BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Hamburger Gründachförderung

Die Hamburger Gründachförderung bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg mit bis zu 60 % (Privatpersonen) bzw. 40 % (Unternehmen) der förderfähigen Kosten. Maximaler Zuschuss je Gebäude: 100.000 € (Dach/Fassade) bzw. 200.000 € für Gebäudebegrünung PLUS.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die IFB Hamburg fördert freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Begrünte Dächer und Fassaden verbessern das Stadtklima, erhöhen den temporären Wasserrückhalt und schaffen neue Lebensräume. Gefördert werden Dachbegrünung (ab 20 m² Nettovegetationsfläche, bis 30° Dachneigung, ab 8 bzw. 12 cm Substratdicke je nach Gebäude-/Nutzungstyp), Fassadenbegrünung (ab 1.000 € Baukosten oder 10 m²) sowie eine besondere Gebäudebegrünung PLUS für herausragende Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt worden sein.

Schnell-Check

Passt Hamburger Gründachförderung zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Gebäude oder Bauwerk in Hamburg

Dachbegrünung: mindestens 20 m² Nettovegetationsfläche, max. 30° Dachneigung

Maßnahme erfolgt freiwillig (keine gesetzliche Pflicht)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    200.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Hamburger Gründachförderung
333.333 €

Förderfähig sind max. 333.333 €

Rechnerische Schätzung
200.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten333.333 €
  • Förderfähige Basis333.333 €
  • Zuschuss– 200.000 €
  • Dein Eigenanteil133.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antrag auf dem entsprechenden Vordruck einreichen – postalisch im Original zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen. Anlagen können per E-Mail gesendet werden. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt worden sein. Nach Bewilligung Vorhaben starten. Abrechnung nach Fertigstellung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für private Eigentümer bei der Gründachförderung?
Private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 € je Gebäude für Dach- oder Fassadenbegrünung.
Was wird bei der Hamburger Gründachförderung gefördert?
Gefördert werden freiwillige Dachbegrünungen (ab 20 m², bis 30° Neigung), Fassadenbegrünungen (ab 1.000 € Baukosten) sowie besondere Gebäudebegrünungen PLUS mit gesellschaftlichem Mehrwert. Zusätzliche Zuschläge sind für Solaranlagen-Unterkonstruktionen, Wurzelschutzschichten und Freiraumnutzung möglich.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge für die Dachbegrünung abgeschlossen werden.

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