BundesBonus
Zuschuss · bis 9.000 € Kommune Aktuell bis 31.10.2026

proKlima SolarStrom Hannover

proKlima SolarStrom ist das Photovoltaik-Zuschussprogramm des enercity-Fonds proKlima für Hannover und fünf Umlandstädte. Es fördert nicht die kleinste, sondern die vollständige Nutzung eines Daches: Wer alle geeigneten Dachflächen belegt, erhält 100 Euro je Kilowattpeak. Fassadenintegrierte Module bringen 300 Euro je Kilowattpeak, die Kombination aus Solaranlage und Gründach 200 Euro je Kilowattpeak.

Max. Förderung
9.000 €
pro Antrag
Zuständig
proKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber proKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
Förderhöhe bis zu 9.000 €
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen ausschließlich die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Finanziert wird der Fonds von genau diesen sechs Städten und der enercity Netz GmbH. Alle Solarstrom-Bausteine setzen mindestens 2 Kilowattpeak installierte Modulleistung je Gebäude voraus. PV-Anlagen unter dieser Grenze und Balkon-Photovoltaik sind ausdrücklich nicht förderfähig. Beim Baustein DachVollToll wird die Vollbelegung aller Dachflächen mit jeweils mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr spezifischem PV-Ertrag gefördert. Dachflächen, die diesen Ertrag nicht erreichen, zählen nicht mit.

Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beauftragung einer Maßnahme zu stellen. Für das laufende Kalenderjahr besteht dafür bis zum 31. Oktober Zeit. Ein Jahr nach der Bewilligung sollte die Umsetzung mit den zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen nachgewiesen sein. Alle Arbeiten müssen von einem oder mehreren Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung. Dem Antrag ist mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens beizufügen. proKlima wird in der Regel als öffentliche Fördereinrichtung eingestuft, weil der Fonds neben Mitteln von enercity auch mit öffentlichen Geldern der Kommunen finanziert wird. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten die proKlima-Mittel deshalb als öffentliche Mittel und fallen unter deren Kumulierungsregeln.

Schnell-Check

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Die Anlage muss in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg oder Seelze gebaut werden. Andere Kommunen der Region Hannover gehören nicht zum Fördergebiet.

Gefördert werden neue Anlagen ab 2 kWp installierter Modulleistung; bei der Erweiterung einer bestehenden Anlage muss die neu zugebaute Leistung mindestens 2 kWp betragen. Steckerfertige Balkonanlagen sind ausgeschlossen.

Jede Dachfläche wird einzeln bewertet und muss laut Solarkataster der Region Hannover oder PV-Simulation mindestens 650 kWh je kWp und Jahr erreichen. Ein Anlagenteil mit 10 kWp auf einer Dachfläche braucht damit mindestens 6.500 kWh im Jahr.

Der Antrag muss bei proKlima eingegangen sein, bevor der Installationsbetrieb beauftragt wird. Ist das nicht möglich, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden; seine Gewährung ist keine Förderzusage.

Montage und Anschluss übernimmt ein Fachbetrieb mit Netzzugangsberechtigung, etwa ein Elektrohandwerksbetrieb. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung.

Andere Förderungen sind möglich, solange die Summe aller Förderungen die förderfähigen und nachgewiesenen Kosten nicht übersteigt. proKlima-Mittel gelten bei der Kumulierungsbewertung anderer Fördergeber wie Bund oder Land als öffentliche Mittel.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber weisen Sie mit der Bestätigungs-E-Mail des Netzbetreibers oder einem vollständig unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll E 8.1 nach.

Die verbauten Photovoltaikmodule müssen über die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730 verfügen.

