist mit Schönheitsreparaturen, Renovierung, Umzugskosten?

Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren) bei Auszug zahlt das Jobcenter, wenn vertraglich verlangt — gegen Kostenvoranschlag. Renovierung (Bodenbelag, Sanitär) typischerweise nicht, außer bei Wohnungsmängeln/Feuchtigkeit. Umzugskosten (Spedition, Auto-Miete, Kaution) bei genehmigtem Umzug erstattet, max 1 Monatsmiete neue Wohnung als Kaution.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] RegelbedarfsermittlungsgesetzBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Bürgergeld-Übersicht 2025Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 22 SGB II — KdU Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] Bundesweiter Heizspiegel co2online gGmbH .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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