Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen |
| Förderhöhe | bis zu 50.000 € |
| Förderquote | 25 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Gebäude im Geltungsbereich entlang der Haupteinfallstraßen in die Bochumer Innenstadt. Die Gebietskulisse ist als Anlage 1 Teil der Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen sowie Wohngebäuden beziehungsweise Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten. Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte sind eingeschlossen. Weitere Voraussetzung ist ein geringer Immobilien- beziehungsweise Wohnungsbestand in Bochum: nicht mehr als 30 Wohnungen. Damit richtet sich das Programm an Klein- und Einzeleigentümer. Weitere harte Voraussetzung ist ein Gebäudealter von mehr als zehn Jahren (Teil A § 5.2).
Antragsteller nehmen eine kostenfreie Modernisierungsberatung durch den von der Stadt beauftragten Berater in Anspruch. Der Antrag wird anschließend beim Modernisierungsberater eingereicht. Verfügbare Mittel des Bundes oder des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. In Kombination mit anderen Programmen ist die Gesamtförderquote auf maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Förderfähig sind energetische Sanierung der Gebäudehülle als Ergänzungszuschuss zur BEG, Abbau von Barrieren, Fassadengestaltung, Herstellung attraktiver Freisitze, Umbau von Gewerbeeinheiten zu Wohnzwecken sowie Ausbau und Aufstockung von Dachgeschossen.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Lage an den Cityradialen
Mindestens zwei Wohneinheiten
Höchstens 30 Wohnungen im Bestand
Gebäude älter als zehn Jahre
Modernisierungsberatung vor dem Antrag
Bundes- und Landesmittel haben Vorrang
Sechs Förderbausteine
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 25 % | 50.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro. Entlang der Bochumer Cityradialen bezuschusst die Stadt Modernisierung, Umbau und Aufstockung von Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten. Förderbausteine sind energetische Sanierung als Ergänzung zur BEG, Barriereabbau, Fassadengestaltung, Freisitze sowie der Umbau von Gewerbe zu Wohnraum. Der Zuschuss beträgt bis zu 50.000 Euro je Antragsteller und Jahr.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten200.000 €
- Förderfähige Basis200.000 €
- Zuschuss– 50.000 €
- Dein Eigenanteil150.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst die kostenfreie Modernisierungsberatung beim von der Stadt beauftragten Büro in Anspruch nehmen; dort werden Gestaltungsziele und bautechnische Erfordernisse schriftlich festgehalten. Darauf aufbauend wird der Antrag gestellt und beim Modernisierungsberater eingereicht, der die Übereinstimmung mit den Förderbausteinen prüft. Erst nach dem Zuwendungsbescheid darf mit den Arbeiten begonnen werden. Der endgültige Zuschuss wird auf Grundlage des Verwendungsnachweises ermittelt und ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel gibt es für eine energetische Sanierung im Kommunalen Modernisierungsprogramm?
Was zahlt Bochum für einen Fassadenanstrich?
Welche Pauschalen gibt es für Barrierefreiheit und Balkone?
Darf ich das Programm mit KfW oder BAFA kombinieren?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum — Offizielle Programmseitebochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [02]Übersicht der kommunalen Förderprogramme der Stadt Bochumbochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [03]Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum (PDF)bochum.deRechtsgrundlageStadt Bochum — Amt für Stadtplanung und Wohnen