Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt |
| Förderhöhe | bis zu 10.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Wohngebäude, die vor der ersten Energieeinsparverordnung von Februar 2002 errichtet wurden. Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden; begonnen werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Auch der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Lieferungsvertrages gilt als Maßnahmenbeginn und ist nur mit Rücktrittsklausel zulässig. Voraussetzung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen sind nicht zugelassen, weil Einbauvorschriften und Nachweise zu erbringen sind.
Die Maßnahme muss mindestens die Bauteilvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Eine Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert ist beim Verwendungsnachweis vorzulegen. Pro antragsberechtigter Person oder Unternehmen ist ein Antrag pro Jahr möglich. Die Maßnahme muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und andere Firmen, die hauptsächlich Immobilien bauen, bewirtschaften, verwalten oder vermieten, sind von der Beantragung ausgeschlossen. Einrichtungen von Bund, Land und Kommune ebenfalls.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Baujahr vor Februar 2002
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Ausführung durch Fachunternehmen, keine Eigenleistung
Mindestens GEG-Standard
Ein Antrag pro Jahr, 10 Jahre Zweckbindung
Wohnungsunternehmen ausgeschlossen
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 10.500 Euro. Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden — über das Serviceportal Gelsenkirchen, per Mail an [email protected] oder postalisch an das Referat Umwelt. Beizulegen sind Fachfirmen-Angebote mit Quadratmeterzahl, U-Werten und Dämmstoffangabe, Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnissen die Einverständniserklärung des Eigentümers sowie Fotos des Ausgangszustands. Die Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet, begonnen werden darf erst nach dem Zuwendungsbescheid. Ausgezahlt wird nach Fertigstellung gegen Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fachunternehmerbescheinigung.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss zahlt Gelsenkirchen für eine Dachdämmung?
Kann ich die Gelsenkirchener Förderung mit der KfW-Bundesförderung kombinieren?
Sind Mieter antragsberechtigt?
Wird Innendämmung gefördert?
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Service · Handwerker-Vergleich
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Wo findest du die Originalquellen?
- Dienstleistung 'Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle' im Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen
- Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (PDF)
- Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchen
- Serviceportal Gelsenkirchen — Online-Antragstellung
Unsere Quellen
- [01]Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen — Offizielle Programmseitegelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
- [02]Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchengelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
- [03]Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (PDF)gelsenkirchen.deRechtsgrundlageStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt