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Bürgergeld · Schwangerschaft

Bürgergeld in der Schwangerschaft.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhöht sich der Bedarf um 17 % von RBS 1 = 96 €/Monat (§ 21 Abs. 2 SGB II). Plus einmalige Bedarfe für Babyausstattung und schwangerschaftsbedingte Bekleidung nach § 24 Abs. 3 SGB II.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 1 Person schwanger ab 13. SSW, 500 € Kalt + 90 € Heiz

563 + 96 (Mehrbedarf 17 %) + 640 KdU = 1.299 € Bedarf. Plus einmalig ~600 € Erstausstattung Baby + ~150 € Schwangerschafts-Bekleidung.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
1.299 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Schwangerschaft (§ 21 Abs. 2)96 €
Wohnkosten (KdU)640 €
= Bedarf gesamt1.299 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2025?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2025: Regelbedarfe, Schonvermögen, Mehrbedarfe
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) 40.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].

Mehrbedarf nach § 21 Abs. 2 SGB II

Der Mehrbedarf für Schwangere greift ab der 13. Schwangerschaftswoche und endet mit der Geburt. Höhe: 17 % von RBS 1 (Alleinstehend) = 96 €/Mt — auch wenn die schwangere Person nicht in Stufe 1 ist (Paar oder erwachsenes Kind in BG bekommen ebenfalls 96 €). Der Mehrbedarf wird automatisch ausgezahlt, sobald die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt ist (Mutterpass in Kopie ans Jobcenter).

Einmalige Bedarfe § 24 Abs. 3

Über den laufenden Mehrbedarf hinaus übernimmt das Jobcenter einmalige Beihilfen für: (1) Erstausstattung der Wohnung (Möbel, Hausrat), (2) Erstausstattung für Bekleidung — auch wegen Schwangerschaft, (3) Erstausstattung Baby (Kinderwagen, Baby-Bett, Kleidung 0-12 Mt, Pflegezubehör). Höhe wird kommunal pauschaliert (~400-800 € je Position) ODER auf Antrag mit Belegen erstattet. Antrag möglichst früh stellen — typischerweise im 6. SSW-Monat.

Mutterschaftsgeld + Bürgergeld

Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt (12 Wochen bei Frühgeburt/Mehrlingen). Höhe: bei freiwillig versicherten Selbstständigen bis 13 €/Tag, bei pflichtversicherten Angestellten bis 25 €/Tag. Mutterschaftsgeld wird voll auf Bürgergeld angerechnet, der Mehrbedarf 17 % läuft parallel weiter. Nach Mutterschutzfrist beginnt Elterngeld — der Mindestbetrag 300 € (Basis) bzw. 150 € (Plus) ist beim Bürgergeld anrechnungsfrei.

Häufige Fragen

Ab wann genau gilt die 13. SSW?

Die 13. SSW beginnt mit dem 1. Tag der 13. Schwangerschaftswoche — gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode (nicht ab Empfängnis). Praktisch: ca. 12 Wochen + 1 Tag nach der letzten Periode. Der Mutterpass dokumentiert das exakt. Antrag beim Jobcenter mit Mutterpass-Kopie, Mehrbedarf wird ab dem Monat ausgezahlt, in dem die 13. SSW beginnt.

Bekomme ich auch Mehrbedarf, wenn ich nur Sozialgeld als BG-Mitglied bekomme?

Ja — § 23 Nr. 4 SGB II überträgt den Mehrbedarf auch auf Sozialgeld-Bezieher. Praktisch: schwangere Erwachsene in BG (z.B. Paar mit RBS 2) bekommen ebenfalls die 96 €/Mt zusätzlich. Auch schwangere Jugendliche unter 18 (selten, aber möglich) bekommen den vollen Mehrbedarf 96 €.

Was, wenn die Schwangerschaft endet (Fehlgeburt, Abbruch)?

Mit Beendigung der Schwangerschaft endet der Mehrbedarf zum Folgemonat. Bei Fehlgeburt/Abbruch nach der 13. SSW: keine Rückforderung der bisher gezahlten Mehrbedarfe. Bei Frühgeburt: Mehrbedarf endet mit Geburt; falls Geburt vor der 28. SSW lag → Mutterschaftsgeld 12 Wochen + Mehrbedarf-Übergangsregel-Prüfung beim Jobcenter (Härtefall möglich).

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] RegelbedarfsermittlungsgesetzBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Bürgergeld-Übersicht 2025Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 21 Abs. 2 SGB II — Mehrbedarf Schwangere Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] § 24 Abs. 3 SGB II — Einmalige Bedarfe Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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