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Zuschuss · bis 100 % Kommune

Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)

Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Förderhöhe bis zu 500 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Mit der Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten setzt die Stadt Leipzig den Ratsbeschluss „Solidarische Solaroffensive für Leipzig" um. Die Förderung richtet sich gezielt an Menschen mit geringem Einkommen: Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2023 sind ausschließlich Inhaber eines gültigen Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Richtlinie ist mit der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt vom 16.03.2024 in Kraft getreten. Gefördert werden netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter als Neuanschaffung — gebrauchte oder reparierte Geräte, Eigenbauten, Prototypen und Ersatzbeschaffungen sind ausgeschlossen. Das Gerät braucht eine Mindestleistung von 300 Wp, die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten, und die Installation muss im Stadtgebiet Leipzig in einer selbst genutzten Wohneinheit erfolgen. Je antragstellender Person, Gerät und Wohneinheit ist nur ein Antrag zulässig. Eine Besonderheit: Die Fördergelder werden bereits mit dem positiven Zuwendungsbescheid ausgezahlt — eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Gültiger Leipzig-Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung

Antrag vor verbindlicher Bestellung oder Kauf gestellt

Installation im Stadtgebiet der Stadt Leipzig

Selbst genutzte Wohneinheit

Neuanschaffung — keine Gebraucht-, Eigenbau- oder Ersatzgeräte

Mindestleistung des Geräts 300 Wp

Wechselrichter-Ausgangsleistung maximal 800 Wp

Im Mehrfamilienhaus: Zustimmung des Vermieters oder WEG-Beschluss

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %500 €

Was bekommst du konkret?

Einmaliger Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät für Kauf, Installation und Inbetriebnahme. Liegen die Gesamtkosten der Anschaffung unter 500 Euro, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Die Auszahlung erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid, also vor dem Kauf. Nicht verbrauchte Fördergelder mit einem Gesamtbetrag über 10 Euro müssen an die Stadt Leipzig zurückgezahlt werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)
500 €

Förderfähig sind max. 500 €

Rechnerische Schätzung
500 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten500 €
  • Förderfähige Basis500 €
  • Zuschuss– 500 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Das Antragsformular und die Fachförderrichtlinie stehen im städtischen Fördermittelfinder bereit; das ausgefüllte und unterschriebene Formular geht per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Stadt Leipzig, Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, 04109 Leipzig — alternativ online über das Serviceportal Amt24. Wichtig: Das Gerät darf erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheids verbindlich bestellt oder gekauft werden; ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Nach dem Bescheid sind die Verwendungsnachweise innerhalb von 6 Monaten einzureichen, eine begründete Fristverlängerung ist nach Absprache möglich. Nach der Installation sind die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich; bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Erhaltungssatzungsgebieten ist vorab eine Genehmigung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nötig. Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz unterstützt auf Anfrage beim Ausfüllen der Formulare.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für ein Stecker-Solar-Gerät in Leipzig?
Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät. Liegen die Gesamtkosten der Anschaffung darunter, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Gesamtkosten. Nicht verbrauchte Fördergelder über 10 Euro müssen an die Stadt Leipzig zurückgezahlt werden.
Wer kann die Leipziger Stecker-Solar-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Leipzig-Pass besitzen. Je antragstellender Person, je Gerät und je Wohneinheit ist nur ein Förderantrag zulässig, und die Wohneinheit muss selbst genutzt werden.
Darf ich das Balkonkraftwerk schon vor der Förderzusage kaufen?
Nein. Das Stecker-Solar-Gerät darf erst verbindlich bestellt oder gekauft werden, nachdem der Zuwendungsbescheid zugestellt wurde — ein nachträglicher Förderantrag ist ausgeschlossen. Dafür zahlt die Stadt die Förderung bereits mit dem Bescheid aus, eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig.
Welche technischen Anforderungen muss das Gerät erfüllen?
Gefördert werden netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter als Neuanschaffung. Das Gerät braucht eine Mindestleistung von 300 Wp, die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten. Nach der Installation sind die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich.
Was gilt in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern?
Beim Einsatz im Mehrfamilienhaus muss mit der Beantragung die Zustimmung des Vermieters oder ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nachgewiesen werden. Unterliegt das Gebäude einer öffentlich-rechtlichen Bindung wie Denkmalschutz oder einer städtebaulichen Erhaltungssatzung, ist zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege notwendig.

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  1. [01]
    Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) — Offizielle Programmseite
    leipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
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