Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt |
| Förderhöhe | bis zu 10.500 € |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Wohngebäude, die vor der ersten Energieeinsparverordnung von Februar 2002 errichtet wurden. Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden; begonnen werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Auch der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Lieferungsvertrages gilt als Maßnahmenbeginn und ist nur mit Rücktrittsklausel zulässig. Voraussetzung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen sind nicht zugelassen, weil Einbauvorschriften und Nachweise zu erbringen sind.
Die Maßnahme muss mindestens die Bauteilvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Eine Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert ist beim Verwendungsnachweis vorzulegen. Pro antragsberechtigter Person oder Unternehmen ist ein Antrag pro Jahr möglich. Die Maßnahme muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und andere Firmen, die hauptsächlich Immobilien bauen, bewirtschaften, verwalten oder vermieten, sind von der Beantragung ausgeschlossen. Einrichtungen von Bund, Land und Kommune ebenfalls.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Baugenehmigung für das Gebäude vor Februar 2002 (vor der ersten Energieeinsparverordnung) | Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung, nicht der Fertigstellung. Gebäude, die nach Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung im Februar 2002 genehmigt wurden, sind ausgeschlossen. |
| Antrag vor Maßnahmenbeginn | Der Antrag muss vor Beginn gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Schon ein Kauf-, Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn, außer er enthält eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass der Bescheid nicht erteilt wird; Planungsleistungen sind ausgenommen. |
| Ausführung durch Fachunternehmen, keine Eigenleistung | Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und die Einhaltung der Bauteilwerte nach dem Gebäudeenergiegesetz bescheinigen. Eigenleistungen sind wegen der Einbauvorschriften und der nötigen Nachweise nicht zugelassen. |
| Mindestens GEG-Standard | Jede Maßnahme muss mindestens die Bauteilanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Anders als bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude genügt der gesetzliche Standard. |
| Wohnungsunternehmen ausgeschlossen | Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und andere Firmen, die sich hauptsächlich mit Bau, Bewirtschaftung, Verwaltung oder Vermietung von Immobilien befassen, dürfen nicht beantragen. Auch Einrichtungen von Bund, Land und Kommune sind ausgeschlossen. |
| Einverständnis zur Veröffentlichung eines Fotos der fertigen Maßnahme | Wer gefördert wird, ist damit einverstanden, dass die Stadt Gelsenkirchen mindestens ein Foto der fertigen Maßnahme als Umsetzungsbeispiel veröffentlicht. |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 10.500 Euro. Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Angebote einer Fachfirma einholen
Für jede Leistung (Außenwand, Dach, Fenster) holen Sie ein Angebot mit Quadratmetern, U-Werten und Dämmstoff ein; bei Haustüren genügt der U-Wert. Dazu kommen ein Eigentumsnachweis, etwa ein Grundbuchauszug oder der Bescheid über die Grundbesitzabgaben, und Fotos des Ausgangszustands.
- 02
Antrag vor Maßnahmenbeginn einreichen
Den Antrag mit Datenschutz-Einwilligung senden Sie über das Serviceportal, per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Stadt; Mieter legen die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers bei. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
- 03
Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen
Mit der Umsetzung beginnen Sie erst nach Erhalt des Bescheids des Referats Umwelt; Planungsleistungen sind ausgenommen. Kauf-, Leistungs- oder Lieferverträge schließen Sie vorher nur mit einer Rücktrittsklausel für den Fall, dass der Bescheid nicht erteilt wird.
- 04
Sanierung vom Fachunternehmen ausführen lassen
Eigenleistungen sind nicht zugelassen. Weichen Sie von den eingereichten Unterlagen ab, brauchen Sie vorher die schriftliche Zustimmung der Stadt.
- 05
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Umsetzung und Bezahlung legen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise, die Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert und Fotos der Maßnahme vor; danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Rechnungen bewahren Sie zehn Jahre ab Fertigstellung auf.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss zahlt Gelsenkirchen für eine Dachdämmung?
Kann ich die Gelsenkirchener Förderung mit der KfW-Bundesförderung kombinieren?
Sind Mieter antragsberechtigt?
Wird Innendämmung gefördert?
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Wie viel gibt es für neue Fenster und eine Haustür?
Können Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzeln beantragen?
Was passiert, wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist?
Was gilt bei einem Verkauf des Hauses innerhalb von zehn Jahren?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Dienstleistung 'Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle' im Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen
- Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (PDF)
- Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchen
- Serviceportal Gelsenkirchen — Online-Antragstellung
- Antragsformular Sanierungsförderung mit Datenschutz-Einwilligung (PDF)
- Information nach Art. 13 DS-GVO zur Sanierungsförderung (PDF)
- Förderkompass Klima der Stadt Gelsenkirchen
Unsere Quellen
- [01]Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen — Offizielle Programmseitegelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
- [02]Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchengelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
- [03]Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (PDF)gelsenkirchen.deRechtsgrundlageStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.