BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen

Das Haus- und Hofflächenprogramm ist ein Zuschuss der Stadt Gelsenkirchen aus der Städtebauförderung für die Stadterneuerungsgebiete Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen. Gefördert werden die gestalterische Aufwertung von Fassaden und die ökologische Aufwertung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte, gewerbliche Vermieter und Eigentümergemeinschaften, für Hofflächen auch Mieter. Voraussetzung ist eine Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro.

Zuständig
Stadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
Förderhöhe ab 500 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert wird nur in den vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind. Die Stadt nennt dafür die Gebiete Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen. Vor der Antragstellung ist eine ganzheitliche Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro nachzuweisen, inklusive Gebäudebesichtigung und Beratung zu energetischer Sanierung. Eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag. Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Lage und Zustand sinnvoll und wirtschaftlich sein; das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.

Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden. Für die neu hergerichtete Nutzung gilt eine zehnjährige Zweckbindung ab Fertigstellung; bei Verstößen können Zuschüsse zurückgefordert werden. Dem Antrag sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben beizufügen oder der schriftliche Nachweis, dass der Versuch unternommen wurde. Eigenleistungen bei der Aufwertung von Fassaden- und Hofflächen sind nicht förderfähig. Garten- und Hofflächenmaßnahmen bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten sind ausgeschlossen; Vorgärten sind davon ausgenommen. Für Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen sind auch Mieter und Mietergemeinschaften antragsberechtigt.

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Gefördert wird nur in vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind; die Laufzeit hängt am jeweiligen Bewilligungszeitraum. Die Stadt nennt die Gebiete Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen.

Ohne Nachweis einer Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro wird kein Antrag angenommen. Die Beratung ist kostenlos, eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag.

Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, und die Maßnahme muss nach Lage und Zustand des Gebäudes oder der Freifläche sinnvoll und wirtschaftlich sein.

Die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden, die Maßnahme ist mietneutral durchzuführen. Die neu hergerichtete Nutzung ist zehn Jahre ab Fertigstellung zu erhalten.

Dem Antrag liegen mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben bei, ersatzweise der schriftliche Nachweis, dass Sie drei Angebote einzuholen versucht haben. Eigenleistungen an Fassade oder Hof sind nicht förderfähig.

Hof- und Gartenmaßnahmen sind bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten ausgeschlossen. Vorgärten sind davon ausgenommen und auch bei kleineren Häusern förderfähig.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, für die bereits andere öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden oder die nach anderen Richtlinien oder Programmen gefördert werden oder gefördert werden können, etwa beim Lärmschutz.

Genehmigungen und Erlaubnisse, etwa nach dem Denkmalschutzgesetz, müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Für neu hergerichtete Hof- und Gartenflächen muss gesichert sein, dass die Mieter sie betreten und nutzen können.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Lage im StadterneuerungsgebietGefördert wird nur in vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind; die Laufzeit hängt am jeweiligen Bewilligungszeitraum. Die Stadt nennt die Gebiete Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen.
Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro ist PflichtOhne Nachweis einer Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro wird kein Antrag angenommen. Die Beratung ist kostenlos, eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag.
Gebäude mindestens zehn Jahre altDas Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, und die Maßnahme muss nach Lage und Zustand des Gebäudes oder der Freifläche sinnvoll und wirtschaftlich sein.
Mietneutral und zehn Jahre zweckgebundenDie Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden, die Maßnahme ist mietneutral durchzuführen. Die neu hergerichtete Nutzung ist zehn Jahre ab Fertigstellung zu erhalten.
Drei Kostenvoranschläge, keine EigenleistungDem Antrag liegen mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben bei, ersatzweise der schriftliche Nachweis, dass Sie drei Angebote einzuholen versucht haben. Eigenleistungen an Fassade oder Hof sind nicht förderfähig.
Hofmaßnahmen erst ab drei WohneinheitenHof- und Gartenmaßnahmen sind bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten ausgeschlossen. Vorgärten sind davon ausgenommen und auch bei kleineren Häusern förderfähig.
Keine anderen öffentlichen Fördermittel für dieselbe MaßnahmeNicht förderfähig sind Maßnahmen, für die bereits andere öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden oder die nach anderen Richtlinien oder Programmen gefördert werden oder gefördert werden können, etwa beim Lärmschutz.
Erforderliche Genehmigungen liegen vor Beginn vorGenehmigungen und Erlaubnisse, etwa nach dem Denkmalschutzgesetz, müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss 500 Euro nicht überschreitet, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Kosten einer externen, fachlich erforderlichen Beratung oder Planung sind bis höchstens 10 Prozent der förderfähigen Kosten mitförderfähig. In den Gelsenkirchener Stadterneuerungsgebieten bezuschusst die Stadt die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen: Fassadenanstrich, Rückbau von Verkleidungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen und den Rückbau von Schotterflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kostenlose Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro

    Im zuständigen Stadtteilbüro vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Die Beratung umfasst unter anderem eine Gebäudebesichtigung und die Abstimmung der Farbgebung; eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag.

