Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Zweck der Förderung ist die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Mängeln. Die Richtlinie findet in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB, in Stadtumbaugebieten nach § 171b BauGB und in Gebieten der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB innerhalb der Gemeinde Bremen Anwendung; welche Gebiete das jeweils sind, führt die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in ihrer Übersicht der Fördergebiete. Grundlage ist das Sanierungsrecht nach dem Baugesetzbuch, insbesondere § 177 BauGB. Gefördert werden vorrangig Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden nur gefördert, wenn sie mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand einhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Passt Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Gebäude liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
Antragsteller ist Gebäude-/Wohnungseigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigter
Gesamtkosten der Maßnahmen übersteigen 5.000 Euro
Antrag vor Baubeginn gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Kostenerstattungsbetrag wird als Zuschuss auf die förderungsfähigen Kosten gewährt und beträgt 50 Prozent, bei Maßnahmen zur Klimaanpassung maximal 70 Prozent — höchstens 100.000 Euro je Grundstück.
Fördersätze nach Maßnahmenart:
- Modernisierung und Instandsetzung an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden: maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten
- Bodenentsiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung und vergleichbare Maßnahmen: maximal 70 Prozent der förderungsfähigen Kosten
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen 5.000 Euro übersteigen (Bagatellgrenze). Für unterlassene Instandsetzung wird vorab ein Pauschbetrag von 10 Prozent der förderungsfähigen Kosten abgezogen, sofern der Förderungsnehmer sie zu vertreten hat. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen werden bei der Ermittlung der förderungsfähigen Kosten angerechnet.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten200.000 €
- Förderfähige Basis200.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil100.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung ist vor Baubeginn unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Förderungsstelle, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, zu beantragen. Mit dem Antrag sind unter anderem eine Baubeschreibung, ein Eigentumsnachweis, eine fotografische Bestandsdokumentation, ein Finanzierungsnachweis sowie mindestens drei vergleichbare Kostenangebote je Gewerk vorzulegen. Nach Abschluss der Maßnahme ist innerhalb von sechs Monaten eine Schlussabrechnung mit Nachweisen einzureichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gibt es eine Mindestgrenze für die Kosten?
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Unsere Quellen
- [01]Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten — Offizielle Programmseitetransparenz.bremen.dePrimärquelleStadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
- [02]Publikationen zur Stadterneuerung Bremenbau.bremen.dePrimärquelleStadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr