Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen). Für Maßnahmen in Nichtwohngebäuden sind Unternehmen nur antragsberechtigt, wenn sie Kleinst- oder Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind. Mieter sind mit Einverständnis des Eigentümers antragsberechtigt, aber nur für die Bausteine nach Punkt 5.4.1, 5.5, 5.7.2 oder 5.10 der Richtlinie. Wörtlich: 'Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt werden. Maßnahmen, die bereits vor Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt wurden, werden nicht gefördert.' Eine Ausnahme gilt, wenn die Beauftragung für eine Bundesförderung nötig ist und unter aufschiebender Bedingung steht.
Dämmstoffe mit natureplus-Qualitätszeichen oder Umweltzeichen Blauer Engel erhalten den höheren Fördersatz; bei Kombination mehrerer Dämmstoffe in einem Bauteilquerschnitt gilt der niedrigste Satz. Wörtlich: 'Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 24 Monate nach Bekanntgabe der Fördernummer.'
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigte
Mieter nur für einzelne Bausteine
Fördernummer vor Beauftragung
Höherer Satz für umweltfreundliche Dämmstoffe
Abruffrist 24 Monate
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 100.000 Euro. Mit dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten bezuschusst die Landeshauptstadt Düsseldorf energetische Sanierungen an Wohn- und gemischt genutzten Gebäuden sowie an Betriebsgebäuden von Kleinst- und Kleinunternehmen. Gefördert werden unter anderem Wärmedämmung, Fenster, Energieberatung und Baubegleitung sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr.
Wie stellst du den Antrag?
Vor jeder Beauftragung den Förderantrag stellen — seit dem 04.03.2025 ausschließlich über das städtische Förderportal. Nach Antragseingang mit den Unterlagen laut Checkliste wird eine Fördernummer schriftlich bekanntgegeben; erst danach darf die Fachfirma beauftragt werden. Nach Abschluss und Abrechnung folgt der Auszahlungsantrag mit Schlussrechnungen und Fachunternehmerbescheinigungen; die Abruffrist beträgt 24 Monate ab Fördernummer.
Häufige Fragen
Was fördert Düsseldorf mit Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten?
Wie viel Geld gibt es maximal?
Lohnt sich die Kombination aus Dachdämmung und Gründach?
Gibt es eine Mindestgröße für die Investition?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf — Offizielle Programmseiteduesseldorf.dePrimärquelleLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
- [02]Programmseite Klimafreundliches Wohnen und Arbeitenduesseldorf.dePrimärquelleLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz