BundesBonus
Zuschuss · bis 10.500 € Kommune

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen

Das Förderprogramm energetische Sanierung der Gebäudehülle ist ein kommunaler Zuschuss der Stadt Gelsenkirchen für Wohngebäude, die vor Februar 2002 genehmigt wurden. Gefördert werden Außenwand- und Dachdämmung, Fenster und Haustüren nach Quadratmetersätzen. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter mit Einverständnis des Eigentümers. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Max. Förderung
10.500 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
Förderhöhe bis zu 10.500 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Wohngebäude, die vor der ersten Energieeinsparverordnung von Februar 2002 errichtet wurden. Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden; begonnen werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Auch der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Lieferungsvertrages gilt als Maßnahmenbeginn und ist nur mit Rücktrittsklausel zulässig. Voraussetzung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen sind nicht zugelassen, weil Einbauvorschriften und Nachweise zu erbringen sind.

Die Maßnahme muss mindestens die Bauteilvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Eine Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert ist beim Verwendungsnachweis vorzulegen. Pro antragsberechtigter Person oder Unternehmen ist ein Antrag pro Jahr möglich. Die Maßnahme muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und andere Firmen, die hauptsächlich Immobilien bauen, bewirtschaften, verwalten oder vermieten, sind von der Beantragung ausgeschlossen. Einrichtungen von Bund, Land und Kommune ebenfalls.

Schnell-Check

Passt Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Baujahr vor Februar 2002

Antrag vor Maßnahmenbeginn

Ausführung durch Fachunternehmen, keine Eigenleistung

Mindestens GEG-Standard

Ein Antrag pro Jahr, 10 Jahre Zweckbindung

Wohnungsunternehmen ausgeschlossen

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 10.500 Euro. Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden — über das Serviceportal Gelsenkirchen, per Mail an [email protected] oder postalisch an das Referat Umwelt. Beizulegen sind Fachfirmen-Angebote mit Quadratmeterzahl, U-Werten und Dämmstoffangabe, Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnissen die Einverständniserklärung des Eigentümers sowie Fotos des Ausgangszustands. Die Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet, begonnen werden darf erst nach dem Zuwendungsbescheid. Ausgezahlt wird nach Fertigstellung gegen Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fachunternehmerbescheinigung.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss zahlt Gelsenkirchen für eine Dachdämmung?
Für mineralische Dämmstoffe gibt es 25 Euro je Quadratmeter, für natürliche Dämmstoffe 30 Euro je Quadratmeter. Im Einfamilienhaus ist die Dachdämmung auf 2.500 beziehungsweise 3.000 Euro gedeckelt, im Mehrfamilienhaus auf 4.000 beziehungsweise 5.000 Euro.
Kann ich die Gelsenkirchener Förderung mit der KfW-Bundesförderung kombinieren?
Ja. Die Richtlinie stellt ausdrücklich fest, dass Zuwendungen anderer Stellen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht förderschädlich sind. Umgekehrt muss der Antragsteller selbst prüfen, ob das jeweils andere Programm die kommunale Förderung ausschließt.
Sind Mieter antragsberechtigt?
Ja, Mieter können den Zuschuss beantragen, wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen. Antragsberechtigt sind ausserdem Eigentümer, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen mit Eigentum an der Immobilie.
Wird Innendämmung gefördert?
Nur ausnahmsweise, etwa bei Gebäuden unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Liegt die Immobilie im Bereich einer Gestaltungssatzung, ist vorher das Referat Bauordnung und Bauverwaltung einzubeziehen.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Der Zuschuss wird nachgelagert gezahlt, also erst nach Umsetzung und Bezahlung der Handwerkerrechnungen. Vorzulegen sind Rechnungen, Zahlungsnachweise, eine Fachunternehmerbescheinigung mit U-Wert und Fotos der Maßnahme.

Service · Handwerker-Vergleich

Empfehlung von BundesBonus

Handwerker-Angebote für deine Sanierung vergleichen

Vergleichbare Angebote von Fachbetrieben sind der erste Schritt zu jeder Sanierungs-Förderung. CHECK24 vermittelt dir kostenlos und unverbindlich Handwerker aus deiner Region — vom Fenster- und Türenmonteur über Trockenbauer und Verputzer bis zum Dachdecker.

Handwerker vergleichen
VermittlungAnbieter-Vermittlung — wir bekommen Provision pro Anfrage, du zahlst nichts. Beratung bleibt unabhängig.Details

Mehr zu Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchen
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
  3. [03]
Teilen
Merken