Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | proKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR) |
| Förderhöhe | bis zu 9.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen ausschließlich die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Finanziert wird der Fonds von genau diesen sechs Städten und der enercity Netz GmbH. Alle Solarstrom-Bausteine setzen mindestens 2 Kilowattpeak installierte Modulleistung je Gebäude voraus. PV-Anlagen unter dieser Grenze und Balkon-Photovoltaik sind ausdrücklich nicht förderfähig. Beim Baustein DachVollToll wird die Vollbelegung aller Dachflächen mit jeweils mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr spezifischem PV-Ertrag gefördert. Dachflächen, die diesen Ertrag nicht erreichen, zählen nicht mit.
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beauftragung einer Maßnahme zu stellen. Für das laufende Kalenderjahr besteht dafür bis zum 31. Oktober Zeit. Ein Jahr nach der Bewilligung sollte die Umsetzung mit den zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen nachgewiesen sein. Alle Arbeiten müssen von einem oder mehreren Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung. Dem Antrag ist mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens beizufügen. proKlima wird in der Regel als öffentliche Fördereinrichtung eingestuft, weil der Fonds neben Mitteln von enercity auch mit öffentlichen Geldern der Kommunen finanziert wird. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten die proKlima-Mittel deshalb als öffentliche Mittel und fallen unter deren Kumulierungsregeln.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Fördergebiet: Hannover und fünf Umlandstädte
Mindestens 2 kWp je Gebäude
Spezifischer Mindestertrag 650 kWh/kWp
Antrag vor Beauftragung
Keine Eigenleistung
Kumulierung als öffentliche Mittel
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 9.000 Euro. proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen im Stadtgebiet Hannover. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag wird vor Beauftragung des Handwerkers über das proKlima-Antragsportal gestellt; dort wählt man zuerst die Kommune aus, in der die Maßnahme umgesetzt wird. Beizulegen ist mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens. Die Geschäftsstelle prüft und bewilligt im Rahmen der verfügbaren Mittel — ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach der Umsetzung werden die Rechnungen als Verwendungsnachweis eingereicht, in der Regel innerhalb eines Jahres nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Welche Solarstrom-Bausteine fördert proKlima?
Wird eine Balkon-Photovoltaikanlage gefördert?
Lassen sich die Solarstrom-Bausteine kombinieren?
Was wird beim SolarGrünDach nicht gefördert?
Wer steht hinter dem enercity-Fonds proKlima?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]proKlima SolarStrom Hannover — Offizielle Programmseiteproklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
- [02]proKlima Förderangebote Solarstrom (Nichtwohngebäude)proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
- [03]proKlima Förderprogramm 2026 — vollständige Richtlinie (PDF)proklima-hannover.deRechtsgrundlageproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)