Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt über die Freistellungsbestätigung des Finanzamts. Wörtlich: 'Die Förderung kann nur bei Fördermaßnahmen wirksam werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Beginn zählt laut Förderrichtlinie die Vergabe von Aufträgen.' Beauftragt werden darf erst nach der Zusage zur Förderfähigkeit. Es werden keine Maßnahmen im Eigenbau gefördert, es muss die Rechnung eines Fachbetriebs vorliegen. Ausnahmen sind die steckerfertige Solaranlage und der Aufbau eines Gründachs, sofern das System einen Selbstaufbau nachweislich erlaubt.
Für die Förderung von Batteriespeichern oder Ladestationen ist bei Antragstellung ein Nachweis über den Bezug von Ökostrom zu erbringen — über eine Stromrechnung mit Ökostromtarif oder das Inbetriebsetzungsprotokoll einer eigenen Photovoltaikanlage. Betrifft die Maßnahme ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Bei Konflikt mit der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung muss die Bauaufsicht eine Erlaubnis erteilen. Zuerst wird die Förderfähigkeit geprüft und bestätigt, erst danach darf ein Fachunternehmen beauftragt werden. Nach Abschluss folgt ein separater Auszahlungsantrag mit dem Formular zur Einwilligung in die Datenverarbeitung.
Hinweis zur aktuellen Verfügbarkeit — die Stadt schreibt: „Beide Förderprogramme, der Topf für allgemeine Förderung und der Topf für soziale Förderung, sind derzeit ausgeschöpft. Das Budget für die allgemeine Förderung ist am 04.12.2024 bereits nach kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich, Anträge für die allgemeine Förderung über unser Online-Antragsformular zu stellen."
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigte
Antrag vor Auftragsvergabe
Fachbetrieb erforderlich
Ökostrom-Nachweis bei Speicher und Ladepunkt
Denkmalschutz und Gestaltungssatzung
Zwei getrennte Anträge
Was bekommst du konkret?
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtig vorab — aktueller Stand laut Stadt: „Beide Förderprogramme, der Topf für allgemeine Förderung und der Topf für soziale Förderung, sind derzeit ausgeschöpft. Das Budget für die allgemeine Förderung ist am 04.12.2024 bereits nach kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich, Anträge für die allgemeine Förderung über unser Online-Antragsformular zu stellen." Sobald die Ampel auf der Programmseite die Antragstellung freigibt, wird zuerst der Förderantrag über das Online-Formular gestellt — mit Angebot eines Fachunternehmens und gegebenenfalls Vollmacht. Die Stadt prüft die Förderfähigkeit und teilt das Ergebnis schriftlich mit; erst danach darf beauftragt werden. Nach vollständigem Abschluss der Maßnahme wird der Auszahlungsantrag mit Auszahlungsformular und Einwilligungserklärung per E-Mail oder Post an die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit geschickt. Die Abruffrist beträgt 18 Monate.
Häufige Fragen
Kann ich Klimafreundliches Wohnen in Krefeld derzeit beantragen?
Wie hoch wären die Zuschüsse?
Werden Wärmepumpen gefördert?
Darf ich ein Gründach selbst aufbauen?
Wie lange gilt eine Förderzusage?
Wird ein Batteriespeicher zum Balkonkraftwerk gefördert?
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Unsere Quellen
- [01]Klimafreundliches Wohnen in Krefeld — Offizielle Programmseitekrefeld.dePrimärquelleStadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- [02]Förderprogramme und Beratung — Umwelt und Klima, Stadt Krefeldkrefeld.dePrimärquelleStadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit