BundesBonus
Zuschuss Kommune ⚠ Derzeit keine Antragstellung

Förderung energetische Sanierung der Stadt Bielefeld

Das Bielefelder Sanierungsprogramm bezuschusst Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke und Fassade, den Tausch von Fenstern und Hauseingangstüren sowie Lüftungsanlagen an Wohngebäuden im Stadtgebiet. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 01.05.2025, Anträge laufen über den Online-Dienst der Stadt. Aktuell gilt eine haushaltswirtschaftliche Sperre: Die Stadt darf keine neuen Förderzusagen erteilen, ein Startdatum für neue Anträge steht nicht fest.

Zuständig
Stadt Bielefeld — Umweltamt, Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Derzeit keine Antragstellung

Pausiert

Für Förderung energetische Sanierung der Stadt Bielefeld werden aktuell keine Anträge angenommen. Das Programm ist damit nicht beendet — die Förderstelle entscheidet, ob und wann es weitergeht. Diese Seite bleibt bestehen, damit die Konditionen nachvollziehbar sind; für den aktuellen Stand ist die offizielle Seite maßgeblich.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Bielefeld — Umweltamt, Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, Dämmung der Fassade, Tausch von Fenstern, Tausch von Hauseingangstüren sowie Lüftungsanlagen an Wohngebäuden in Bielefeld. Mit dem Antrag ist das Angebot eines Fachunternehmens plus dessen Erklärung zur geplanten Maßnahme einschließlich Einhaltung der technischen Mindestanforderung einzureichen; beim Mittelabruf zusätzlich die Abschlussrechnung und Überweisungsbelege. Der Ablauf lautet: Förderantrag online stellen, Bewilligungsbescheid abwarten, Fachunternehmen beauftragen, Maßnahme umsetzen, danach online die Auszahlung anfordern.

Wörtlich: 'Mittelabrufe einer bewilligten Förderung sind bis zum 15.11. des darauffolgenden Jahres zu tätigen (“Bewilligungszeitraum“).' Wer zusätzlich die Bundesförderung der BAFA nutzt, lädt statt eines Angebots eine Auftragsbestätigung hoch, die eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten muss.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Förderfähige Maßnahmen

Fachunternehmen und technische Mindestanforderungen

Antrag vor Beauftragung, Bewilligung abwarten

Frist für den Mittelabruf

Kombination mit BAFA-Förderung

Was bekommst du konkret?

Die Stadt Bielefeld fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet, damit Heizenergie eingespart wird. Antragsfähig sind die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, die Fassadendämmung, der Tausch von Fenstern und Hauseingangstüren sowie Lüftungsanlagen. Wegen einer haushaltswirtschaftlichen Sperre darf die Stadt derzeit keine neuen Förderzusagen erteilen, die Antragstellung ruht.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag läuft online über den Förder-Dienst der Stadt Bielefeld: Antrag stellen, Bewilligungsbescheid abwarten, danach das Fachunternehmen beauftragen und die Maßnahme umsetzen lassen. Nach der Umsetzung wird der Mittelabruf online gestellt, spätestens bis zum 15. November des Folgejahres. Solange die haushaltswirtschaftliche Sperre gilt, werden keine neuen Förderzusagen erteilt.

Häufige Fragen

Kann ich die Bielefelder Sanierungsförderung aktuell beantragen?
Nein. Wegen einer haushaltswirtschaftlichen Sperre darf die Stadt Bielefeld keine neuen freiwilligen Ausgaben tätigen, dazu zählen auch Förderzusagen in diesem Programm. Wann die Antragstellung wieder startet, ist offen; die Stadt informiert auf der Programmseite im Serviceportal.
Welche Maßnahmen wären förderfähig?
Die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, die Dämmung der Fassade, der Tausch von Fenstern, der Tausch von Hauseingangstüren sowie Lüftungsanlagen. Details zu Förderhöhe und Voraussetzungen stehen in der Förderrichtlinie vom 01.05.2025.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Nach vollständiger Antragstellung dauert die Bewilligung bis zu vier Wochen, ebenso die Bearbeitung des späteren Mittelabrufs. Werden Unterlagen nachgefordert, verlängert sich die Bearbeitungszeit erheblich.
Bis wann muss ich die bewilligten Mittel abrufen?
Mittelabrufe einer bewilligten Förderung sind bis zum 15. November des darauffolgenden Jahres zu tätigen. Dieser Zeitraum heißt in der Richtlinie Bewilligungszeitraum.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung energetische Sanierung der Stadt Bielefeld — Offizielle Programmseite
    service.bielefeld.dePrimärquelleStadt Bielefeld — Umweltamt, Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  2. [02]
    Energieeffiziente Gebäude und Quartiere — Stadt Bielefeld
    bielefeld.dePrimärquelleStadt Bielefeld — Umweltamt, Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit
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