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Zuschuss · bis 50 % Kommune Aktuell bis 31.12.2028

Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten

Die Stadtgemeinde Bremen fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Gebieten der Sozialen Stadt und Stadtumbaugebieten. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, bei Maßnahmen zur Klimaanpassung — Bodenentsiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung — maximal 70 Prozent. Der Höchstbetrag von 100.000 Euro gilt je Grundstück; gefördert wird erst ab 5.000 Euro Gesamtkosten.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Zweck der Förderung ist die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Mängeln. Die Richtlinie findet in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB, in Stadtumbaugebieten nach § 171b BauGB und in Gebieten der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB innerhalb der Gemeinde Bremen Anwendung; welche Gebiete das jeweils sind, führt die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in ihrer Übersicht der Fördergebiete. Grundlage ist das Sanierungsrecht nach dem Baugesetzbuch, insbesondere § 177 BauGB. Gefördert werden vorrangig Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden nur gefördert, wenn sie mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand einhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gebäude liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

Antragsteller ist Gebäude-/Wohnungseigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigter

Gesamtkosten der Maßnahmen übersteigen 5.000 Euro

Antrag vor Baubeginn gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Kostenerstattungsbetrag wird als Zuschuss auf die förderungsfähigen Kosten gewährt und beträgt 50 Prozent, bei Maßnahmen zur Klimaanpassung maximal 70 Prozent — höchstens 100.000 Euro je Grundstück.

Fördersätze nach Maßnahmenart:

  • Modernisierung und Instandsetzung an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden: maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten
  • Bodenentsiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung und vergleichbare Maßnahmen: maximal 70 Prozent der förderungsfähigen Kosten

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen 5.000 Euro übersteigen (Bagatellgrenze). Für unterlassene Instandsetzung wird vorab ein Pauschbetrag von 10 Prozent der förderungsfähigen Kosten abgezogen, sofern der Förderungsnehmer sie zu vertreten hat. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen werden bei der Ermittlung der förderungsfähigen Kosten angerechnet.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten
200.000 €

Förderfähig sind max. 200.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten200.000 €
  • Förderfähige Basis200.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil100.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung ist vor Baubeginn unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Förderungsstelle, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, zu beantragen. Mit dem Antrag sind unter anderem eine Baubeschreibung, ein Eigentumsnachweis, eine fotografische Bestandsdokumentation, ein Finanzierungsnachweis sowie mindestens drei vergleichbare Kostenangebote je Gewerk vorzulegen. Nach Abschluss der Maßnahme ist innerhalb von sechs Monaten eine Schlussabrechnung mit Nachweisen einzureichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Kostenerstattungsbetrag beträgt bis zu 40 bzw. 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal 40.000 Euro je Gebäude. Der Grundfördersatz liegt bei 25 Prozent und kann durch Zuschläge erhöht werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Gebäude- oder Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden vorrangig Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen im Gebäudeinneren werden in der Regel nicht gefördert.
Gibt es eine Mindestgrenze für die Kosten?
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen 5.000 Euro übersteigen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten — Offizielle Programmseite
    transparenz.bremen.dePrimärquelleStadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
  2. [02]
    Publikationen zur Stadterneuerung Bremen
    bau.bremen.dePrimärquelleStadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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