Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Hagen — Umweltamt |
| Förderhöhe | bis zu 100 € |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Gefördert werden ausschließlich Beratungen zu Ein- und Zweifamilienhäusern, die sich auf Hagener Stadtgebiet befinden. Antragsteller muss der selbstnutzende Eigentümer sein. Bereits durchgeführte Beratungen sind nicht förderfähig. Der Antragsteller versichert, dass weder er noch Angehörige seines Haushalts für das Objekt bereits eine Energieberatung erhalten oder einen Termin vereinbart haben. Der Beratungstermin muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gutscheins vereinbart und der Stadt über das Formular 'Rückantwort Gutschein Energieberatung' gemeldet werden. Durchgeführt werden muss er binnen drei Monaten nach Erhalt des Gutscheins, spätestens bis zum 31.10.2026.
Beraten dürfen ausschließlich die Verbraucherzentrale NRW, Mitglieder des Bundesverbands GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk sowie gelistete Energieeffizienz-Experten. Die Einstiegsberatung dauert 60 bis 90 Minuten, umfasst das gesamte Gebäude und findet vor Ort statt; alternativ ist ein Wärmepumpencheck möglich, der neben der Heizung auch die Gebäudehülle einbezieht. Je Antragsteller und je Gebäude kann nur einmal ein Gutschein eingelöst werden. Bei mehr Nachfrage als Gutscheinen entscheidet die Reihenfolge der Antragstellung. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan ist die Bundesförderung 'Energieberatung für Wohngebäude' die bessere Wahl, weil ihre Förderquote in der Regel deutlich höher liegt. Deren Kumulierungsverbot ist nach Nummer 7.3 der Richtlinie auf dieselben Maßnahmen bezogen; die Förderung der vorgeschlagenen Investitionen bleibt davon unberührt. Die Stadt Hagen zählt ihren Gutschein im Antragsformular zu den anderen öffentlichen Fördermitteln, prüft die Kumulierbarkeit aber ausdrücklich nicht selbst und haftet nicht dafür.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Ein- oder Zweifamilienhaus im Stadtgebiet Hagen
Beratung darf noch nicht stattgefunden haben
Fristen: vier Wochen bis zum Termin, drei Monate bis zur Durchführung
Nur qualifizierte Berater
Ein Gutschein je Antragsteller und Gebäude
Kumulierung mit der BAFA-Bundesförderung vorab klären
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Euro. Die Stadt Hagen erstattet selbstnutzenden Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtgebiet bis zu 100 Euro für eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung. Die Beratung dauert 60 bis 90 Minuten, findet vor Ort statt und umfasst Energieverbrauch, Heizungstechnik und Gebäudehülle. Die Zahl der Gutscheine ist auf 100 Stück begrenzt.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag stellt der selbstnutzende Eigentümer ausschließlich per E-Mail an die Klimaschutzmanagerin des Umweltamts, mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular. Nach der Bestätigung per E-Mail wird der Beratungstermin binnen vier Wochen telefonisch vereinbart und der Stadt gemeldet. Die Beratung ist innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Der Energieberater stellt die Rechnung direkt an den Eigentümer, der in Vorkasse geht; nach Einreichung der Rechnung erstattet die Stadt bis zu 100 Euro.
Häufige Fragen
Wie läuft die Hagener Gutschein-Aktion Schritt für Schritt ab?
Was wird in der Erstberatung untersucht?
Kann ich stattdessen einen Wärmepumpencheck machen lassen?
Lohnt sich der Gutschein neben der Bundesförderung?
Was passiert, wenn die 100 Gutscheine vergeben sind?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gutschein für die Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern in Hagen — Offizielle Programmseitehagen.dePrimärquelleStadt Hagen — Umweltamt
- [02]Umweltamt der Stadt Hagenhagen.dePrimärquelleStadt Hagen — Umweltamt