Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung |
| Förderhöhe | ab 500 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert wird nur in den vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind. Aktuell genannt werden Hassel/Westerholt/Bertlich, Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen. Vor der Antragstellung ist eine ganzheitliche Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro nachzuweisen, inklusive Gebäudebesichtigung und Beratung zu energetischer Sanierung. Eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag. Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Lage und Zustand sinnvoll und wirtschaftlich sein; das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden. Für die neu hergerichtete Nutzung gilt eine zehnjährige Zweckbindung ab Fertigstellung; bei Verstößen können Zuschüsse zurückgefordert werden. Dem Antrag sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben beizufügen oder der schriftliche Nachweis, dass der Versuch unternommen wurde. Eigenleistungen bei der Aufwertung von Fassaden- und Hofflächen sind nicht förderfähig. Garten- und Hofflächenmaßnahmen bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten sind ausgeschlossen; Vorgärten sind davon ausgenommen. Für Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen sind auch Mieter und Mietergemeinschaften antragsberechtigt.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Lage im Stadterneuerungsgebiet
Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro ist Pflicht
Gebäude mindestens zehn Jahre alt
Mietneutral und zehn Jahre zweckgebunden
Drei Kostenvoranschläge, keine Eigenleistung
Hofmaßnahmen erst ab drei Wohneinheiten
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). In den Gelsenkirchener Stadterneuerungsgebieten bezuschusst die Stadt die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen: Fassadenanstrich, Rückbau von Verkleidungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen und den Rückbau von Schotterflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst die verpflichtende Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro vereinbaren; der Beratungsbericht gehört zum Antrag. Danach den Antragsvordruck vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn im Stadtteilbüro abgeben, zusammen mit Fotos, vermassten Zeichnungen oder Skizzen, erforderlichen Genehmigungen und mindestens drei vergleichbaren Kostenvoranschlägen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur mit gesondertem schriftlichem Antrag und Begründung möglich und begründet keinen Anspruch auf Förderung.
Häufige Fragen
Was wird im Haus- und Hofflächenprogramm konkret bezuschusst?
Wie hoch ist der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus?
Gibt es eine Untergrenze für die Förderung?
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Was passiert, wenn das Haus ein Baudenkmal ist?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen — Offizielle Programmseitegelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
- [02]Richtlinien der Stadt Gelsenkirchen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Haus- und Hofflächen in Stadterneuerungsgebieten (PDF)gelsenkirchen.deRechtsgrundlageStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
- [03]Informationsbroschüre Haus- und Hofflächenprogramm (PDF)gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung