BundesBonus
Zuschuss · bis 10 % Kommune ⚠ Derzeit keine Antragstellung

KlimaBonus Karlsruhe

Der KlimaBonus Karlsruhe ist das kommunale Förderprogramm der Stadt Karlsruhe für Klimaschutzinvestitionen an Bestandswohngebäuden im Stadtkreis. Bezuschusst werden Einzelmaßnahmen am Wärmeschutz, umweltfreundliche Dämmstoffe, das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards und Photovoltaik-Anlagen. Die Höhe richtet sich nach Maßnahme und Zahl der Wohneinheiten und ist je Gebäude gedeckelt. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch und werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Für das Jahr 2026 ist die Antragstellung geschlossen; die Haushaltsmittel sind gebunden.

Max. Förderung
17.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Derzeit keine Antragstellung

Pausiert

Für KlimaBonus Karlsruhe werden aktuell keine Anträge angenommen. Das Programm ist damit nicht beendet — die Förderstelle entscheidet, ob und wann es weitergeht. Diese Seite bleibt bestehen, damit die Konditionen nachvollziehbar sind; für den aktuellen Stand ist die offizielle Seite maßgeblich.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
Förderhöhe bis zu 17.000 €
Förderquote 10 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Förderfähig ist ein baurechtlich zugelassenes Wohngebäude im Stadtkreis Karlsruhe, für das der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt wurde und dessen umbauter Raum danach nicht zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde. Für Photovoltaik-Anlagen gilt diese Altersgrenze nicht. Wärmeschutz-Einzelmaßnahmen müssen im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung mit Bericht durch die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur, die Verbraucherzentrale oder eine von KfW beziehungsweise BAFA anerkannte Fachkraft vorgeschlagen worden sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Beratung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die förderfähigen Kosten für das Gebäude müssen mindestens 20.000 Euro betragen; darunter erfolgt keine Förderung. Die Maßnahmen sind von einem Fachunternehmen des jeweiligen Bauhandwerks auszuführen, das nach Abschluss eine Unternehmererklärung über den erreichten energetischen Standard ausstellt.

Für Wärmeschutz-, Dämmstoff- und Effizienzhaus-Vorhaben ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen. Planungsleistungen und Auftragsvergaben sind dabei nicht förderschädlich. Bei Photovoltaik kann der Antrag dagegen innerhalb eines Jahres nach Installation gestellt werden, maßgeblich ist das Datum der Installationsrechnung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig — dazu gehören auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Materialkosten. Beauftragten der Stadt ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung vor Ort zu ermöglichen. Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, werden nicht gefördert. Bei Photovoltaik betrifft das ausdrücklich Anlagen nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg bei Neubau oder grundlegender Dachsanierung sowie nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz beim Heizungstausch. Nach Abschluss der Maßnahme ist die Auszahlung mit den Nachweisen zu beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Ausstellungsdatum des Bewilligungsbescheides gestellt werden; später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Baujahr-Grenze für Sanierungsmaßnahmen

Vorherige Energieberatung Pflicht

Mindestkosten 20.000 Euro

Antrag vor Beginn der Arbeiten

Keine Eigenleistung

Keine gesetzlich verpflichtenden Vorhaben

36-Monats-Frist für die Auszahlung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag10 %17.000 €

Was bekommst du konkret?

Der KlimaBonus staffelt die Förderung nach Baustein: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes werden mit bis zu 10 Prozent der Handwerkerkosten bezuschusst, höchstens 8.000 Euro je Gebäude. Für das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards gibt es stattdessen feste Pauschalen ohne Prozentquote, je nach Standard bis zu 17.000 Euro je Gebäude. Photovoltaik-Anlagen bringen 250 Euro je Kilowatt Peak. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei Photovoltaik unter Voraussetzungen auch Mieter. Die Fördermittel des Jahres 2026 sind vollständig gebunden; das Programm wird überarbeitet.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KlimaBonus Karlsruhe
170.000 €

