BundesBonus
Zuschuss · bis 100.000 € Kommune ⚠ Derzeit keine Antragstellung

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten ist das städtische Sanierungs-Förderprogramm Düsseldorfs. Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Träger und kleine Unternehmen erhalten Zuschüsse für Wärmedämmung, Fenster, Beratung, Baubegleitung und Anlagentechnik. Die Fördersätze sind bauteilbezogene Quadratmeterpauschalen, umweltfreundlich zertifizierte Dämmstoffe bekommen den höheren Satz. Pro Förderempfänger und Jahr sind höchstens 100.000 Euro möglich; der Antrag läuft vor Auftragsvergabe.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Derzeit keine Antragstellung

Pausiert

Für Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf werden aktuell keine Anträge angenommen. Das Programm ist damit nicht beendet — die Förderstelle entscheidet, ob und wann es weitergeht. Diese Seite bleibt bestehen, damit die Konditionen nachvollziehbar sind; für den aktuellen Stand ist die offizielle Seite maßgeblich.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen). Für Maßnahmen in Nichtwohngebäuden sind Unternehmen nur antragsberechtigt, wenn sie Kleinst- oder Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind. Mieter sind mit Einverständnis des Eigentümers antragsberechtigt, aber nur für die Bausteine nach Punkt 5.4.1, 5.5, 5.7.2 oder 5.10 der Richtlinie. Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt werden. Maßnahmen, die bereits vor Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt wurden, werden nicht gefördert. Eine Ausnahme gilt, wenn die Beauftragung für eine Bundesförderung nötig ist und unter aufschiebender Bedingung steht.

Dämmstoffe mit natureplus-Qualitätszeichen oder Umweltzeichen Blauer Engel erhalten den höheren Fördersatz; bei Kombination mehrerer Dämmstoffe in einem Bauteilquerschnitt gilt der niedrigste Satz. Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 24 Monate nach Bekanntgabe der Fördernummer.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Antragsberechtigte
Mieter nur für einzelne Bausteine
Fördernummer vor Beauftragung
Höherer Satz für umweltfreundliche Dämmstoffe

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 100.000 Euro. Mit dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten bezuschusst die Landeshauptstadt Düsseldorf energetische Sanierungen an Wohn- und gemischt genutzten Gebäuden sowie an Betriebsgebäuden von Kleinst- und Kleinunternehmen. Gefördert werden unter anderem Wärmedämmung, Fenster, Energieberatung und Baubegleitung sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab — die Stadt schreibt auf der Programmseite: „Aktuell wird das Förderprogramm überarbeitet und an die sich verändernden Bedarfe und Rahmenbedingungen angepasst. Neue Förderanträge im Programm ‚Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten‘ können daher aktuell nicht gestellt werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Förderanträge sind davon jedoch nicht betroffen.“ Das folgende Verfahren gilt nach Wiederaufnahme.

Vor jeder Beauftragung den Förderantrag stellen — seit dem 04.03.2025 ausschließlich über das städtische Förderportal. Nach Antragseingang mit den Unterlagen laut Checkliste wird eine Fördernummer schriftlich bekanntgegeben; erst danach darf die Fachfirma beauftragt werden. Nach Abschluss und Abrechnung folgt der Auszahlungsantrag mit Schlussrechnungen und Fachunternehmerbescheinigungen; die Abruffrist beträgt 24 Monate ab Fördernummer.

Häufige Fragen

Was fördert Düsseldorf mit Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten?
Im Bestand unter anderem Antragsbegleitung und Thermografie, Wärmedämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Fenster, Heizungsoptimierung, Fernwärmeanschluss, Solarthermie und Photovoltaik, Lüftungsanlagen sowie energieeffiziente Wohngebäude. Bei Neubauten sind es vor allem Photovoltaik, Speicher und der Effizienzhaus-Standard.
Wie viel Geld gibt es maximal?
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr. Innerhalb der Bausteine gelten eigene Deckel, etwa 2.500 Euro Baubegleitung je Sanierungsprojekt bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder 1.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, dort insgesamt maximal 10.000 Euro.
Lohnt sich die Kombination aus Dachdämmung und Gründach?
Ja. Wer die Dachdämmung mit einer Dachbegrünung kombiniert, bekommt zusätzlich 40 Euro je Quadratmeter auf den Fördersatz der Dachdämmung. Dabei sind die Anforderungen der jeweils aktuellen DAFIB-Richtlinie an Substrathöhe und Abflussbeiwert einzuhalten.
Gibt es eine Mindestgröße für die Investition?
Ja, das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro brutto je Maßnahme. Kleinere Vorhaben fallen unter die Bagatellgrenze und werden nicht bezuschusst.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf — Offizielle Programmseite
    duesseldorf.dePrimärquelleLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
  2. [02]
    Programmseite Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten
    duesseldorf.dePrimärquelleLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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