Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | proKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR) |
| Förderhöhe | bis zu 9.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen ausschließlich die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Finanziert wird der Fonds von genau diesen sechs Städten und der enercity Netz GmbH. Alle Solarstrom-Bausteine setzen mindestens 2 Kilowattpeak installierte Modulleistung je Gebäude voraus. PV-Anlagen unter dieser Grenze und Balkon-Photovoltaik sind ausdrücklich nicht förderfähig. Beim Baustein DachVollToll wird die Vollbelegung aller Dachflächen mit jeweils mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr spezifischem PV-Ertrag gefördert. Dachflächen, die diesen Ertrag nicht erreichen, zählen nicht mit.
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beauftragung einer Maßnahme zu stellen. Für das laufende Kalenderjahr besteht dafür bis zum 31. Oktober Zeit. Ein Jahr nach der Bewilligung sollte die Umsetzung mit den zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen nachgewiesen sein. Alle Arbeiten müssen von einem oder mehreren Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung. Dem Antrag ist mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens beizufügen. proKlima wird in der Regel als öffentliche Fördereinrichtung eingestuft, weil der Fonds neben Mitteln von enercity auch mit öffentlichen Geldern der Kommunen finanziert wird. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten die proKlima-Mittel deshalb als öffentliche Mittel und fallen unter deren Kumulierungsregeln.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Fördergebiet: Hannover und fünf Umlandstädte | Die Anlage muss in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg oder Seelze gebaut werden. Andere Kommunen der Region Hannover gehören nicht zum Fördergebiet. |
| Mindestens 2 kWp je Gebäude | Gefördert werden neue Anlagen ab 2 kWp installierter Modulleistung; bei der Erweiterung einer bestehenden Anlage muss die neu zugebaute Leistung mindestens 2 kWp betragen. Steckerfertige Balkonanlagen sind ausgeschlossen. |
| Jede geförderte Dachfläche erreicht laut Solarkataster oder PV-Simulation einen spezifischen jährlichen Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp | Jede Dachfläche wird einzeln bewertet und muss laut Solarkataster der Region Hannover oder PV-Simulation mindestens 650 kWh je kWp und Jahr erreichen. Ein Anlagenteil mit 10 kWp auf einer Dachfläche braucht damit mindestens 6.500 kWh im Jahr. |
| Antrag vor Beauftragung | Der Antrag muss bei proKlima eingegangen sein, bevor der Installationsbetrieb beauftragt wird. Ist das nicht möglich, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden; seine Gewährung ist keine Förderzusage. |
| Keine Eigenleistung | Montage und Anschluss übernimmt ein Fachbetrieb mit Netzzugangsberechtigung, etwa ein Elektrohandwerksbetrieb. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung. |
| Kumulierung als öffentliche Mittel | Andere Förderungen sind möglich, solange die Summe aller Förderungen die förderfähigen und nachgewiesenen Kosten nicht übersteigt. proKlima-Mittel gelten bei der Kumulierungsbewertung anderer Fördergeber wie Bund oder Land als öffentliche Mittel. |
| Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber nachgewiesen | Die Anmeldung beim Netzbetreiber weisen Sie mit der Bestätigungs-E-Mail des Netzbetreibers oder einem vollständig unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll E 8.1 nach. |
| Module mit Prüfzertifikaten IEC 61215 und IEC 61730 | Die verbauten Photovoltaikmodule müssen über die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730 verfügen. |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 9.000 Euro. proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Die Vollbelegung des Daches (DachVollToll) wird nur an bestehenden Wohngebäuden gefördert. Beantragen Mieter, Pächter oder Contractingnehmer die Auszahlung, legen sie ihren Miet-, Pacht- oder Contractingvertrag vor.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Mindestleistung prüfen und Angebot einholen
Mit dem DachVollToll-Rechner, der auf dem Solarkataster der Region Hannover beruht, ermitteln Sie die nötige PV-Mindestleistung. Dem Antrag liegt mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsbetriebs bei; bei der SolarStromFassade zusätzlich der simulierte Mindestertrag je Modulfläche, beim SolarGrünDach eine bemaßte Skizze der Dachaufsicht.
- 02
Antrag vor der Beauftragung einreichen
Im Antragsportal wählen Sie die Stadt und stellen das Formular zusammen. Unterschrieben geht es vor der Auftragsvergabe, spätestens bis zum 31. Oktober, über das Uploadportal, per E-Mail an [email protected] oder per Post an proKlima. Ist das vorher nicht möglich, können Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen; er ist keine Förderzusage.
- 03
Prüfung und Bewilligung abwarten
Die Geschäftsstelle proKlima prüft den Antrag und bewilligt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Den Bewilligungsbetrag berechnet sie aus der auf ganze kWp aufgerundeten Leistung laut Antrag.
- 04
Anlage vom Fachbetrieb errichten und anmelden
Die Arbeiten übernimmt ein Fachbetrieb mit Netzzugangsberechtigung, Eigenleistung schließt die Förderung aus. Die Anmeldung beim Netzbetreiber belegen Sie mit dessen Bestätigungs-E-Mail oder dem unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll E 8.1.
- 05
Auszahlung innerhalb eines Jahres anfordern
Rechnungen und Nachweise reichen Sie über das Uploadportal oder per E-Mail ein. Ein Jahr nach der Bewilligung sollte die Umsetzung nachgewiesen sein; die Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Ausgezahlt wird wattgenau nach der belegten Anlagenleistung.
Häufige Fragen
Welche Solarstrom-Bausteine fördert proKlima?
Wird eine Balkon-Photovoltaikanlage gefördert?
Lassen sich die Solarstrom-Bausteine kombinieren?
Was wird beim SolarGrünDach nicht gefördert?
Wer steht hinter dem enercity-Fonds proKlima?
Wird auch die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaikanlage gefördert?
Was gilt, wenn die fertige Anlage mehr Leistung hat als beantragt?
Welche Bedingungen gelten für den Bonus SolarMieterStrom?
Was wird bei der SolarStromFassade nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
- proKlima Förderangebote Solarstrom (Wohngebäude)
- proKlima Förderprogramm 2026 — vollständige Richtlinie (PDF)
- proKlima Antragsportal — Förderantrag stellen
- proKlima Förderangebote Solarstrom (Nichtwohngebäude)
- proKlima Uploadportal — Antrag und Auszahlungsunterlagen einreichen
- proKlima — Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- proKlima DachVollToll (Baustein und Rechner)
- proKlima SolarStromFassade
- proKlima SolarGrünDach
- proKlima Fördermittel-Barometer
Unsere Quellen
- [01]proKlima SolarStrom Hannover — Offizielle Programmseiteproklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
- [02]proKlima Förderangebote Solarstrom (Nichtwohngebäude)proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
- [03]proKlima Förderprogramm 2026 — vollständige Richtlinie (PDF)proklima-hannover.deRechtsgrundlageproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
- [04]proKlima Uploadportal — Hinweise zur Antragstellungproklima-hannover.dePrimärquelleproKlima – Der enercity-Fonds
- [05]proKlima — Vorzeitiger Maßnahmenbeginnproklima-hannover.dePrimärquelleproKlima – Der enercity-Fonds
- [06]proKlima DachVollToll — Baustein und Rechnerproklima-hannover.dePrimärquelleproKlima – Der enercity-Fonds
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.