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Zuschuss · bis 25 % Kommune

Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig

Das städtische Förderprogramm für Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand ist ein Aufstockungszuschuss der Stadt Braunschweig. Es setzt auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf und zahlt 25 Prozent der BAfA-Fördersumme für Fenster, Fassade und Dach. Liegt das Gebäude an einem im Lärmaktionsplan definierten Lärmschwerpunkt, kommen weitere 25 Prozent für Schallschutzmaßnahmen dazu.

Max. Förderung
4.900 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
Förderhöhe bis zu 4.900 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Vor der Antragstellung ist eine Energieberatung bei der Stadt Braunschweig oder bei einer für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Energieberatung erforderlich. Die Energieberatung der Stadt ist kostenlos. Die beantragten Maßnahmen müssen nach den geltenden Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt werden. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist der BAfA-Zuwendungsbescheid sogar Fördervoraussetzung — die städtische Fördersumme wird aus ihm berechnet. Die Maßnahmen sind nur in Gebäuden förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als fünf Jahre sind. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Liegenschaften im Stadtgebiet Braunschweig.

Der zusätzliche Zuschuss für Schallschutzfenster mit Schalldämmlüftern, schallgedämmte Rolladenkästen oder Lärmschutzbausteine an Fensteröffnungen wird nur gewährt, wenn der Maßnahmenstandort in einem von der Stadt Braunschweig im Lärmaktionsplan definierten Lärmschwerpunkt liegt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt. Sie beginnt vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Gefördert werden nur Vorhaben, die im Jahr der Antragstellung begonnen worden sind; die Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig. Die Stadt behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern, wenn das Vorhaben in einem Zeitraum von weniger als fünf Jahren ab Vorhabenabschluss so verändert wird, dass es den Zielsetzungen der Zuschussrichtlinie nicht mehr entspricht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Energieberatung vor Antragstellung

Kopplung an die Bundesförderung

Gebäude älter als fünf Jahre

Lärmbonus nur an Lärmschwerpunkten

Antrag ausschließlich online, Fenster ab April

Fünf Jahre Zweckbindung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag25 %4.900 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der BAfA-Fördersumme (nicht der Investitionssumme), höchstens 4.900 Euro je Liegenschaft und 25.000 Euro je Antragsteller innerhalb des Förderjahres; diese Grenze gilt zusammen mit den übrigen Richtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien. Die Stadt Braunschweig legt bei energetischen Sanierungen im Gebäudebestand noch einmal Geld auf die Bundesförderung obendrauf: 25 Prozent der BAfA-Fördersumme für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und weitere 25 Prozent, wenn zusätzlich Lärmminderungsmaßnahmen an einem Lärmschwerpunkt umgesetzt werden. Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es gestaffelte Festbeträge: 1.500 Euro für Effizienzhaus Denkmal, 2.000 Euro für 85, 3.000 Euro für 70, 4.000 Euro für 55 und 4.500 Euro für Effizienzhaus 40, jeweils auch in den Varianten EE und NH.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig
19.600 €

Förderfähig sind max. 19.600 €

Rechnerische Schätzung
4.900 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten19.600 €
  • Förderfähige Basis19.600 €
  • Zuschuss– 4.900 €
  • Dein Eigenanteil14.700 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab — die Stadt schreibt: „Das Förderprogramm der Stadt Braunschweig für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen ist bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist leider nicht mehr möglich.“ Das Programm besteht fort; das Antragsfenster öffnet laut Richtlinie vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Zuerst wird eine Energieberatung wahrgenommen — entweder kostenlos bei der Stadt Braunschweig oder bei einem für die Bundesförderprogramme zugelassenen Energieberater. Danach wird die Bundesförderung beantragt, denn deren Zuwendungsbescheid ist Grundlage der städtischen Berechnung. Der städtische Antrag läuft ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt; das Antragsfenster öffnet vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Nach Abschluss der Maßnahme werden der Festsetzungsbescheid des BAfA beziehungsweise die Bestätigung nach Durchführung des Energie-Effizienz-Experten sowie bei Lärmminderung zusätzlich die Rechnungskopien eingereicht.

Häufige Fragen

Kann ich für 2026 noch einen Antrag stellen?
Nein. Das Bürgerportal der Stadt weist aus, dass das Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen für 2026 bereits ausgeschöpft und eine Antragstellung nicht mehr möglich ist. Das Programm selbst besteht fort — das Antragsfenster öffnet laut Richtlinie vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres.
Wie wird die städtische Fördersumme berechnet?
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei Lärmminderungsmaßnahmen ermittelt die Stadt die vorläufige Fördersumme anhand des Zuwendungsbescheids des BAfA und rundet auf den vollen Hunderter auf. Fällt die Summe im späteren Festsetzungsbescheid des BAfA niedriger aus, gilt dieser Betrag als Maßgabe für die endgültige Festsetzung.
Wie viel gibt es für eine Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Stadt zahlt gestaffelte Festbeträge: 1.500 Euro für ein Effizienzhaus Denkmal, 2.000 Euro für Effizienzhaus 85, 3.000 Euro für Effizienzhaus 70, 4.000 Euro für Effizienzhaus 55 und 4.500 Euro für Effizienzhaus 40 — jeweils auch in den Varianten EE und NH.
Was gilt als Vorhabenbeginn?
Als Vorhabenbeginn gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Die Planung der Maßnahme, die Beantragung und Bewilligung erforderlicher Genehmigungen sowie der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags gelten ausdrücklich nicht als Beginn des Vorhabens.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Bei Antragstellung sind ein Kostenvoranschlag der ausführenden Firma und der BAfA-Zuwendungsbescheid hochzuladen, bei einer Sanierung zum Effizienzhaus stattdessen die vom Energie-Effizienz-Experten erstellte Bestätigung zum Antrag. Fehlende Unterlagen sind spätestens zehn Wochen nach Antragstellung nachzureichen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig — Offizielle Programmseite
    service.braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
  2. [02]
    Förderprogramme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Braunschweig
    braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
  3. [03]
    Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand 2026 (PDF)
    braunschweig.deRechtsgrundlageStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
  4. [04]
    Häufige Fragen und Antworten zum Förderprogramm
    braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
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