Förderfähig sind max. 170.000 €

Rechnerische Schätzung
17.000 €

pro Antrag

Förderquote10%
  • Gesamtkosten170.000 €
  • Förderfähige Basis170.000 €
  • Zuschuss– 17.000 €
  • Dein Eigenanteil153.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Aktuell nimmt die Stadt Karlsruhe keine Anträge an: Die Haushaltsmittel für 2026 sind ausgeschöpft, die Antragstellung wurde für dieses Jahr geschlossen. Das Programm wird überarbeitet und soll 2027 mit Änderungen neu starten. Die folgenden Schritte beschreiben das Verfahren, sobald wieder Anträge möglich sind. Beantragt wird mit dem jeweiligen Formular und den Nachweisen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe, bevorzugt digital. Für Wärmeschutz-, Dämmstoff- und Effizienzhaus-Vorhaben muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten eingehen und die Kosten sind in der Regel durch Angebote nachzuweisen. Das Liegenschaftsamt erlässt dann einen Bewilligungsbescheid; die Auszahlung wird nach Abschluss der Maßnahme separat beantragt, spätestens 36 Monate nach dem Bescheid. Bei Photovoltaik läuft es umgekehrt: Antrag erst nach Installation, innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum.

Häufige Fragen

Kann ich den KlimaBonus Karlsruhe aktuell beantragen?
Zum Abrufzeitpunkt nicht. Die für 2026 im Haushalt stehenden 1,3 Millionen Euro sind durch vorliegende Anträge vollständig gebunden, die Antragstellung wurde für dieses Jahr geschlossen. Die Stadt hat angekündigt, das Förderprogramm zu überarbeiten und 2027 mit Änderungen neu zu starten; die Neuerungen werden nach Beschluss auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Welche Maßnahmen fördert der KlimaBonus?
Vier Bausteine: einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes wie Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke, oberster Geschossdecke und Dachflächen oder der Austausch von Fenstern und Außentüren; ein Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe; das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards; und die Installation von Photovoltaik-Anlagen.
Wie hoch fällt der Zuschuss beim Effizienzhaus aus?
Die Förderung ist pauschal nach Standard gestaffelt: 5.000 Euro für ein Effizienzhaus Denkmal, 7.000 Euro für EH 85, 9.000 Euro für EH 70, 11.000 Euro für EH 55 und 13.000 Euro für EH 40. Je weiterer Wohneinheit kommen 1.000 Euro hinzu. Der Höchstbetrag je Gebäude liegt zwischen 9.000 Euro beim Denkmal und 17.000 Euro beim EH 40.
Was gilt für Photovoltaik-Anlagen?
Die Installation durch ein Fachunternehmen wird mit 250 Euro je Kilowatt Peak gefördert, höchstens 2.500 Euro je Gebäude; Zuschüsse werden erst ab 500 Euro Förderung gewährt. Fassaden-PV und Hybrid-Module mit Photovoltaik- und Solarthermie-Erzeugung erhalten zusätzlich einen Innovationsbonus von 100 Euro je Kilowatt Peak, maximal 1.000 Euro je Gebäude. Ab 10 Kilowatt Peak sind bis zu 500 Euro für eine erste Steuerberatung förderfähig.
Lässt sich der KlimaBonus mit KfW oder BAFA kombinieren?
Ja. Förderungen anderer Träger sind für dieses Programm der Stadt unschädlich, soweit sie nicht von den anderen Trägern ausgeschlossen werden — die kommunale Förderung versteht sich als subsidiär. Nicht zulässig ist dagegen eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme durch ein weiteres städtisches Programm.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KlimaBonus Karlsruhe — Offizielle Programmseite
    karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
  2. [02]
    Wohnen und Wohnraumförderung — Stadt Karlsruhe
    karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
  3. [03]
    Richtlinien der Stadt Karlsruhe zum Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ (PDF)
    karlsruhe.deRechtsgrundlageStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
  4. [04]
    Flyer KlimaBonus Karlsruhe (PDF)
    karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Liegenschaftsamt
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