BundesBonus
Zuschuss · bis 35 % Kommune

Modernisierungsbonus Frankfurt — Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes

Der Modernisierungsbonus ist der Zuschuss der Stadt Frankfurt am Main für Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand. Er zahlt 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und staffelt die anrechenbaren Kosten je Quadratmeter Wohnfläche nach dem erreichten Energiestandard. Im Gegenzug muss der geförderte Wohnraum 30 Jahre erhalten bleiben, und die Miete ist in dieser Zeit auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.

Zuständig
Stadt Frankfurt am Main — Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Frankfurt am Main — Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung
Förderquote 35 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Der Zuschuss beträgt einheitlich 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wie hoch diese angesetzt werden dürfen, staffelt sich nach dem erreichten Standard: 650 Euro je Quadratmeter bei energetischen Einzelmaßnahmen nach BEG EM, 850 Euro beim Effizienzhaus Denkmal, 1.000 Euro beim Effizienzhaus 85, 1.100 Euro beim Effizienzhaus 70, 1.200 Euro beim Effizienzhaus 55 und 1.300 Euro beim Effizienzhaus 40. Fördervoraussetzung für energetische Modernisierungen sind eine Energieberatung und die Verbesserung des energetischen Standards — bei Gesamtmaßnahmen mindestens auf Effizienzhaus 85, bei erhaltenswerten Gebäuden auf Effizienzhaus Denkmal. Werden nur einzelne Bauteile modernisiert oder nur die Heizung getauscht, sind die Mindestanforderungen der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen nachzuweisen. Zusätzlich zur Grundförderung sind möglich: 100 Euro je Quadratmeter bei mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien für Wärme und Kälte, 40 Euro je Quadratmeter Fassaden- oder Dachfläche bei mindestens 75 Prozent nachhaltigen Dämmstoffen, 3.000 Euro je Wohneinheit für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, 6.000 Euro je Wohnung für Barrierefreiheit, 5.000 Euro je Wohneinheit für Balkonanbau und 80 Euro je Quadratmeter für Verbesserungen im privaten Wohnumfeld — jeweils gedeckelt auf 50 Prozent der Kosten der Einzelmaßnahme.

Der geförderte Wohnraum muss 30 Jahre erhalten bleiben; die Zweckbindung wird in der Regel als Baulast gesichert und wirkt für alle Rechtsnachfolger. Von einer Zweckbindung wird abgesehen, wenn ausschließlich bauliche Hindernisse im näheren Wohnumfeld beseitigt werden oder der Förderzuschuss unter 10.000 Euro liegt. Die Miethöhe nach der Modernisierung ist für die Dauer der Zweckbindung durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt. Die Nebenkosten einer geförderten Aufzugsanlage dürfen für zehn Jahre nicht auf die Miete umgelegt werden. Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor die Förderstelle die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen bestätigt hat. Entscheidend für die Reihenfolge der Bearbeitung ist der Eingang der vollständigen Unterlagen. Sind keine energetischen Maßnahmen geplant, können barrierefreie Umbauten oder Balkonanbau auch als Einzelmaßnahmen gefördert werden — für barrierefreien Zugang etwa 6.500 Euro je Wohnung, maximal 50 Prozent der Kosten. Ebenso förderfähig sind einfachere Maßnahmen zur Stadtbildpflege bei ortsbildprägenden oder erhaltenswerten Gebäuden sowie die Umgestaltung des Wohnumfelds mit 80 Euro je Quadratmeter Freifläche.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Fördersatz 35 Prozent, Kostendeckel nach Energiestandard

Energieberatung als Fördervoraussetzung

Sechs Zusatzförderungen stapelbar

30 Jahre Zweckbindung als Baulast

Miete an ortsübliche Vergleichsmiete gebunden

Kein Baubeginn vor Bestätigung der Förderfähigkeit

Auch Einzelmaßnahmen ohne Energetik möglich

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst die Modernisierung von Wohngebäuden mit 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wie hoch die anrechenbaren Kosten je Quadratmeter Wohnfläche ausfallen, hängt vom erreichten energetischen Standard ab — von 650 Euro bei Einzelmaßnahmen bis 1.300 Euro beim Effizienzhaus 40. Zusatzförderungen gibt es unter anderem für Barrierefreiheit, Balkonanbau und nachhaltige Dämmstoffe.

Wie stellst du den Antrag?

Bei energetischen Modernisierungen steht zuerst die Energieberatung, denn sie ist Fördervoraussetzung und legt den angestrebten Standard fest. Der Antrag geht anschließend an die Wohnungsbauförderung des Stadtplanungsamts; maßgeblich für die Bearbeitungsreihenfolge ist der Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Erst wenn die Förderstelle die Förderfähigkeit nach Prüfung bestätigt hat, darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Antragsteller holen alle erforderlichen Genehmigungen selbst ein, gegebenenfalls auch satzungsrechtliche wie in Geltungsbereichen von Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB.

Häufige Fragen

Wer kann den Modernisierungsbonus beantragen?
Anträge können von natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte sowie von durch Eigentümer bevollmächtigten Personen gestellt werden. Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens und eine langfristige ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnung bieten.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur energetischen Modernisierung wie das Dämmen der Fassade oder des Daches, der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung. Förderfähig sind außerdem die Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau sowie Umwandlungen von Gewerbe zu Wohnen.
Lässt sich der Modernisierungsbonus mit Bundesförderung kombinieren?
Ja. Eine Kombination des Modernisierungsbonus mit den Fördermitteln des Bundes über BAFA und KfW ist möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Liegen die Unterlagen vollständig vor, ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa acht Wochen zu rechnen. Die Bewilligung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; wegen des sehr hohen Interesses können nicht zwingend alle Anträge im laufenden Kalenderjahr bewilligt werden.
Was bedeutet die 30-jährige Zweckbindung für Vermieter?
Der geförderte Wohnraum muss 30 Jahre als Wohnraum erhalten bleiben, gesichert in der Regel durch eine Baulast, die auch für Rechtsnachfolger gilt. In diesem Zeitraum ist die Miethöhe nach der Modernisierung durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt. Bei einem Förderzuschuss unter 10.000 Euro entfällt die Zweckbindung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierungsbonus Frankfurt — Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes — Offizielle Programmseite
    stadtplanungsamt-frankfurt.dePrimärquelleStadt Frankfurt am Main — Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung
  2. [02]
    Wohnungsbauförderung — Stadtplanungsamt Frankfurt am Main
    stadtplanungsamt-frankfurt.dePrimärquelleStadt Frankfurt am Main — Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung
  3. [03]
    Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes — Förderrichtlinien (PDF)
    stadtplanungsamt-frankfurt.deRechtsgrundlageStadt Frankfurt am Main — Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung
  4. [04]
    Modernisierungsbonus — Fördersystematik (PDF)
    stadtplanungsamt-frankfurt.dePrimärquelleStadt Frankfurt am Main — Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung
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