Derzeit keine Antragstellung
Für KlimaBonus Karlsruhe werden aktuell keine Anträge angenommen. Das Programm ist damit nicht beendet — die Förderstelle entscheidet, ob und wann es weitergeht. Diese Seite bleibt bestehen, damit die Konditionen nachvollziehbar sind; für den aktuellen Stand ist die offizielle Seite maßgeblich.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt |
| Förderhöhe | bis zu 17.000 € |
| Förderquote | 10 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Förderfähig ist ein baurechtlich zugelassenes Wohngebäude im Stadtkreis Karlsruhe, für das der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt wurde und dessen umbauter Raum danach nicht zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde. Für Photovoltaik-Anlagen gilt diese Altersgrenze nicht. Wärmeschutz-Einzelmaßnahmen müssen im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung mit Bericht durch die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur, die Verbraucherzentrale oder eine von KfW beziehungsweise BAFA anerkannte Fachkraft vorgeschlagen worden sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Beratung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die förderfähigen Kosten für das Gebäude müssen mindestens 20.000 Euro betragen; darunter erfolgt keine Förderung. Die Maßnahmen sind von einem Fachunternehmen des jeweiligen Bauhandwerks auszuführen, das nach Abschluss eine Unternehmererklärung über den erreichten energetischen Standard ausstellt.
Für Wärmeschutz-, Dämmstoff- und Effizienzhaus-Vorhaben ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen. Planungsleistungen und Auftragsvergaben sind dabei nicht förderschädlich. Bei Photovoltaik kann der Antrag dagegen innerhalb eines Jahres nach Installation gestellt werden, maßgeblich ist das Datum der Installationsrechnung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig — dazu gehören auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Materialkosten. Beauftragten der Stadt ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung vor Ort zu ermöglichen. Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, werden nicht gefördert. Bei Photovoltaik betrifft das ausdrücklich Anlagen nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg bei Neubau oder grundlegender Dachsanierung sowie nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz beim Heizungstausch. Nach Abschluss der Maßnahme ist die Auszahlung mit den Nachweisen zu beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Ausstellungsdatum des Bewilligungsbescheides gestellt werden; später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Passt KlimaBonus Karlsruhe zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Baujahr-Grenze für Sanierungsmaßnahmen
Vorherige Energieberatung Pflicht
Mindestkosten 20.000 Euro
Antrag vor Beginn der Arbeiten
Keine Eigenleistung
Keine gesetzlich verpflichtenden Vorhaben
36-Monats-Frist für die Auszahlung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 10 % | 17.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der KlimaBonus staffelt die Förderung nach Baustein: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes werden mit bis zu 10 Prozent der Handwerkerkosten bezuschusst, höchstens 8.000 Euro je Gebäude. Für das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards gibt es stattdessen feste Pauschalen ohne Prozentquote, je nach Standard bis zu 17.000 Euro je Gebäude. Photovoltaik-Anlagen bringen 250 Euro je Kilowatt Peak. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei Photovoltaik unter Voraussetzungen auch Mieter. Die Fördermittel des Jahres 2026 sind vollständig gebunden; das Programm wird überarbeitet.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 170.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten170.000 €
- Förderfähige Basis170.000 €
- Zuschuss– 17.000 €
- Dein Eigenanteil153.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Aktuell nimmt die Stadt Karlsruhe keine Anträge an: Die Haushaltsmittel für 2026 sind ausgeschöpft, die Antragstellung wurde für dieses Jahr geschlossen. Das Programm wird überarbeitet und soll 2027 mit Änderungen neu starten. Die folgenden Schritte beschreiben das Verfahren, sobald wieder Anträge möglich sind. Beantragt wird mit dem jeweiligen Formular und den Nachweisen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe, bevorzugt digital. Für Wärmeschutz-, Dämmstoff- und Effizienzhaus-Vorhaben muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten eingehen und die Kosten sind in der Regel durch Angebote nachzuweisen. Das Liegenschaftsamt erlässt dann einen Bewilligungsbescheid; die Auszahlung wird nach Abschluss der Maßnahme separat beantragt, spätestens 36 Monate nach dem Bescheid. Bei Photovoltaik läuft es umgekehrt: Antrag erst nach Installation, innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum.
Häufige Fragen
Kann ich den KlimaBonus Karlsruhe aktuell beantragen?
Welche Maßnahmen fördert der KlimaBonus?
Wie hoch fällt der Zuschuss beim Effizienzhaus aus?
Was gilt für Photovoltaik-Anlagen?
Lässt sich der KlimaBonus mit KfW oder BAFA kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KlimaBonus Karlsruhe — Offizielle Programmseitekarlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
- [02]Wohnen und Wohnraumförderung — Stadt Karlsruhekarlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
- [03]Richtlinien der Stadt Karlsruhe zum Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ (PDF)karlsruhe.deRechtsgrundlageStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
- [04]Flyer KlimaBonus Karlsruhe (PDF)karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt