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Bürgergeld · Familie

Bürgergeld für Familien mit Kindern.

In der Bedarfsgemeinschaft (BG) summieren sich die Regelbedarfe pro Person: 506 € je Erwachsener im Paar, 471 € pro Jugendlichem 14-17, 390 € pro Kind 6-13, 357 € pro Kind 0-5. Plus KdU für die ganze Familie. Kindergeld und Unterhalt werden voll auf den Kinder-Bedarf angerechnet.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 2 Erwachsene + 1 Kind 4 J + 1 Kind 9 J, 800 € Kalt

506×2 + 357 + 390 = 1.759 € Regelbedarfe + 800 + 100 + 150 = 1.050 € KdU = 2.809 € Bedarf. Bei 250 € Kindergeld pro Kind (= 500 €) → Anspruch 2.309 €/Mt.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-51
RBS 6: 357 €
Kinder 6-131
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
2.759 €/ Monat
Bedarfe
Paar in Bedarfsgemeinschaft × 21.012 €
Kinder 6-13 Jahre (RBS 5)390 €
Kinder 0-5 Jahre (RBS 6)357 €
Wohnkosten (KdU)1.000 €
= Bedarf gesamt2.759 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2025?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2025: Regelbedarfe, Schonvermögen, Mehrbedarfe
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) 40.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].

Bedarfsgemeinschaft = wer zählt?

§ 7 Abs. 3 SGB II definiert die BG: erwerbsfähige Hilfebedürftige + Partner (Ehe, eingetr. Lebenspartner, eheähnliche Lebensgemeinschaft) + minderjährige unverheiratete Kinder im Haushalt + erwachsene Kinder unter 25, die mit den Eltern leben und nicht eigenständig wirtschaften. Großeltern, volljährige Geschwister und Untermieter zählen NICHT zur BG.

Kindergeld + Unterhalt: volle Anrechnung

Im Gegensatz zu Erwerbseinkommen wird Kindergeld (250 €/Kind ab 2025) und Unterhalt von getrenntlebendem Elternteil ohne Freibetrag angerechnet — direkt vom Kinder-Bedarf abgezogen. Nur der Mehrbetrag, der den jeweiligen Kinder-RBS übersteigt, fließt zum Erwachsenen-Bedarf. Bei 250 € Kindergeld + 357 € RBS-Bedarf bleibt das Kindergeld komplett beim Kind und reduziert nur den Bürgergeld-Anteil für dieses Kind.

Wohngeld + Kinderzuschlag = Alternative

Familien mit Erwerbseinkommen knapp über dem Bürgergeld-Bedarf können oft besser Wohngeld + Kinderzuschlag (KiZ) kombinieren. KiZ = bis 297 €/Kind/Mt für Familien, die mit dem eigenen Einkommen + Kindergeld + KiZ + Wohngeld den Bedarf decken können. Großzügigere Anrechnungslogik als Bürgergeld, kein Vermögens-Check. Faustregel: bei 1.500-2.500 € Brutto Erwerbseinkommen prüfen.

Häufige Fragen

Wie wirkt sich ein zweites/drittes Kind auf den Anspruch aus?

Pro zusätzliches Kind erhöht sich der Bedarf um den jeweiligen RBS-Betrag (357-471 € je nach Alter), die KdU (höhere Mietkosten für größere Wohnung) und ggf. Mehrbedarfe (Alleinerziehende ab 4 Kindern: bis 60 %). Gegenüberstehen: Kindergeld pro Kind (250 €), das voll angerechnet wird. Nettorechnung: pro Kind ~+150-250 € Bürgergeld zusätzlich.

Was ist mit volljährigen Kindern unter 25?

Volljährige Kinder unter 25 im Elternhaushalt zählen zur BG (§ 7 Abs. 3 SGB II) — ihr eigenes Einkommen wird auf den Familienbedarf angerechnet, sie bekommen RBS 3 (451 €). Eigenständige Bedarfsgemeinschaft erst ab 25 Jahren oder wenn sie eigene Wohnung haben. BAföG-Empfänger sind Sonderfall: sie können von der elterlichen BG ausgenommen werden, wenn das BAföG den Lebensunterhalt deckt.

Werden Schul- und Bildungskosten extra erstattet?

Ja — das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) übernimmt zusätzlich Schulausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen in Schulen/Kitas, Lernförderung, Vereinsbeiträge bis 15 €/Mt. Ein Schulbedarfspaket von 195 €/Schuljahr (130 € im August + 65 € im Februar) wird automatisch ausgezahlt. Anträge stellt das Jobcenter; manche Kommunen automatisch, andere nur auf Antrag.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] RegelbedarfsermittlungsgesetzBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Bürgergeld-Übersicht 2025Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 7 SGB II — Bedarfsgemeinschaft Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] § 28 SGB II — Bildung & Teilhabe Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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