BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main

Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen — für Klimaschutz bis zu 50.000 Euro und für Klimaanpassung bis zu 50.000 Euro je Antragsteller.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Frankfurt am Main – Klimareferat
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Frankfurt am Main – Klimareferat
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Der Klimabonus ist das kommunale Förderprogramm der Stadt Frankfurt am Main für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Die Richtlinie führt das frühere Programm "Frankfurt frischt auf" fort und wird vom Klimareferat der Stadt umgesetzt.

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken entsprechende Maßnahmen umsetzen wollen.

Gefördert werden Material- und Lohnkosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen einschließlich Mini-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Batteriespeicher und Ladesäulen (Letztere nur in Kombination mit einer PV-Anlage oder einem Solargründach) sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Entsiegelungen, Zisternen und Trinkbrunnen.

Begrünungen von versiegelten Flächen, Fassaden oder Dächern werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Wer mit Solarenergie selbst Strom oder Wärme erzeugt, erhält 20 Prozent; werden Kollektoren auf einem Gründach installiert, sind es wegen des höheren Aufwands 30 Prozent. Gemeinschaftsprojekte erhalten einen Bonus von zusätzlich fünf Prozentpunkten. Für Klimaschutzmaßnahmen stehen maximal 50.000 Euro und für Klimaanpassungsmaßnahmen ebenfalls maximal 50.000 Euro je Antragsteller zur Verfügung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Maßnahme auf einem Grundstück in Frankfurt am Main

Privatperson, Eigentümer, Unternehmen, Verein oder Gemeinschaft

Förderfähige Maßnahme (Solaranlage, Speicher, Ladesäule, Begrünung, Entsiegelung, Zisterne)

Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt der Förderzusage

Ladesäule nur in Kombination mit PV-Anlage oder Solargründach

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu Material- und Lohnkosten. Begrünung von Flächen, Fassaden oder Dächern: bis zu 50 Prozent. Eigene Strom- oder Wärmeerzeugung aus Solarenergie (PV/Solarthermie): 20 Prozent; Kollektoren auf einem Gründach: 30 Prozent. Gemeinschaftsprojekte erhalten zusätzlich fünf Prozentpunkte Bonus. Höchstbeträge: bis zu 50.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen (Solaranlagen, Speicher, Ladeinfrastruktur) und bis zu 50.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen (Begrünung, Wassermanagement) — zusammen bis zu 100.000 Euro je Antragsteller. Ladesäulen sind nur in Kombination mit einer PV-Anlage oder einem Solargründach förderfähig.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main
200.000 €

Förderfähig sind max. 200.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten200.000 €
  • Förderfähige Basis200.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil100.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird online gestellt; dafür ist eine Registrierung mit der E-Mail-Adresse erforderlich. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Weitere Informationen und das Antragsformular stellt die Stadt Frankfurt am Main über das Klimareferat bereit.

Häufige Fragen

Wer kann den Klimabonus der Stadt Frankfurt beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen wollen.
Welche Maßnahmen werden über den Klimabonus gefördert?
Gefördert werden unter anderem Photovoltaik- und Solarthermieanlagen inklusive Mini-PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Entsiegelungen, Zisternen und Trinkbrunnen. Ladesäulen sind nur in Kombination mit einer PV-Anlage oder einem Solargründach förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung beim Klimabonus?
Begrünungen werden mit bis zu 50 Prozent gefördert, die eigene Strom- oder Wärmeerzeugung aus Solarenergie mit 20 Prozent und Kollektoren auf einem Gründach mit 30 Prozent. Gemeinschaftsprojekte erhalten zusätzlich fünf Prozentpunkte.
Wie viel Förderung ist maximal möglich?
Für Klimaschutzmaßnahmen stehen bis zu 50.000 Euro und für Klimaanpassungsmaßnahmen ebenfalls bis zu 50.000 Euro je Antragsteller zur Verfügung. Insgesamt sind damit bis zu 100.000 Euro möglich.
Wie und wann stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird online gestellt; dafür ist eine Registrierung mit der E-Mail-Adresse nötig. Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden darf.
Werden auch Balkonkraftwerke über den Klimabonus gefördert?
Ja. Zu den förderfähigen Solaranlagen zählen ausdrücklich auch Mini-Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, sowie die dazugehörigen Batteriespeicher.

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  2. [02]
    Klimabonus – Stadt Frankfurt am Main
    frankfurt.dePrimärquelleStadt Frankfurt am Main – Klimareferat
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