BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Kommune

Förderprogramm Solares Bonn

Solares Bonn bündelt die Solar-Zuschüsse der Bundesstadt Bonn in nummerierten Fördermodulen. Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten und an Fassaden bekommt 300 Euro je Kilowatt-Peak, Nichtwohngebäude und Denkmäler 200 Euro, Wohnhäuser bis drei Wohneinheiten 100 Euro bei Dachvollbelegung. Dazu kommen Boni für Dachbegrünung und Mieterstrom. Gedeckelt ist alles bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten — davon ausgenommen sind die Fördermodule M7 und M13, für die eigene Obergrenzen gelten.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesstadt Bonn — Klimaförderung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Bundesstadt Bonn — Klimaförderung
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Förderquote 30 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen, sofern sie dort Solaranlagen installieren und betreiben. Wohnungsmieter sind zuwendungsberechtigt, soweit es um Stecker-Solargeräte wie Balkonsolarkraftwerke geht. Die Stadt konzentriert die Mittel auf den Gebäudebestand mit Baufertigstellung bis 31. Dezember 2021. Besteht eine Solarverpflichtung nach § 42a BauO NRW, fördert die Stadt weder die verpflichtende Anlage noch darüber hinausgehende Anlagenteile. Bei Wohnhäusern bis drei Wohneinheiten gibt es den Zuschuss nur bei Dachvollbelegung. Der Installateur bestätigt schriftlich, dass die Anlage zur Maximierung der Solarstromproduktion ausgelegt ist — auf allen geeigneten Sattel- und Pultdachflächen sowie allen Flachdächern mit 0 bis 20 Grad Neigung.

Der Antrag kann vor oder nach Beauftragung gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach Schlussrechnung. Ohne Bewilligungsbescheid erfolgt die Auftragsvergabe auf eigenes finanzielles Risiko. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Denkmalerlaubnis nach § 9 DSchG NRW einzuholen. Der Förderantrag kann vorher gestellt werden, gekauft oder installiert werden darf erst nach der Erlaubnis.

Hinweis zur aktuellen Verfügbarkeit — die Stadt schreibt: „Aufgrund der großen Nachfrage sind die Mittel im Förderprogramm Solares Bonn für 2026 ausgeschöpft. Die Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Wir informieren an dieser Stelle, wenn eine Antragstellung wieder möglich ist."

Schnell-Check

Passt Förderprogramm Solares Bonn zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Zuwendungsberechtigte

Nur Bestandsgebäude ohne Solarpflicht

Dachvollbelegung bei kleinen Wohnhäusern

Antragsfrist bis drei Monate nach Schlussrechnung

Denkmalschutz vorab klären

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag30 %25.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro je Objekt; für die Fördermodule M7 und M13 gelten eigene Obergrenzen. Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten, ausgenommen die Fördermodule M7 und M13 mit eigenen Obergrenzen.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderprogramm Solares Bonn
83.333 €

Förderfähig sind max. 83.333 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote30%
  • Gesamtkosten83.333 €
  • Förderfähige Basis83.333 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil58.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab — aktueller Stand laut Stadt: „Aufgrund der großen Nachfrage sind die Mittel im Förderprogramm Solares Bonn für 2026 ausgeschöpft. Die Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Wir informieren an dieser Stelle, wenn eine Antragstellung wieder möglich ist." Der Antrag läuft über ein Online-Formular der Stadt Bonn und ist wahlweise vor oder nach Beauftragung möglich, spätestens jedoch drei Monate nach der Schlussrechnung. Ohne Bewilligungsbescheid geht die Beauftragung auf eigenes finanzielles Risiko. Nach Umsetzung werden Fördermittel mit Rechnung, Fachunternehmerbescheinigung und Fotos abgerufen; bei Stecker-Solargeräten zusätzlich die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Solange die Jahresmittel ausgeschöpft sind, nimmt die Stadt keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Kann ich Solares Bonn derzeit beantragen?
Nein. Die Mittel für 2026 sind wegen der großen Nachfrage ausgeschöpft, die Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Die Stadt Bonn kündigt an, auf der Programmseite zu informieren, sobald eine Antragstellung wieder möglich ist.
Wie hoch ist der Zuschuss für Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus?
Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten und an allen Fassaden wird mit 300 Euro je installiertem Kilowatt-Peak gefördert. Im geförderten Wohnungsbau kommen 200 Euro je vollem Zweckbindungsjahr dazu. Die Gesamtobergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt.
Lohnt sich die Kombination aus Photovoltaik und Gründach?
Ja. Wer das Dach unter der Anlage mindestens extensiv begrünt, bekommt 100 Euro je Kilowatt-Peak zusätzlich. Bedingung ist, dass die Dachbegrünung dauerhaft funktionsgerecht erhalten bleibt, etwa durch eine Aufständerung der Module.
Was bringt der Mieterstrom-Bonus?
Mieterstrom-Modelle mit EEG-Mieterstromzuschlag werden mit 10 Euro je Kilowatt-Peak und je Wohneinheit bezuschusst. Bei 10 Kilowatt-Peak für 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt-Peak und 50 Wohneinheiten bereits 15.000 Euro. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG wird genauso gefördert.
Werden Neubauten gefördert?
In der Regel nicht. Die Stadt konzentriert die Mittel auf Gebäude mit Baufertigstellung bis 31. Dezember 2021 und fördert nur Anlagen auf Dächern ohne Solarverpflichtung nach § 42a BauO NRW. Diese Pflicht gilt seit 2024 für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 für neue Wohngebäude und ab 2026 auch bei umfassender Dachsanierung im Bestand.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Solares Bonn — Offizielle Programmseite
    bonn.dePrimärquelleBundesstadt Bonn — Klimaförderung
  2. [02]
    Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Bonn
    bonn.dePrimärquelleBundesstadt Bonn — Klimaförderung
  3. [03]
    Förderrichtlinie Solares Bonn (gültig ab 1. August)
    bonn.deRechtsgrundlageBundesstadt Bonn — Klimaförderung
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