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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster

Klimafreundliche Wohngebäude ist das kommunale Sanierungsprogramm der Stadt Münster. Es besteht aus zwei Bausteinen: energetische Sanierung — Dämmung, Fenster, Außentüren, Heizungsaustausch, Boni für nachwachsende Dämmstoffe und ganzheitliche Dämmung — sowie Dachbegrünung. Die Zuschüsse sind Quadratmeterpauschalen. Gedeckelt ist die Förderung bei 20.000 Euro je Ein- oder Zweifamilienhaus und 40.000 Euro je Mehrfamilienhaus, insgesamt 250.000 Euro je Antragsteller und Jahr.

Max. Förderung
40.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Förderhöhe 500 € – 40.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Fördervoraussetzung im Baustein energetische Sanierung sind ein vor 2002 erbautes Wohngebäude sowie ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder ein Energieberatungsbericht. Wörtlich: 'Die Förderung wird Eigentümern und Eigentümerinnen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt. Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.' Auch Contracting-Modelle sind förderfähig, der Antrag bleibt beim Eigentümer. Nicht gefördert werden Maßnahmen, mit denen begonnen wurde, bevor der Antragseingang schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Förderrichtlinie sieht vor: 'Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt im Zeitraum von April bis November eines Jahres, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Anträge können ganzjährig gestellt werden.' Für das Förderjahr 2026 hat die Stadt davon abweichend einen Annahmeschluss gesetzt — dazu der Hinweis unten.

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die in Eigenarbeit durchgeführt werden, sowie Maßnahmen an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit diese es ermöglichen. Wird durch die Kumulierung die maximal zulässige Förderquote der Bundesförderung für effiziente Gebäude überschritten, ist das der Stadt anzuzeigen und die städtische Förderung wird gekürzt. Bei Gründächern auf Dachflächen sowie bei Garagen und Carports muss die Substratschicht mindestens 8 Zentimeter betragen; die Ausführung folgt den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien. Die Fertigstellungspflege kann gefördert werden, sofern sie Bestandteil der beauftragten Dachbegrünung ist.

Hinweis zum Förderjahr 2026 — die Stadt hat den Annahmeschluss so angekündigt: „Aufgrund der hohen Nachfrage können vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung eingereicht werden. Angesichts der begrenzten Fördermittel kann eine Bewilligung nicht garantiert werden. Für alle, die in diesem Jahr keine Förderung erhalten: 2027 wird es einen neuen Fördertopf „Klimafreundliche Wohngebäude" der Stadt Münster mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Millionen Euro geben – dann mit vereinfachtem Vergabeverfahren." Dieser Termin liegt zurück. Ob das Amt darüber hinaus noch Anträge für 2026 annimmt, sagt die Stadt nicht — wer jetzt sanieren will, fragt vor der Beauftragung dort nach.

Schnell-Check

Passt Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Wohngebäude vor 2002 und Sanierungsfahrplan

Förderempfänger

Antrag vor Maßnahmenbeginn

Keine Eigenleistung, keine Gewerbegebäude

Kombination mit Bund und Land möglich

Dachbegrünung ab 8 Zentimetern Substrat

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %40.000 €

Was bekommst du konkret?

Die Zuschüsse sind Quadratmeterpauschalen. Die Quote von bis zu 50 Prozent gehört zum Baustein Dachbegrünung und ist dort auf 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche und 10.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Über alle Bausteine beträgt die maximale Fördersumme 20.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und 40.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus, je Antragsteller und Kalenderjahr 250.000 Euro. Fördermittel werden nur ausgezahlt, wenn ein Förderantrag eine Fördersumme von mindestens 500 Euro erreicht. Mit dem Programm Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst die Stadt Münster die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet sowie Dachbegrünungen. Gefördert werden Dämmung von Dach, Außenwand, Innenwand und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, der Heizungsaustausch sowie Gründächer. Für das Förderjahr 2026 konnten vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 eingereicht werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster
80.000 €

