Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz |
| Förderhöhe | bis zu 500 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Mit der Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten setzt die Stadt Leipzig den Ratsbeschluss „Solidarische Solaroffensive für Leipzig" um. Die Förderung richtet sich gezielt an Menschen mit geringem Einkommen: Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2023 sind ausschließlich Inhaber eines gültigen Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Richtlinie ist mit der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt vom 16.03.2024 in Kraft getreten. Gefördert werden netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter als Neuanschaffung — gebrauchte oder reparierte Geräte, Eigenbauten, Prototypen und Ersatzbeschaffungen sind ausgeschlossen. Das Gerät braucht eine Mindestleistung von 300 Wp, die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten, und die Installation muss im Stadtgebiet Leipzig in einer selbst genutzten Wohneinheit erfolgen. Je antragstellender Person, Gerät und Wohneinheit ist nur ein Antrag zulässig. Eine Besonderheit: Die Fördergelder werden bereits mit dem positiven Zuwendungsbescheid ausgezahlt — eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
Gültiger Leipzig-Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung
Antrag vor verbindlicher Bestellung oder Kauf gestellt
Installation im Stadtgebiet der Stadt Leipzig
Selbst genutzte Wohneinheit
Neuanschaffung — keine Gebraucht-, Eigenbau- oder Ersatzgeräte
Mindestleistung des Geräts 300 Wp
Wechselrichter-Ausgangsleistung maximal 800 Wp
Im Mehrfamilienhaus: Zustimmung des Vermieters oder WEG-Beschluss
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 500 € |
Was bekommst du konkret?
Einmaliger Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät für Kauf, Installation und Inbetriebnahme. Liegen die Gesamtkosten der Anschaffung unter 500 Euro, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Die Auszahlung erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid, also vor dem Kauf. Nicht verbrauchte Fördergelder mit einem Gesamtbetrag über 10 Euro müssen an die Stadt Leipzig zurückgezahlt werden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500 €
- Förderfähige Basis500 €
- Zuschuss– 500 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Das Antragsformular und die Fachförderrichtlinie stehen im städtischen Fördermittelfinder bereit; das ausgefüllte und unterschriebene Formular geht per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Stadt Leipzig, Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, 04109 Leipzig — alternativ online über das Serviceportal Amt24. Wichtig: Das Gerät darf erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheids verbindlich bestellt oder gekauft werden; ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Nach dem Bescheid sind die Verwendungsnachweise innerhalb von 6 Monaten einzureichen, eine begründete Fristverlängerung ist nach Absprache möglich. Nach der Installation sind die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich; bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Erhaltungssatzungsgebieten ist vorab eine Genehmigung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nötig. Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz unterstützt auf Anfrage beim Ausfüllen der Formulare.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für ein Stecker-Solar-Gerät in Leipzig?
Wer kann die Leipziger Stecker-Solar-Förderung beantragen?
Darf ich das Balkonkraftwerk schon vor der Förderzusage kaufen?
Welche technischen Anforderungen muss das Gerät erfüllen?
Was gilt in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern?
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Wo findest du die Originalquellen?
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- [01]Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) — Offizielle Programmseiteleipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz