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Zuschuss · bis 10.000 € Kommune

Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU

Das Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen zahlt Zuschüsse für Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten 200 Euro je Kilowatt-Peak, höchstens 10.000 Euro, und 100 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 5.000 Euro. Unternehmen erhalten 100 Euro je Kilowatt-Peak und 90 Prozent eines Dachgutachtens, höchstens 4.000 Euro. Anträge laufen über das Serviceportal.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp in Mehrfamilienhäusern bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts nach EEG § 19, § 21 Abs. 3 beziehungsweise EnWG § 42a oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG sowie Anlagen auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen nach EU-Definition. Bei Mehrfamilienhäusern sind ausschließlich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Bei KMU sind es Besitzer, Pächter oder Mieter von Betriebsgebäuden — bei Antrag durch Nicht-Eigentümer ist deren Einverständnis erforderlich. Nicht gefördert werden Anlagen auf oder in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke, gebrauchte Anlagen, Freiflächenanlagen, mobile Stromspeicher, der Austausch einzelner Module sowie Anlagen, deren Errichtung gesetzlich verpflichtend ist. Beim Dachgutachten muss es sich zudem um ein Bestandsgebäude handeln, dessen Bau oder letzte Dachsanierung vor dem 31.12.2015 durchgeführt wurde. Als dritten Baustein fördert die Stadt Solar-Nachbarschaftsfeste: 50 Euro pauschal für Organisation und Umsetzung plus höchstens 150 Euro für Sachmittel wie Informationsmaterial oder Leihgebühren, in Summe also höchstens 200 Euro.

Vor der Antragstellung darf für eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher oder ein Dachgutachten noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt worden sein. Pro vollendetem Kilowatt-Peak installierter Leistung wird maximal 1 Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität gefördert, die maximal förderfähige Kapazität beträgt 50 Kilowattstunden. Die Fördernehmer verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens zehn Jahre ab erster Inbetriebnahme funktionstüchtig zu betreiben. Bei Verkauf geht die Restlaufzeit auf die neuen Eigentümer über. Bei Anträgen für ein KMU ist eine unterschriebene De-minimis-Erklärung mit einzureichen; die De-minimis-Verordnung ist zu beachten.

Schnell-Check

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Photovoltaik und Speicher in Mehrfamilienhäusern werden nur gefördert, wenn dort ein Mieterstromprojekt oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG umgesetzt wird. Daneben werden Photovoltaik und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert.

Beim Mehrfamilienhaus sind nur Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Beim KMU-Betriebsgebäude sind es Besitzer, Pächter oder Mieter; stellt nicht der Besitzer den Antrag, muss er einverstanden sein.

Nicht gefördert werden unter anderem Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, Balkonkraftwerke, Freiflächenanlagen, gebrauchte Anlagen, mobile Speicher, der Tausch einzelner Module und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen. Ausgeschlossen sind auch Anlagen, die nicht von einem Fachbetrieb errichtet werden.

Vor dem Antrag darf kein Auftrag an einen Fachbetrieb vergeben sein. Beauftragt wird erst nach dem Zuwendungsbescheid; bei Solar-Nachbarschaftsfesten muss der Antrag vor der Veranstaltung gestellt werden.

Je vollendetem Kilowatt-Peak der Photovoltaikanlage wird höchstens eine Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität gefördert, insgesamt höchstens 50 kWh. Ein größerer Speicher ist möglich, gefördert wird nur der Anteil bis zu dieser Grenze.

Geförderte Photovoltaikanlagen und Speicher müssen mindestens zehn Jahre ab der ersten Inbetriebnahme funktionstüchtig betrieben werden. Bei einem Verkauf geht die restliche Betriebspflicht auf den Käufer über.

Bei Photovoltaik und Dachgutachten für kleine und mittlere Unternehmen ist eine unterschriebene De-minimis-Erklärung mit dem Antrag einzureichen; die De-minimis-Verordnung ist zu beachten.

Förderfähig sind nur Vorhaben auf dem Aachener Stadtgebiet.

Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenanlage, in Mehrfamilienhäusern wie auf Betriebsgebäuden.

Ein Dachgutachten wird nur für Bestandsgebäude gefördert, deren Bau oder letzte Dachsanierung vor dem 31.12.2015 durchgeführt wurde.

Für ein Solar-Nachbarschaftsfest muss der Antrag mindestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung gestellt werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Nur Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom oder KMU-BetriebsgebäudePhotovoltaik und Speicher in Mehrfamilienhäusern werden nur gefördert, wenn dort ein Mieterstromprojekt oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG umgesetzt wird. Daneben werden Photovoltaik und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert.
Eigentümer des Mehrfamilienhauses, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Besitzer, Pächter bzw. Mieter eines KMU-BetriebsgebäudesBeim Mehrfamilienhaus sind nur Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Beim KMU-Betriebsgebäude sind es Besitzer, Pächter oder Mieter; stellt nicht der Besitzer den Antrag, muss er einverstanden sein.
Kein Ein- oder Zweifamilienhaus, kein Balkonkraftwerk, keine Freiflächen-, Gebraucht- oder PflichtanlageNicht gefördert werden unter anderem Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, Balkonkraftwerke, Freiflächenanlagen, gebrauchte Anlagen, mobile Speicher, der Tausch einzelner Module und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen. Ausgeschlossen sind auch Anlagen, die nicht von einem Fachbetrieb errichtet werden.
Antrag vor AuftragserteilungVor dem Antrag darf kein Auftrag an einen Fachbetrieb vergeben sein. Beauftragt wird erst nach dem Zuwendungsbescheid; bei Solar-Nachbarschaftsfesten muss der Antrag vor der Veranstaltung gestellt werden.
Vorhaben im Aachener StadtgebietFörderfähig sind nur Vorhaben auf dem Aachener Stadtgebiet.

