Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt |
| Förderhöhe | bis zu 4.900 € |
| Förderquote | 25 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Vor der Antragstellung ist eine Energieberatung bei der Stadt Braunschweig oder bei einer für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Energieberatung erforderlich. Die Energieberatung der Stadt ist kostenlos. Die beantragten Maßnahmen müssen nach den geltenden Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt werden. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist der BAfA-Zuwendungsbescheid sogar Fördervoraussetzung — die städtische Fördersumme wird aus ihm berechnet. Die Maßnahmen sind nur in Gebäuden förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als fünf Jahre sind. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Liegenschaften im Stadtgebiet Braunschweig.
Der zusätzliche Zuschuss für Schallschutzfenster mit Schalldämmlüftern, schallgedämmte Rolladenkästen oder Lärmschutzbausteine an Fensteröffnungen wird nur gewährt, wenn der Maßnahmenstandort in einem von der Stadt Braunschweig im Lärmaktionsplan definierten Lärmschwerpunkt liegt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt. Sie beginnt vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Gefördert werden nur Vorhaben, die im Jahr der Antragstellung begonnen worden sind; die Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig. Die Stadt behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern, wenn das Vorhaben in einem Zeitraum von weniger als fünf Jahren ab Vorhabenabschluss so verändert wird, dass es den Zielsetzungen der Zuschussrichtlinie nicht mehr entspricht.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Energieberatung vor Antragstellung
Kopplung an die Bundesförderung
Gebäude älter als fünf Jahre
Lärmbonus nur an Lärmschwerpunkten
Antrag ausschließlich online, Fenster ab April
Fünf Jahre Zweckbindung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 25 % | 4.900 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der BAfA-Fördersumme (nicht der Investitionssumme), höchstens 4.900 Euro je Liegenschaft und 25.000 Euro je Antragsteller innerhalb des Förderjahres; diese Grenze gilt zusammen mit den übrigen Richtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien. Die Stadt Braunschweig legt bei energetischen Sanierungen im Gebäudebestand noch einmal Geld auf die Bundesförderung obendrauf: 25 Prozent der BAfA-Fördersumme für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und weitere 25 Prozent, wenn zusätzlich Lärmminderungsmaßnahmen an einem Lärmschwerpunkt umgesetzt werden. Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es gestaffelte Festbeträge: 1.500 Euro für Effizienzhaus Denkmal, 2.000 Euro für 85, 3.000 Euro für 70, 4.000 Euro für 55 und 4.500 Euro für Effizienzhaus 40, jeweils auch in den Varianten EE und NH.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 19.600 €
pro Antrag
- Gesamtkosten19.600 €
- Förderfähige Basis19.600 €
- Zuschuss– 4.900 €
- Dein Eigenanteil14.700 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtig vorab — die Stadt schreibt: „Das Förderprogramm der Stadt Braunschweig für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen ist bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist leider nicht mehr möglich.“ Das Programm besteht fort; das Antragsfenster öffnet laut Richtlinie vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Zuerst wird eine Energieberatung wahrgenommen — entweder kostenlos bei der Stadt Braunschweig oder bei einem für die Bundesförderprogramme zugelassenen Energieberater. Danach wird die Bundesförderung beantragt, denn deren Zuwendungsbescheid ist Grundlage der städtischen Berechnung. Der städtische Antrag läuft ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt; das Antragsfenster öffnet vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Nach Abschluss der Maßnahme werden der Festsetzungsbescheid des BAfA beziehungsweise die Bestätigung nach Durchführung des Energie-Effizienz-Experten sowie bei Lärmminderung zusätzlich die Rechnungskopien eingereicht.
Häufige Fragen
Kann ich für 2026 noch einen Antrag stellen?
Wie wird die städtische Fördersumme berechnet?
Wie viel gibt es für eine Sanierung zum Effizienzhaus?
Was gilt als Vorhabenbeginn?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen — Bürgerportal Stadt Braunschweig
- Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand 2026 (PDF)
- Häufige Fragen und Antworten zum Förderprogramm
- Förderprogramme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Braunschweig
Unsere Quellen
- [01]Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig — Offizielle Programmseiteservice.braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
- [02]Förderprogramme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Braunschweigbraunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
- [03]Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand 2026 (PDF)braunschweig.deRechtsgrundlageStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
- [04]Häufige Fragen und Antworten zum Förderprogrammbraunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt