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Zuschuss · bis 15.000 € Kommune

Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU

Das Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen zahlt Zuschüsse für Photovoltaik dort, wo der Ausbau bislang stockt: in Mehrfamilienhäusern und auf Betriebsgebäuden kleiner Unternehmen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bekommen 200 Euro je Kilowatt-Peak und 100 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität — bis zu 10.000 Euro für die Anlage und zusätzlich bis zu 5.000 Euro für den Speicher. Betriebe erhalten 100 Euro je Kilowatt-Peak sowie 90 Prozent der Kosten eines Dachgutachtens. Ein dritter Baustein fördert Solar-Nachbarschaftsfeste. Ein- und Zweifamilienhäuser und Balkonkraftwerke sind ausgenommen.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp in Mehrfamilienhäusern bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts nach EEG § 19, § 21 Abs. 3 beziehungsweise EnWG § 42a oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG sowie Anlagen auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen nach EU-Definition. Bei Mehrfamilienhäusern sind ausschließlich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Bei KMU sind es Besitzer, Pächter oder Mieter von Betriebsgebäuden — bei Antrag durch Nicht-Eigentümer ist deren Einverständnis erforderlich. Nicht gefördert werden Anlagen auf oder in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke, gebrauchte Anlagen, Freiflächenanlagen, mobile Stromspeicher, der Austausch einzelner Module sowie Anlagen, deren Errichtung gesetzlich verpflichtend ist. Beim Dachgutachten muss es sich zudem um ein Bestandsgebäude handeln, dessen Bau oder letzte Dachsanierung vor dem 31.12.2015 durchgeführt wurde. Als dritten Baustein fördert die Stadt Solar-Nachbarschaftsfeste: 50 Euro pauschal für Organisation und Umsetzung plus höchstens 150 Euro für Sachmittel wie Informationsmaterial oder Leihgebühren, in Summe also höchstens 200 Euro.

Wörtlich: 'Um die Förderung für eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher oder ein Dachgutachten zu erhalten, darf vor Antragstellung noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt worden sein.' Pro vollendetem Kilowatt-Peak installierter Leistung wird maximal 1 Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität gefördert, die maximal förderfähige Kapazität beträgt 50 Kilowattstunden. Die Fördernehmenden verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens zehn Jahre ab erster Inbetriebnahme funktionstüchtig zu betreiben. Bei Verkauf geht die Restlaufzeit auf die neuen Eigentümer über. Bei Anträgen für ein KMU ist eine unterschriebene De-minimis-Erklärung mit einzureichen; die De-minimis-Verordnung ist zu beachten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Nur Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom oder KMU-Betriebsgebäude

Antragsberechtigte

Ausdrückliche Ausschlüsse

Antrag vor Auftragserteilung

Speicher gekoppelt an Anlagenleistung

Zehn Jahre Betriebspflicht

De-minimis bei Unternehmen

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro für die Photovoltaikanlage plus bis zu 5.000 Euro für den Batteriespeicher — zusammen also höchstens 15.000 Euro je Mehrfamilienhaus. Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein dritter Baustein fördert Solar-Nachbarschaftsfeste mit höchstens 200 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst die Solarförderrichtlinie lesen und ein Angebot des Photovoltaik-Installateurs beziehungsweise Gutachters einholen; Unternehmen füllen zusätzlich die De-minimis-Erklärung aus. Danach den Antrag über das Serviceportal der Stadt Aachen stellen — vor der Antragstellung darf noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt sein. Erst nach dem Zuwendungsbescheid wird beauftragt. Zur Auszahlung werden Rechnung, Fachunternehmererklärung und Fotos der Anlage im Serviceportal eingereicht; der Anspruch erlischt 18 Monate nach Bescheid.

Häufige Fragen

Werden Balkonkraftwerke von der Stadt Aachen gefördert?
Nein. Die Richtlinie schließt Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke ausdrücklich aus, ebenso Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Programm zielt auf Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom und auf Betriebsgebäude kleiner und mittlerer Unternehmen.
Wie viel gibt es für eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus?
200 Euro je vollendetem Kilowatt-Peak, maximal 10.000 Euro, wenn ein Mieterstromprojekt oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umgesetzt wird. Ein Batteriespeicher dazu bringt 100 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, maximal 5.000 Euro.
Was bekommen Unternehmen?
Für Photovoltaik zur Eigenversorgung auf dem Betriebsgebäude 100 Euro je vollendetem Kilowatt-Peak, maximal 10.000 Euro. Ein Dachgutachten zur Prüfung von Dichtigkeit und Statik wird mit 90 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal 4.000 Euro. Bei positivem Gutachten muss binnen zwei Kalenderjahren eine Anlage errichtet werden.
Kann ich trotz Haushaltssperre in Aachen noch beantragen?
Für das Solarprogramm ja. Die Haushaltsmittel wurden für 2026 freigegeben, allerdings auf ein Drittel des Gesamtbudgets gekürzt. Neue Anträge werden weiterhin angenommen und bearbeitet, solange ausreichend Restmittel verfügbar sind. Das städtische Gebäude-Förderprogramm wird im Jahr 2026 dagegen nicht weitergeführt.
Wie lange gilt der Bewilligungsbescheid?
Der Anspruch auf Förderung erlischt 18 Monate nach Datum des Bewilligungsbescheides. Innerhalb dieser Frist müssen die Nachweise erbracht werden. Eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate kann rechtzeitig im Serviceportal beantragt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU — Offizielle Programmseite
    aachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
  2. [02]
    Übersicht Förderprogramme Klima und Umwelt der Stadt Aachen
    aachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
  3. [03]
    Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen (Stand 12.09.2025, PDF)
    serviceportal.aachen.deRechtsgrundlageStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
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