Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die IFB Hamburg fördert freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Begrünte Dächer und Fassaden verbessern das Stadtklima, erhöhen den temporären Wasserrückhalt und schaffen neue Lebensräume. Gefördert werden Dachbegrünung (ab 20 m² Nettovegetationsfläche, bis 30° Dachneigung, ab 8 bzw. 12 cm Substratdicke je nach Gebäude-/Nutzungstyp), Fassadenbegrünung (ab 1.000 € Baukosten oder 10 m²) sowie eine besondere Gebäudebegrünung PLUS für herausragende Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt worden sein.
Passt Hamburger Gründachförderung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Gebäude oder Bauwerk in Hamburg
Dachbegrünung: mindestens 20 m² Nettovegetationsfläche, max. 30° Dachneigung
Maßnahme erfolgt freiwillig (keine gesetzliche Pflicht)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 200.000 € |
Was bekommst du konkret?
Dachbegrünung: 60 % für private Selbstnutzende und WEG, 40 % für sonstige (Unternehmen, Vermieter ab 3 WE, Vereine). Maximaler Zuschuss 100.000 € je Gebäude. Fassadenbegrünung: 60 % (Privat/WEG), 40 % (Sonstige). Max. 100.000 € je Gebäude. Gebäudebegrünung PLUS: 75–100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € je Bauwerk. Zusätzliche Zuschläge für Solaranlagen-Unterkonstruktion (40 %, max. 50 €/m²), Wurzelschutzschicht-Nachrüstung (40 %, max. 10 €/m²) und Freiraumnutzung (40 %, max. 100 €/m²) möglich.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 333.333 €
pro Antrag
- Gesamtkosten333.333 €
- Förderfähige Basis333.333 €
- Zuschuss– 200.000 €
- Dein Eigenanteil133.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antrag auf dem entsprechenden Vordruck einreichen – postalisch im Original zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen. Anlagen können per E-Mail gesendet werden. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt worden sein. Nach Bewilligung Vorhaben starten. Abrechnung nach Fertigstellung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für private Eigentümer bei der Gründachförderung?
Was wird bei der Hamburger Gründachförderung gefördert?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hamburger Gründachförderung – IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]Informationsblatt zum Maßnahmebeginn IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)