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Zuschuss · bis 25 % Kommune

Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum

Das Kommunale Modernisierungsprogramm Bochum ist ein Investitionszuschuss der Stadt für Eigentümer von Wohngebäuden entlang der Haupteinfallstraßen in die Innenstadt. Gefördert werden sechs Bausteine von der Gebäudedämmung bis zum Dachgeschossausbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer mit höchstens 30 Wohnungen in Bochum. Eine kostenfreie Modernisierungsberatung geht der Antragstellung voraus.

Max. Förderung
50.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
Förderhöhe bis zu 50.000 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Gebäude im Geltungsbereich entlang der Haupteinfallstraßen in die Bochumer Innenstadt. Die Gebietskulisse ist als Anlage 1 Teil der Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen sowie Wohngebäuden beziehungsweise Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten. Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte sind eingeschlossen. Weitere Voraussetzung ist ein geringer Immobilien- beziehungsweise Wohnungsbestand in Bochum: nicht mehr als 30 Wohnungen. Damit richtet sich das Programm an Klein- und Einzeleigentümer. Weitere harte Voraussetzung ist ein Gebäudealter von mehr als zehn Jahren (Teil A § 5.2).

Antragsteller nehmen eine kostenfreie Modernisierungsberatung durch den von der Stadt beauftragten Berater in Anspruch. Der Antrag wird anschließend beim Modernisierungsberater eingereicht. Verfügbare Mittel des Bundes oder des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. In Kombination mit anderen Programmen ist die Gesamtförderquote auf maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Förderfähig sind energetische Sanierung der Gebäudehülle als Ergänzungszuschuss zur BEG, Abbau von Barrieren, Fassadengestaltung, Herstellung attraktiver Freisitze, Umbau von Gewerbeeinheiten zu Wohnzwecken sowie Ausbau und Aufstockung von Dachgeschossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Lage an den Cityradialen

Mindestens zwei Wohneinheiten

Höchstens 30 Wohnungen im Bestand

Gebäude älter als zehn Jahre

Modernisierungsberatung vor dem Antrag

Bundes- und Landesmittel haben Vorrang

Sechs Förderbausteine

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag25 %50.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro. Entlang der Bochumer Cityradialen bezuschusst die Stadt Modernisierung, Umbau und Aufstockung von Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten. Förderbausteine sind energetische Sanierung als Ergänzung zur BEG, Barriereabbau, Fassadengestaltung, Freisitze sowie der Umbau von Gewerbe zu Wohnraum. Der Zuschuss beträgt bis zu 50.000 Euro je Antragsteller und Jahr.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum
200.000 €

Förderfähig sind max. 200.000 €

Rechnerische Schätzung
50.000 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten200.000 €
  • Förderfähige Basis200.000 €
  • Zuschuss– 50.000 €
  • Dein Eigenanteil150.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst die kostenfreie Modernisierungsberatung beim von der Stadt beauftragten Büro in Anspruch nehmen; dort werden Gestaltungsziele und bautechnische Erfordernisse schriftlich festgehalten. Darauf aufbauend wird der Antrag gestellt und beim Modernisierungsberater eingereicht, der die Übereinstimmung mit den Förderbausteinen prüft. Erst nach dem Zuwendungsbescheid darf mit den Arbeiten begonnen werden. Der endgültige Zuschuss wird auf Grundlage des Verwendungsnachweises ermittelt und ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wie viel gibt es für eine energetische Sanierung im Kommunalen Modernisierungsprogramm?
Zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten inklusive Nebenkosten, die das BAFA im BEG-Zuwendungsbescheid für Maßnahmen an der Gebäudehülle anerkannt hat. Der Baustein ist damit in der Regel ein Ergänzungszuschuss zu einer bewilligten Bundesförderung; in begründeten Einzelfällen ist eine Förderung auch ohne BEG-Bescheid möglich (Teil B § 1.6).
Was zahlt Bochum für einen Fassadenanstrich?
25 Euro brutto pro Quadratmeter, bei hohem Aufwand etwa durch Stuckelemente 30 Euro, für Fassadenreinigung 20 Euro. In allen Fällen sind höchstens 25 Prozent der Gesamtkosten inklusive Gerüst- und Nebenkosten förderfähig.
Welche Pauschalen gibt es für Barrierefreiheit und Balkone?
Für barrierearme Sanitärräume 5.000 Euro brutto pro Badezimmer, für Haus- und Wohnungseingangstüren 5.000 Euro insgesamt, für Treppen, Lifte und Rampen 5.000 Euro insgesamt. Für den Einbau eines Aufzugs sind es 25.000 Euro brutto je Aufzug. Für Balkonanlagen und Dachterrassen gibt es 5.000 Euro brutto pro Freisitz. Alle Pauschalen sind auf 25 Prozent der Gesamtkosten gedeckelt.
Darf ich das Programm mit KfW oder BAFA kombinieren?
Ja, Bundes- und Landesmittel sind sogar vorrangig zu nutzen. Die Summe aller Förderungen darf jedoch 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten; wird das überschritten, kürzt die Stadt ihren Anteil entsprechend.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss?
Nein. Die Stadt Bochum entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Richtlinie und der verfügbaren Mittel. Die Gesamtkosten der geplanten förderfähigen Maßnahmen müssen zudem mindestens 2.000 Euro brutto betragen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum — Offizielle Programmseite
    bochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
  2. [02]
    Übersicht der kommunalen Förderprogramme der Stadt Bochum
    bochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
  3. [03]
    Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum (PDF)
    bochum.deRechtsgrundlageStadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
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