Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung) |
| Förderhöhe | bis zu 155.630 € |
| Finanzierungsanteil | bis 80 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach der Modernisierungsrichtlinie Zuwendungen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie und Wasser einsparen, CO2-Emissionen mindern, Mobilitätsbarrieren abbauen oder dem Umbau zum Effizienzhaus dienen.
Passt Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Eigentümer von Miet-, Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern |
| Wohngebäude in der Regel älter als zehn Jahre |
| Maßnahme erhöht Gebrauchswert, spart Energie/Wasser, mindert CO2 oder baut Barrieren ab |
| Mindestens 20 Prozent Eigenleistung an den zuwendungsfähigen Ausgaben |
Was bekommst du konkret?
Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben mit Teilschuldenerlass durch einen Tilgungsnachlass, finanziert aus Bundes- und Landesmitteln. Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.950 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und ist auf höchstens 155.630 Euro je Wohnung begrenzt. Der Zuwendungsempfänger beteiligt sich mit mindestens 20 Prozent Eigenleistung.
Wie stellst du den Antrag?
Aktueller Hinweis: Für den Zuschuss zur energetischen Modernisierung auf Effizienzhausstandard 85 (Buchstabe B der Richtlinie) besteht ein Antragsannahmestopp. Das Modernisierungsdarlehen nach Buchstabe A ist davon nicht betroffen; dafür sind Anträge weiterhin möglich.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde zu stellen; ein vorzeitiger Baubeginn ist nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Das Wohngebäude muss in der Regel älter als zehn Jahre sein. Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen die Eigentümer zum begünstigten Personenkreis der Einkommensgrenzenverordnung gehören.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Modernisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand — Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)
- [02]Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern – Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)
- [03]Modernisierungsrichtlinie M-V (ModRL M-V) — Lesefassung (PDF)lfi-mv.deRechtsgrundlageLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.