  2. 02

    Angebote und Planunterlagen zusammenstellen

    Sie brauchen mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüffähiger Flächen- oder Massenermittlung, Fotos, vermasste Zeichnungen oder Skizzen und bei Hof- und Gartenflächen eine Gestaltungsskizze mit Flächenbilanz. Erforderliche Genehmigungen, etwa nach Denkmalrecht, müssen vor Beginn vorliegen.

  3. 03

    Antragsvordruck vor Auftragsvergabe abgeben

    Den Antrag stellen Sie auf dem Formblatt „Antragsvordruck“ und geben ihn vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn im Stadtteilbüro ab. Ein vorzeitiger Beginn ist nur ausnahmsweise mit gesondertem Antrag möglich und begründet keinen Anspruch auf Förderung.

  4. 04

    Förderbescheid abwarten, dann umsetzen

    Die Stadt erteilt einen Förderbescheid, solange Städtebaufördermittel des Landes NRW im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Beauftragen Sie erst danach, denn schon ein Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn.

  5. 05

    Schlussabnahme, Kostennachweis und Auszahlung

    Nach Abschluss begutachtet das Referat Stadtplanung oder die Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro die Ausführung. Zur Schlussabrechnung reichen Sie dort die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen ein; eine nachträgliche Erhöhung des bewilligten Zuschusses ist ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Was wird im Haus- und Hofflächenprogramm konkret bezuschusst?
An der Fassade unter anderem Anstrich und Reinigung, Rückbau von Fassadenverkleidungen und Vordächern, künstlerische Gestaltung sowie Fassaden- und Dachbegrünung. Im Hof unter anderem Abbruch von Schuppen und Mauern, Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen, Rückbau von Kies- und Schotterflächen, Spielflächen und Mietergärten.
Wie hoch ist der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus?
Bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sind es maximal 40 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Auf 50 Prozent steigt die Quote, wenn sich mindestens zwei benachbarte Eigentümer einer zusammenhängenden Hausgruppe auf ein gemeinsames Farbkonzept und die gleichzeitige Umsetzung einigen.
Gibt es eine Untergrenze für die Förderung?
Ja. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss die Bagatellgrenze von 500 Euro nicht überschreitet, werden nicht gefördert. Nach oben begrenzt die Richtlinie die Zahl voll geförderter Maßnahmen: ab der sechsten abgeschlossenen Gebäudemaßnahme sinkt die Quote auf maximal 40 Prozent.
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Für Maßnahmen an Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen sind auch Mieter und Mietergemeinschaften antragsberechtigt. Sie brauchen dafür eine Vollmacht und Einverständniserklärung des Eigentümers.
Was passiert, wenn das Haus ein Baudenkmal ist?
Dann ist vor Maßnahmenbeginn ein Antrag auf Erlaubnis nach Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW und die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Das gilt auch für Gebäude in der engeren Umgebung eines eingetragenen Baudenkmals.
Werden auch Planungskosten bezuschusst?
Ja. Kosten einer externen, fachlich erforderlichen Beratung oder Planung sind zusammen mit der Maßnahme bis höchstens 10 Prozent der förderfähigen Kosten förderfähig.
Lässt sich eine Fassadendämmung über dieses Programm fördern?
Nein. Bei gleichzeitiger Fassadendämmung werden die Dämmkosten von den Gesamtkosten abgezogen; Dämmung und Anstrich müssen in den Rechnungen einzeln ausgewiesen sein. Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle hat die Stadt Gelsenkirchen ein eigenes Förderprogramm.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen, zu denen Eigentümer per bauordnungsrechtlicher Verfügung verpflichtet werden können, Änderungen an Ver- und Entsorgungsleitungen, Maßnahmen in Kleingartenanlagen und kommunale Gebühren wie Baugenehmigungsgebühren.
Wo sind die zuständigen Stadtteilbüros?
Stadtteilbüros gibt es für Schalke-Nord (Kapellenstraße 16), Bochumer Straße (Bochumer Straße 114), Rotthausen (Steeler Straße 71) und Neustadt (Bochumer Straße 22). Dort finden Beratung, Antragsabgabe und Schlussabrechnung statt.

Mehr zu Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen — Offizielle Programmseite
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
  2. [02]
  3. [03]
    Übersichtskarte der Fördergebiete Haus- und Hofflächenprogramm (PDF, Juli 2026)
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
  4. [04]
    Förderprogramme Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Gelsenkirchen
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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