Der Baustein DachVollToll gilt nur für bestehende Wohngebäude. Nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude und gewerblich genutzte Nebengebäude sind ausgeschlossen, auch wenn sie an ein Wohngebäude angrenzen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Fördergebiet: Hannover und fünf UmlandstädteDie Anlage muss in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg oder Seelze gebaut werden. Andere Kommunen der Region Hannover gehören nicht zum Fördergebiet.
Mindestens 2 kWp je GebäudeGefördert werden neue Anlagen ab 2 kWp installierter Modulleistung; bei der Erweiterung einer bestehenden Anlage muss die neu zugebaute Leistung mindestens 2 kWp betragen. Steckerfertige Balkonanlagen sind ausgeschlossen.
Jede geförderte Dachfläche erreicht laut Solarkataster oder PV-Simulation einen spezifischen jährlichen Ertrag von mindestens 650 kWh/kWpJede Dachfläche wird einzeln bewertet und muss laut Solarkataster der Region Hannover oder PV-Simulation mindestens 650 kWh je kWp und Jahr erreichen. Ein Anlagenteil mit 10 kWp auf einer Dachfläche braucht damit mindestens 6.500 kWh im Jahr.
Antrag vor BeauftragungDer Antrag muss bei proKlima eingegangen sein, bevor der Installationsbetrieb beauftragt wird. Ist das nicht möglich, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden; seine Gewährung ist keine Förderzusage.
Keine EigenleistungMontage und Anschluss übernimmt ein Fachbetrieb mit Netzzugangsberechtigung, etwa ein Elektrohandwerksbetrieb. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung.
Kumulierung als öffentliche MittelAndere Förderungen sind möglich, solange die Summe aller Förderungen die förderfähigen und nachgewiesenen Kosten nicht übersteigt. proKlima-Mittel gelten bei der Kumulierungsbewertung anderer Fördergeber wie Bund oder Land als öffentliche Mittel.
Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber nachgewiesenDie Anmeldung beim Netzbetreiber weisen Sie mit der Bestätigungs-E-Mail des Netzbetreibers oder einem vollständig unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll E 8.1 nach.
Module mit Prüfzertifikaten IEC 61215 und IEC 61730Die verbauten Photovoltaikmodule müssen über die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730 verfügen.

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 9.000 Euro. proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Die Vollbelegung des Daches (DachVollToll) wird nur an bestehenden Wohngebäuden gefördert. Beantragen Mieter, Pächter oder Contractingnehmer die Auszahlung, legen sie ihren Miet-, Pacht- oder Contractingvertrag vor.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Mindestleistung prüfen und Angebot einholen

    Mit dem DachVollToll-Rechner, der auf dem Solarkataster der Region Hannover beruht, ermitteln Sie die nötige PV-Mindestleistung. Dem Antrag liegt mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsbetriebs bei; bei der SolarStromFassade zusätzlich der simulierte Mindestertrag je Modulfläche, beim SolarGrünDach eine bemaßte Skizze der Dachaufsicht.

  2. 02

    Antrag vor der Beauftragung einreichen

    Im Antragsportal wählen Sie die Stadt und stellen das Formular zusammen. Unterschrieben geht es vor der Auftragsvergabe, spätestens bis zum 31. Oktober, über das Uploadportal, per E-Mail an [email protected] oder per Post an proKlima. Ist das vorher nicht möglich, können Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen; er ist keine Förderzusage.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung abwarten

    Die Geschäftsstelle proKlima prüft den Antrag und bewilligt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Den Bewilligungsbetrag berechnet sie aus der auf ganze kWp aufgerundeten Leistung laut Antrag.

  4. 04

    Anlage vom Fachbetrieb errichten und anmelden

    Die Arbeiten übernimmt ein Fachbetrieb mit Netzzugangsberechtigung, Eigenleistung schließt die Förderung aus. Die Anmeldung beim Netzbetreiber belegen Sie mit dessen Bestätigungs-E-Mail oder dem unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll E 8.1.

  5. 05

    Auszahlung innerhalb eines Jahres anfordern

    Rechnungen und Nachweise reichen Sie über das Uploadportal oder per E-Mail ein. Ein Jahr nach der Bewilligung sollte die Umsetzung nachgewiesen sein; die Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Ausgezahlt wird wattgenau nach der belegten Anlagenleistung.

