Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung |
| Förderhöhe | ab 500 € |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert wird nur in den vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind. Die Stadt nennt dafür die Gebiete Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen. Vor der Antragstellung ist eine ganzheitliche Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro nachzuweisen, inklusive Gebäudebesichtigung und Beratung zu energetischer Sanierung. Eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag. Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Lage und Zustand sinnvoll und wirtschaftlich sein; das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden. Für die neu hergerichtete Nutzung gilt eine zehnjährige Zweckbindung ab Fertigstellung; bei Verstößen können Zuschüsse zurückgefordert werden. Dem Antrag sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben beizufügen oder der schriftliche Nachweis, dass der Versuch unternommen wurde. Eigenleistungen bei der Aufwertung von Fassaden- und Hofflächen sind nicht förderfähig. Garten- und Hofflächenmaßnahmen bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten sind ausgeschlossen; Vorgärten sind davon ausgenommen. Für Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen sind auch Mieter und Mietergemeinschaften antragsberechtigt.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Lage im Stadterneuerungsgebiet | Gefördert wird nur in vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind; die Laufzeit hängt am jeweiligen Bewilligungszeitraum. Die Stadt nennt die Gebiete Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen. |
| Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro ist Pflicht | Ohne Nachweis einer Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro wird kein Antrag angenommen. Die Beratung ist kostenlos, eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag. |
| Gebäude mindestens zehn Jahre alt | Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, und die Maßnahme muss nach Lage und Zustand des Gebäudes oder der Freifläche sinnvoll und wirtschaftlich sein. |
| Mietneutral und zehn Jahre zweckgebunden | Die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden, die Maßnahme ist mietneutral durchzuführen. Die neu hergerichtete Nutzung ist zehn Jahre ab Fertigstellung zu erhalten. |
| Drei Kostenvoranschläge, keine Eigenleistung | Dem Antrag liegen mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben bei, ersatzweise der schriftliche Nachweis, dass Sie drei Angebote einzuholen versucht haben. Eigenleistungen an Fassade oder Hof sind nicht förderfähig. |
| Hofmaßnahmen erst ab drei Wohneinheiten | Hof- und Gartenmaßnahmen sind bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten ausgeschlossen. Vorgärten sind davon ausgenommen und auch bei kleineren Häusern förderfähig. |
| Keine anderen öffentlichen Fördermittel für dieselbe Maßnahme | Nicht förderfähig sind Maßnahmen, für die bereits andere öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden oder die nach anderen Richtlinien oder Programmen gefördert werden oder gefördert werden können, etwa beim Lärmschutz. |
| Erforderliche Genehmigungen liegen vor Beginn vor | Genehmigungen und Erlaubnisse, etwa nach dem Denkmalschutzgesetz, müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss 500 Euro nicht überschreitet, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Kosten einer externen, fachlich erforderlichen Beratung oder Planung sind bis höchstens 10 Prozent der förderfähigen Kosten mitförderfähig. In den Gelsenkirchener Stadterneuerungsgebieten bezuschusst die Stadt die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen: Fassadenanstrich, Rückbau von Verkleidungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen und den Rückbau von Schotterflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Kostenlose Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro
Im zuständigen Stadtteilbüro vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Die Beratung umfasst unter anderem eine Gebäudebesichtigung und die Abstimmung der Farbgebung; eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag.
- 02
Angebote und Planunterlagen zusammenstellen
Sie brauchen mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüffähiger Flächen- oder Massenermittlung, Fotos, vermasste Zeichnungen oder Skizzen und bei Hof- und Gartenflächen eine Gestaltungsskizze mit Flächenbilanz. Erforderliche Genehmigungen, etwa nach Denkmalrecht, müssen vor Beginn vorliegen.
- 03
Antragsvordruck vor Auftragsvergabe abgeben
Den Antrag stellen Sie auf dem Formblatt „Antragsvordruck“ und geben ihn vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn im Stadtteilbüro ab. Ein vorzeitiger Beginn ist nur ausnahmsweise mit gesondertem Antrag möglich und begründet keinen Anspruch auf Förderung.
- 04
Förderbescheid abwarten, dann umsetzen
Die Stadt erteilt einen Förderbescheid, solange Städtebaufördermittel des Landes NRW im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Beauftragen Sie erst danach, denn schon ein Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn.
- 05
Schlussabnahme, Kostennachweis und Auszahlung
Nach Abschluss begutachtet das Referat Stadtplanung oder die Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro die Ausführung. Zur Schlussabrechnung reichen Sie dort die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen ein; eine nachträgliche Erhöhung des bewilligten Zuschusses ist ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was wird im Haus- und Hofflächenprogramm konkret bezuschusst?
Wie hoch ist der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus?
Gibt es eine Untergrenze für die Förderung?
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Was passiert, wenn das Haus ein Baudenkmal ist?
Werden auch Planungskosten bezuschusst?
Lässt sich eine Fassadendämmung über dieses Programm fördern?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Wo sind die zuständigen Stadtteilbüros?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Haus- und Hofflächen — Stadt Gelsenkirchen, Wohnraumförderung
- Richtlinien der Stadt Gelsenkirchen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Haus- und Hofflächen in Stadterneuerungsgebieten (PDF)
- Übersichtskarte der Fördergebiete Haus- und Hofflächenprogramm (PDF, Juli 2026)
- Förderprogramme Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Gelsenkirchen
Unsere Quellen
- [01]Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen — Offizielle Programmseitegelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
- [02]Richtlinien der Stadt Gelsenkirchen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Haus- und Hofflächen in Stadterneuerungsgebieten (PDF)gelsenkirchen.deRechtsgrundlageStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
- [03]Übersichtskarte der Fördergebiete Haus- und Hofflächenprogramm (PDF, Juli 2026)gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
- [04]Förderprogramme Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Gelsenkirchengelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen
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