Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung |
| Förderhöhe | 500 € – 40.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Fördervoraussetzung im Baustein energetische Sanierung sind ein vor 2002 erbautes Wohngebäude sowie ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder ein Energieberatungsbericht. Wörtlich: 'Die Förderung wird Eigentümern und Eigentümerinnen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt. Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.' Auch Contracting-Modelle sind förderfähig, der Antrag bleibt beim Eigentümer. Nicht gefördert werden Maßnahmen, mit denen begonnen wurde, bevor der Antragseingang schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Förderrichtlinie sieht vor: 'Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt im Zeitraum von April bis November eines Jahres, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Anträge können ganzjährig gestellt werden.' Für das Förderjahr 2026 hat die Stadt davon abweichend einen Annahmeschluss gesetzt — dazu der Hinweis unten.
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die in Eigenarbeit durchgeführt werden, sowie Maßnahmen an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit diese es ermöglichen. Wird durch die Kumulierung die maximal zulässige Förderquote der Bundesförderung für effiziente Gebäude überschritten, ist das der Stadt anzuzeigen und die städtische Förderung wird gekürzt. Bei Gründächern auf Dachflächen sowie bei Garagen und Carports muss die Substratschicht mindestens 8 Zentimeter betragen; die Ausführung folgt den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien. Die Fertigstellungspflege kann gefördert werden, sofern sie Bestandteil der beauftragten Dachbegrünung ist.
Hinweis zum Förderjahr 2026 — die Stadt hat den Annahmeschluss so angekündigt: „Aufgrund der hohen Nachfrage können vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung eingereicht werden. Angesichts der begrenzten Fördermittel kann eine Bewilligung nicht garantiert werden. Für alle, die in diesem Jahr keine Förderung erhalten: 2027 wird es einen neuen Fördertopf „Klimafreundliche Wohngebäude" der Stadt Münster mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Millionen Euro geben – dann mit vereinfachtem Vergabeverfahren." Dieser Termin liegt zurück. Ob das Amt darüber hinaus noch Anträge für 2026 annimmt, sagt die Stadt nicht — wer jetzt sanieren will, fragt vor der Beauftragung dort nach.
Passt Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Wohngebäude vor 2002 und Sanierungsfahrplan
Förderempfänger
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Keine Eigenleistung, keine Gewerbegebäude
Kombination mit Bund und Land möglich
Dachbegrünung ab 8 Zentimetern Substrat
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 40.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Zuschüsse sind Quadratmeterpauschalen. Die Quote von bis zu 50 Prozent gehört zum Baustein Dachbegrünung und ist dort auf 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche und 10.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Über alle Bausteine beträgt die maximale Fördersumme 20.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und 40.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus, je Antragsteller und Kalenderjahr 250.000 Euro. Fördermittel werden nur ausgezahlt, wenn ein Förderantrag eine Fördersumme von mindestens 500 Euro erreicht. Mit dem Programm Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst die Stadt Münster die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet sowie Dachbegrünungen. Gefördert werden Dämmung von Dach, Außenwand, Innenwand und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, der Heizungsaustausch sowie Gründächer. Für das Förderjahr 2026 konnten vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 eingereicht werden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 80.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten80.000 €
- Förderfähige Basis80.000 €
- Zuschuss– 40.000 €
- Dein Eigenanteil40.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtig vorab: Für das Förderjahr 2026 hat die Stadt Münster einen Annahmeschluss gesetzt und ihn so angekündigt: „Aufgrund der hohen Nachfrage können vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung eingereicht werden. Angesichts der begrenzten Fördermittel kann eine Bewilligung nicht garantiert werden. Für alle, die in diesem Jahr keine Förderung erhalten: 2027 wird es einen neuen Fördertopf „Klimafreundliche Wohngebäude" der Stadt Münster mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Millionen Euro geben – dann mit vereinfachtem Vergabeverfahren." Dieser Termin liegt zurück. Ob das Amt darüber hinaus noch Anträge für 2026 annimmt, sagt die Stadt nicht — vor jeder Beauftragung deshalb dort nachfragen. Der Weg selbst bleibt unverändert: Zuerst einen individuellen Sanierungsfahrplan oder Energieberatungsbericht erstellen lassen — ohne diesen ist der Sanierungsbaustein nicht förderfähig. Danach das Antragsformular beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einreichen; mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Antragseingang schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Förderrichtlinie sieht dazu vor: „Anträge können ganzjährig gestellt werden." Bewilligt wird im Zeitraum von April bis November eines Jahres. Nach Abschluss wird über den Kostennachweis endgültig abgerechnet und ausgezahlt.
Häufige Fragen
Kann ich das Münsteraner Programm derzeit beantragen?
Wie hoch ist die Förderung für eine Dachdämmung?
Was zahlt Münster für ein Gründach?
Brauche ich einen Energieberater?
Lässt sich die Stadtförderung mit KfW oder BAFA kombinieren?
Service · Handwerker-Vergleich
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster — Offizielle Programmseitestadt-muenster.dePrimärquelleStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- [02]Förderbaustein Dachbegrünungstadt-muenster.dePrimärquelleStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- [03]Förderbaustein Energetische Sanierungstadt-muenster.dePrimärquelleStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- [04]Förderrichtlinie Klimafreundliche Wohngebäude 1/2024 (PDF)stadt-muenster.deRechtsgrundlageStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung