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Zuschuss · bis 30 % Kommune

Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz

Der Mainzer Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss ist eine kommunale Förderung für Haushalte mit älteren Menschen und geringem Einkommen, die ihr selbst genutztes Wohneigentum in Mainz energetisch, altersgerecht oder klimafest umbauen wollen. Bezuschusst werden 30 Prozent der anerkannten Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer ab 65 Jahren mit höchstens zwei Wohneinheiten, deren Einkommen die Landesgrenze um nicht mehr als zehn Prozent überschreitet.

Max. Förderung
6.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
Förderhöhe 300 € – 6.000 €
Förderquote 30 %
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Die Antragstellenden müssen das 65. Lebensjahr vollendet haben; bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften genügt es, wenn ein Antragstellender die Altersgrenze erfüllt. Der Haushalt darf die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz um höchstens zehn Prozent überschreiten. Antragsteller mit erheblichem Vermögen sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten sowie entsprechend dinglich Nutzungsberechtigte. Das Objekt muss im Gebiet der Stadt Mainz liegen. Einliegerwohnungen, Wochenendhäuser und andere nicht dauerhaft bewohnbare Wohnungen sind ausgeschlossen. Der Förderantrag ist vor Auftragsvergabe beziehungsweise vor Baubeginn schriftlich bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Landeshauptstadt Mainz zu stellen. Eine bereits verbindlich beauftragte oder begonnene Maßnahme wird nicht mehr gefördert.

Keine Förderung gibt es für Maßnahmen zur Warmwasserbereitung oder Beheizung sowie für Photovoltaik- und Solaranlagen. Ebenfalls ausgeschlossen ist alles, was bereits in einem anderen Förderprogramm gefördert wurde — es gilt das Verbot der Doppelförderung. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen fachkundig erstellter Kostenvoranschläge. Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig; einzige Ausnahme ist die Baumbepflanzung. Eine Baumförderung ist nur in Verbindung mit einer der anderen geförderten Maßnahmen möglich. Nadelbäume wie Fichte oder Kiefer werden nicht gefördert. Die Anpflanzung muss auf dem eigenen, selbst genutzten Wohngrundstück erfolgen und die baurechtlichen Abstandsvorgaben einhalten. Eine Selbstnutzung von mindestens fünf Jahren muss absehbar gewährleistet sein. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre und beginnt am ersten Tag des Monats nach Abschluss der baulichen Maßnahme. Wird in dieser Zeit das Eigentum übertragen, ist der Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen — es sei denn, der Erwerber erfüllt die Voraussetzungen und beantragt die Fortführung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Alter ab 65 und Einkommensgrenze

Selbst genutztes Wohneigentum in Mainz

Antrag vor Auftragsvergabe

Ausgeschlossene Maßnahmen

Fachkundige Kostenvoranschläge, kaum Eigenleistung

Baumförderung nur als Zusatz

Selbstnutzung und Förderzeitraum

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag30 %6.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 6.000 Euro. Zuschüsse unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Die Landeshauptstadt Mainz bezuschusst kleinere Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum älterer Menschen mit geringem Einkommen. Gefördert werden energetische Verbesserungen wie der Austausch von Fenstern und Haustür oder die Dämmung von Keller und Dach, Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen und Barrierefreiheit, ökologische Maßnahmen wie Entsiegelung und Regenwassernutzung sowie die Anpflanzung hitzeresistenter Bäume. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 6.000 Euro. Antragsteller müssen das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Einkommensgrenze einhalten.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
6.000 €

pro Antrag

Förderquote30%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 6.000 €
  • Dein Eigenanteil14.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag geht schriftlich und vor Auftragsvergabe beziehungsweise Baubeginn an die Wohnraumförderstelle im Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz. Beizufügen sind fachkundig erstellte Kostenvoranschläge, bei einer Eigentumswohnung erforderlichenfalls das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft. Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Nach der Förderzusage ist umgehend zu beginnen und die Maßnahme in der Regel binnen eines Jahres abzuschließen; ausgezahlt wird nach Prüfung von Rechnungen und Zahlungsnachweisen.

Häufige Fragen

Wer kann den Mainzer Modernisierungszuschuss beantragen?
Eigentümer einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten im Stadtgebiet Mainz sowie entsprechend dinglich Nutzungsberechtigte. Die Antragstellenden müssen das 65. Lebensjahr vollendet haben; bei Paaren genügt es, wenn einer die Altersgrenze erfüllt. Der Haushalt darf die Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz um höchstens zehn Prozent überschreiten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Sechs Gruppen: Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnfunktion, energetische Verbesserungen wie der Austausch von Fenstern oder der Hauseingangstür und die Dämmung von Kellergeschoss oder Dach, Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen und zur Barrierefreiheit, ökologische Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück wie die Entsiegelung von Pflaster- oder Betonflächen oder eine Regenwassernutzungsanlage, die Anpflanzung standortheimischer und hitzeresistenter Baumarten sowie kleinere Instandsetzungen im Zusammenhang mit der Modernisierung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Stadt zahlt eine Kostenerstattungspauschale von 30 Prozent der anerkannten Kosten. Diese Kosten dürfen 20.000 Euro nicht übersteigen, der Förderhöchstbetrag liegt damit bei 6.000 Euro. Unterhalb eines Fördermindestbetrags von 300 Euro gibt es keine Förderung. Für Bäume werden 50 Prozent der Anschaffungskosten je Baum berücksichtigt, höchstens 200 Euro je Baum und maximal zwei Bäume pro Grundstück.
Wird auch eine neue Heizung oder eine Solaranlage gefördert?
Nein. Die Richtlinie schließt Maßnahmen zur Warmwasserbereitung oder Beheizung ausdrücklich aus, ebenso Photovoltaik- und Solaranlagen. Für diese Vorhaben kommen andere Programme in Betracht. Auch eine Maßnahme, die bereits in einem anderen Förderprogramm gefördert wurde, ist ausgeschlossen.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die beantragten Mittel werden nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Kostennachweise — Rechnungen und Zahlungsnachweise — ausgezahlt. Die Bewilligungsstelle behält sich Ortstermine zur weiteren Prüfung vor. Höhere Gesamtkosten als im Antrag angegeben führen nicht zu mehr Förderung; liegen die Kosten darunter, ergeht ein Änderungsbescheid, wobei eine Unterschreitung von weniger als fünf Prozent folgenlos bleiben kann.
Wie schnell muss die Maßnahme umgesetzt sein?
Nach Erteilung der Förderzusage ist umgehend mit der Umsetzung zu beginnen. Die Maßnahme soll regelmäßig innerhalb eines Jahres nach der Zusage abgeschlossen sein; über Abweichungen entscheidet die Bewilligungsstelle im Einzelfall. Der Abschluss ist der Bewilligungsstelle unverzüglich anzuzeigen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz — Offizielle Programmseite
    mainz.dePrimärquelleLandeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
  2. [02]
    Stadt Mainz: Neue und angepasste Förderrichtlinien 2025/2026 (Pressemeldung 15.04.2026)
    mainz.dePrimärquelleLandeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
  3. [03]
    Förderrichtlinie (PDF, Fassung Stadtratsbeschluss 01.10.2025)
    mainz.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
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