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Zuschuss · bis 20 % Kommune

Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)

Das Energiesparprogramm-Wohnen (ESP-Wohnen) ist ein kommunaler Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart für energetische Sanierungen an Wohngebäuden im Stadtgebiet. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern mit festen Beträgen je Quadratmeter, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten sowie ein Bonus für ökologische Dachdämmung. Antragsberechtigt sind private und juristische Gebäudeeigentümer sowie Contractinggeber; das Gebäude muss vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig geworden sein.

Zuständig
Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
Förderquote 20 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Gebäude oder Wohneinheiten, die vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig geworden sind. Stichtag ist der 31. Dezember des laufenden Jahres; die bisherige bauliche Anlage und die Nutzung spielen dabei keine Rolle. Zusätzlich müssen die Gebäude noch mindestens 15 Jahre Wohnzwecken dienen können. Die Anträge sind zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen vor Auftragsvergabe und Beginn der Maßnahmen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen einzureichen. Ein bereits beauftragtes Vorhaben ist nicht mehr förderfähig. Für Einzelmaßnahmen ist ein Prüfprotokoll eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten Voraussetzung, für die Sanierung zum Effizienzhaus ein Fördernachweis, der den Gebäudezustand bewertet und aufeinander abgestimmte Einsparmaßnahmen vorschlägt. Die Kosten trägt der Gebäudeeigentümer; beim Fördernachweis sind sie ihrerseits förderfähig.

Die Förderung für die wärmedämmenden Maßnahmen E1 bis E3 ist nur bei einer Sanierung der gesamten Bauteilfläche möglich — für Wohngebäude ebenso wie für den Wohnanteil bei gemischt genutzten Gebäuden. Für denkmalgeschützte Gebäude und städtebauliche Gesamtanlagen sieht die Richtlinie in Ziffer 10.1 Ausnahmen vor. Bund- und Landesprogramme sind kumulierbar, aber nur wenn der städtische Antrag zuerst gestellt wird: „Den Antrag für das ESP-Wohnen müssen Sie vor dem Antrag auf Bundesfördermittel stellen. Sobald ein Zuwendungsbescheid des Bundes vorliegt, entfällt die aufschiebende Wirkung des Handwerkerangebots und das Vorhaben gilt als beauftragt.“ Eine erneute Förderung eines bereits geförderten Bauteils über das ESP-Wohnen ist nur möglich, sofern die erste städtische Auszahlung vor mindestens 15 Jahren erfolgt ist. Nach einer Effizienzhaus-Förderung gilt dieselbe Frist von 15 Jahren für jedes Bauteil. Die Fördermittel sind eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart und werden als verlorene Zuschüsse ausgezahlt: „Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Gebäudealter mindestens 15 Jahre

Antrag vor Auftragsvergabe und Baubeginn

Nachweis durch Energie-Effizienz-Experten

Gesamte Bauteilfläche sanieren

Reihenfolge gegenüber Bundesförderung

Sperrfrist bei Wiederholungsförderung

Kein Rechtsanspruch

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem Kommunalen Energiesparprogramm Wohnen bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart energetische Sanierungen an Wohngebäuden und an Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden im Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen je Quadratmeter gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser kommt ein Bonus hinzu. Die Förderung ist mit KfW- und BAFA-Programmen kombinierbar, wenn der städtische Antrag zuerst gestellt wird.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag geht mit allen Unterlagen vor Auftragsvergabe und Baubeginn an das Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung — Einreichung ist auch per E-Mail möglich. Beizulegen sind je nach Fördervariante das Prüfprotokoll oder der Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten sowie die Kostenaufstellung. Wer zusätzlich KfW- oder BAFA-Mittel nutzen will, muss den städtischen Antrag zwingend vorher stellen. Unvollständige Anträge können nach Ablauf der Nachreichfrist nicht mehr genehmigt werden.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen fördert das Stuttgarter Energiesparprogramm?
Erstens Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — Fassadendämmung, Dachdämmung und Fenstertausch, auch kombiniert. Zweitens die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser, wenn dieser Standard erstmals erreicht wird. Drittens eine Bonusförderung für ökologisch zertifizierte Dachdämmstoffe nach DIN EN 13171. Bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit Heizungserneuerung ist die Förderung möglich, wenn die technischen Vorgaben des Heizungsprogramms eingehalten werden.
Wie viel Geld gibt es je Quadratmeter?
Für die Fassadendämmung zahlt die Stadt 35 Euro je Quadratmeter Dämmfläche bei einem U-Wert von höchstens 0,20 W/m²K. Für Flach-, Steil- oder Schrägdächer sind es 45 Euro je Quadratmeter bei höchstens 0,14 W/m²K. Neue Fenster einschließlich Rahmen werden mit 90 Euro je Quadratmeter Fensterfläche bezuschusst, wenn der Uw-Wert 0,85 W/m²K nicht überschreitet. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser kommen 30 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche hinzu.
Kann ich das Programm mit KfW oder BAFA kombinieren?
Ja. Förderprogramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg können mit dem ESP-Wohnen kumuliert werden. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der städtische Antrag muss vor der Bewilligung der Bundes- oder Landesmittel gestellt sein. Liegt der Zuwendungsbescheid des Bundes bereits vor, gilt das Vorhaben als beauftragt und die städtische Förderung ist ausgeschlossen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen und Personengemeinschaften, also private Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte. Antragsberechtigt sind außerdem juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Contractinggeber; beim Contracting für Bauteile beträgt die Vertragslaufzeit mindestens zehn Jahre.
Gilt die Förderung auch in Sanierungsgebieten?
Das Energiesparprogramm gilt im gesamten Stadtgebiet. In städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten werden Maßnahmen an Wohngebäuden nur ausnahmsweise gefördert, nämlich dann, wenn für das jeweilige Gebiet keine Sanierungsmittel verfügbar sind. Auskunft dazu gibt die Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung im Amt für Stadtplanung und Wohnen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen) — Offizielle Programmseite
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
  2. [02]
    Energetische Förderprogramme der Stadt Stuttgart (Übersicht)
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
  3. [03]
    Förderrichtlinie ESP-Wohnen (Fassung 23.04.2026, PDF)
    stuttgart.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
  4. [04]
    Prüfprotokoll für Einzelmaßnahmen (PDF)
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
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