Förderfähig sind max. 80.000 €

Rechnerische Schätzung
40.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten80.000 €
  • Förderfähige Basis80.000 €
  • Zuschuss– 40.000 €
  • Dein Eigenanteil40.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab: Für das Förderjahr 2026 hat die Stadt Münster einen Annahmeschluss gesetzt und ihn so angekündigt: „Aufgrund der hohen Nachfrage können vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung eingereicht werden. Angesichts der begrenzten Fördermittel kann eine Bewilligung nicht garantiert werden. Für alle, die in diesem Jahr keine Förderung erhalten: 2027 wird es einen neuen Fördertopf „Klimafreundliche Wohngebäude" der Stadt Münster mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Millionen Euro geben – dann mit vereinfachtem Vergabeverfahren." Dieser Termin liegt zurück. Ob das Amt darüber hinaus noch Anträge für 2026 annimmt, sagt die Stadt nicht — vor jeder Beauftragung deshalb dort nachfragen. Der Weg selbst bleibt unverändert: Zuerst einen individuellen Sanierungsfahrplan oder Energieberatungsbericht erstellen lassen — ohne diesen ist der Sanierungsbaustein nicht förderfähig. Danach das Antragsformular beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einreichen; mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Antragseingang schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Förderrichtlinie sieht dazu vor: „Anträge können ganzjährig gestellt werden." Bewilligt wird im Zeitraum von April bis November eines Jahres. Nach Abschluss wird über den Kostennachweis endgültig abgerechnet und ausgezahlt.

Häufige Fragen

Kann ich das Münsteraner Programm derzeit beantragen?
Für das Förderjahr 2026 hat die Stadt einen Annahmeschluss gesetzt: Vollständige Anträge konnten nur noch bis zum 30. Juli 2026 eingereicht werden, weil bei 2,3 Millionen Euro verfügbarer Mittel bereits Anträge über rund 2,2 Millionen Euro vorlagen. Dieser Termin liegt zurück; ob das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung darüber hinaus noch Anträge annimmt, sagt die Stadt nicht — vor der Beauftragung eines Betriebs dort nachfragen. Das Programm selbst läuft weiter: Für 2027 kündigt die Stadt einen neuen Fördertopf mit 2,3 Millionen Euro und vereinfachtem Vergabeverfahren an.
Wie hoch ist die Förderung für eine Dachdämmung?
20 Euro je Quadratmeter gedämmter Fläche bei einem Wärmedurchgangskoeffizienten von U kleiner oder gleich 0,14 W/m²K. Wird U kleiner oder gleich 0,12 W/m²K erreicht, steigt der Zuschuss auf 30 Euro je Quadratmeter. Für die oberste Geschossdecke gelten 10 beziehungsweise 20 Euro je Quadratmeter.
Was zahlt Münster für ein Gründach?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche und 10.000 Euro pro Maßnahme beziehungsweise Liegenschaft. Gefördert werden Bestandsgebäude und Neubauten, sofern die Begrünung nicht ohnehin baurechtlich vorgeschrieben ist.
Brauche ich einen Energieberater?
Für den Baustein energetische Sanierung ja: Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Energieberatungsbericht. Die Stadt bietet dazu eine kostenlose Energieberatung an und ist unter [email protected] erreichbar.
Lässt sich die Stadtförderung mit KfW oder BAFA kombinieren?
Ja. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit diese es ermöglichen. Übersteigt die Summe die maximal zulässige Förderquote der Bundesförderung, muss das der Stadt Münster angezeigt werden; die städtische Förderung wird dann pauschal gekürzt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster — Offizielle Programmseite
    stadt-muenster.dePrimärquelleStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
  2. [02]
    Förderbaustein Dachbegrünung
    stadt-muenster.dePrimärquelleStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
  3. [03]
    Förderbaustein Energetische Sanierung
    stadt-muenster.dePrimärquelleStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
  4. [04]
    Förderrichtlinie Klimafreundliche Wohngebäude 1/2024 (PDF)
    stadt-muenster.deRechtsgrundlageStadt Münster — Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
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