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro für die Photovoltaikanlage plus bis zu 5.000 Euro für den Batteriespeicher — zusammen also höchstens 15.000 Euro je Mehrfamilienhaus. Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein dritter Baustein fördert Solar-Nachbarschaftsfeste mit höchstens 200 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Richtlinie lesen und Angebot einholen

    Vor dem Antrag werden die Förderrichtlinie gelesen und ein Angebot eines Photovoltaik-Installateurs bzw. eines Statikers für das Dachgutachten eingeholt. Außerdem wird die ungefähre Dachfläche benötigt; Unternehmen füllen die De-minimis-Erklärung aus.

  2. 02

    Antrag im Serviceportal stellen

    Der Antrag wird mit dem Formblatt „Antrag auf Förderung einer Solaranlage“ im Serviceportal der Stadt Aachen gestellt, zusammen mit einem gültigen Angebot. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt sein.

  3. 03

    Zuwendungsbescheid abwarten

    Die Stadt Aachen prüft den Antrag und stellt bei positivem Ergebnis einen Zuwendungsbescheid über das Serviceportal aus. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange ausreichend Restmittel verfügbar sind.

  4. 04

    Auftrag erteilen und Anlage errichten lassen

    Erst nach dem Bescheid wird der Installateur oder Gutachter beauftragt. Der Anspruch auf Förderung erlischt 18 Monate nach dem Bescheid; eine einmalige Verlängerung um sechs Monate kann auf Antrag gewährt werden.

  5. 05

    Nachweise im Serviceportal einreichen

    Nach Abschluss werden die Schlussrechnung, die ausgefüllte Fachunternehmerbescheinigung und Fotos der Anlage hochgeladen. Beim Dachgutachten kommt das vollständige Gutachten hinzu.

  6. 06

    Auszahlung erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag ausgezahlt. Ist die Anlage kleiner als beantragt, wird die gegebenenfalls verringerte Summe gezahlt.

Häufige Fragen

Werden Balkonkraftwerke von der Stadt Aachen gefördert?
Nein. Die Richtlinie schließt Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke ausdrücklich aus, ebenso Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Programm zielt auf Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom und auf Betriebsgebäude kleiner und mittlerer Unternehmen.
Wie viel gibt es für eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus?
200 Euro je vollendetem Kilowatt-Peak, maximal 10.000 Euro, wenn ein Mieterstromprojekt oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umgesetzt wird. Ein Batteriespeicher dazu bringt 100 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, maximal 5.000 Euro.
Was bekommen Unternehmen?
Für Photovoltaik zur Eigenversorgung auf dem Betriebsgebäude 100 Euro je vollendetem Kilowatt-Peak, maximal 10.000 Euro. Ein Dachgutachten zur Prüfung von Dichtigkeit und Statik wird mit 90 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal 4.000 Euro. Bei positivem Gutachten muss binnen zwei Kalenderjahren eine Anlage errichtet werden.
Kann ich trotz Haushaltssperre in Aachen noch beantragen?
Für das Solarprogramm ja. Die Haushaltsmittel wurden für 2026 freigegeben, allerdings auf ein Drittel des Gesamtbudgets gekürzt. Neue Anträge werden weiterhin angenommen und bearbeitet, solange ausreichend Restmittel verfügbar sind. Das städtische Gebäude-Förderprogramm wird im Jahr 2026 dagegen nicht weitergeführt.
Wie lange gilt der Bewilligungsbescheid?
Der Anspruch auf Förderung erlischt 18 Monate nach Datum des Bewilligungsbescheides. Innerhalb dieser Frist müssen die Nachweise erbracht werden. Eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate kann rechtzeitig im Serviceportal beantragt werden.
Kann ein Batteriespeicher auch für ein Betriebsgebäude gefördert werden?
Nein, die Richtlinie sieht die Speicherförderung nur im Förderbaustein Mehrfamilienhäuser vor. Unternehmen erhalten Zuschüsse für die Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung und für ein Dachgutachten.
Was muss nach einem positiven Dachgutachten passieren?
Bestätigt das Gutachten die Eignung, muss innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Einreichung des Verwendungsnachweises eine PV-Anlage auf dem Gebäude installiert werden. Andernfalls sollen im Gutachten die nötigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Dachs beschrieben sein. Wird keine Anlage errichtet, können die Fördermittel zurückgefordert werden.
Was passiert, wenn die Anlage kleiner ausfällt als beantragt?
Der Zuwendungsbescheid wird nicht schriftlich geändert, ausgezahlt wird lediglich die gegebenenfalls verringerte Summe. Eine nachträgliche Aufstockung der Förderung ist nicht möglich.
Ist die Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?
Ja, mit weiteren Zuwendungen der Stadt Aachen und mit Förder- oder Darlehensprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder anderer Stellen, soweit deren Bestimmungen das zulassen. Das prüfen die Antragsteller eigenverantwortlich. Für Unternehmen ist zusätzlich die De-minimis-Verordnung zu beachten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU — Offizielle Programmseite
    aachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
  2. [02]
    Übersicht Förderprogramme Klima und Umwelt der Stadt Aachen
    aachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
  3. [03]
    Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen (Stand 12.09.2025, PDF)
    serviceportal.aachen.deRechtsgrundlageStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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