Häufige Fragen

Welche Solarstrom-Bausteine fördert proKlima?
Fünf Bausteine: DachVollToll für die Vollbelegung des Daches (100 Euro je kWp, maximal 2.000 Euro), SolarStromFassade (300 Euro je kWp fassadenintegriert bis 9.000 Euro, 100 Euro je kWp vorgehängt bis 3.000 Euro), SolarGrünDach (mit Photovoltaik 200 Euro je kWp bis 6.000 Euro, mit Solarthermie 40 Euro je Quadratmeter Kollektoraperturfläche bis 6.000 Euro), Bonus SolarMieterStrom (1.000 Euro) und Bonus SolarEnergieManagement (500 Euro je HEMS).
Wird eine Balkon-Photovoltaikanlage gefördert?
Nein. Die Richtlinie schließt Balkon-PV-Anlagen bei DachVollToll, SolarStromFassade und dem Bonus SolarEnergieManagement ausdrücklich aus. Ebenso ausgeschlossen sind PV-Anlagen mit weniger als 2 Kilowattpeak installierter Modulleistung.
Lassen sich die Solarstrom-Bausteine kombinieren?
Nicht uneingeschränkt. Laut den Technischen Förderbestimmungen der proKlima-Richtlinie ist das SolarGrünDach im Förderbereich SolarStrom mit keinem anderen Förderbaustein kumulierbar. Zusammenhängende SolarGrünDach-Projekte eines Antragstellers erhalten höchstens 18.000 Euro.
Was wird beim SolarGrünDach nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Solaranlagen, die auf einem bereits bestehenden Gründach errichtet werden, Anlagen und Gründachflächen, die in getrennte Bereiche unterteilt sind, sowie Solar-Gründächer auf Asbest. Die Aufständerung muss in die Gründachfläche integriert sein und das Gründach der Anlage als Ballastierung dienen.
Wer steht hinter dem enercity-Fonds proKlima?
proKlima wurde im Juni 1998 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Finanziert wird der Fonds von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze sowie der enercity Netz GmbH. Ein Kuratorium aus Vertretern der einzahlenden Partner entscheidet über Haushalt und inhaltliche Ausrichtung.
Wird auch die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaikanlage gefördert?
Ja, wenn die neu hinzugebaute Leistung mindestens 2 kWp beträgt. Dächer gebäudenaher Carports oder Garagen zählen nur mit, wenn das Gebäudedach bereits voll belegt ist. Bestehende Solaranlagen müssen im Rahmen ihrer Lebensdauer weiter betrieben werden.
Was gilt, wenn die fertige Anlage mehr Leistung hat als beantragt?
Bewilligt wird auf Basis der auf ganze kWp aufgerundeten Leistung aus dem Antrag, damit kleine Mehrleistungen der Module noch abgedeckt sind. Ausgezahlt wird wattgenau nach der installierten Leistung, die mit den Unterlagen zur Auszahlung belegt ist.
Welche Bedingungen gelten für den Bonus SolarMieterStrom?
Der Bonus von 1.000 Euro gilt für Gebäude mit mindestens 3 und höchstens 20 Nutzeinheiten und nur zusammen mit einer neuen Solarstromanlage. Der Mieterstrompreis darf 90 Prozent des im Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht übersteigen und in einer Lieferdauer von mindestens zwei Jahren nicht steigen. Modelle mit Pauschalmieten sind ausgeschlossen.
Was wird bei der SolarStromFassade nicht gefördert?
Nicht gefördert werden nach Norden ausgerichtete Fassaden, also bis zu 70 Grad Abweichung von Norden, und PV-Flächen, die zum Nachweis gesetzlicher Anforderungen dienen, etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Neubauten. Die Module müssen parallel zur Fassadenfläche montiert sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    proKlima SolarStrom Hannover — Offizielle Programmseite
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
  2. [02]
    proKlima Förderangebote Solarstrom (Nichtwohngebäude)
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
  3. [03]
    proKlima Förderprogramm 2026 — vollständige Richtlinie (PDF)
    proklima-hannover.deRechtsgrundlageproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
  4. [04]
    proKlima Uploadportal — Hinweise zur Antragstellung
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima – Der enercity-Fonds
  5. [05]
    proKlima — Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima – Der enercity-Fonds
  6. [06]
    proKlima DachVollToll — Baustein und Rechner
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima – Der enercity-Fonds

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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