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Zuschuss Kommune

Klimafreundliches Wohnen in Krefeld

Klimafreundliches Wohnen in Krefeld ist das Zuschussprogramm der Stadt für bauliche Klimaschutz-Maßnahmen am eigenen Haus. Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit 100 Euro je Kilowatt-Peak, Batteriespeicher mit 200 Euro je Kilowattstunde, Dachbegrünung mit 20 Euro je Quadratmeter und Fassadenbegrünung mit 10 Euro je Quadratmeter. Wer Gründach und Photovoltaik auf derselben Fläche kombiniert, erhält 1.000 Euro zusätzlich. Die Antragsphase ist derzeit geschlossen.

Zuständig
Stadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt über die Freistellungsbestätigung des Finanzamts. Wörtlich: 'Die Förderung kann nur bei Fördermaßnahmen wirksam werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Beginn zählt laut Förderrichtlinie die Vergabe von Aufträgen.' Beauftragt werden darf erst nach der Zusage zur Förderfähigkeit. Es werden keine Maßnahmen im Eigenbau gefördert, es muss die Rechnung eines Fachbetriebs vorliegen. Ausnahmen sind die steckerfertige Solaranlage und der Aufbau eines Gründachs, sofern das System einen Selbstaufbau nachweislich erlaubt.

Für die Förderung von Batteriespeichern oder Ladestationen ist bei Antragstellung ein Nachweis über den Bezug von Ökostrom zu erbringen — über eine Stromrechnung mit Ökostromtarif oder das Inbetriebsetzungsprotokoll einer eigenen Photovoltaikanlage. Betrifft die Maßnahme ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Bei Konflikt mit der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung muss die Bauaufsicht eine Erlaubnis erteilen. Zuerst wird die Förderfähigkeit geprüft und bestätigt, erst danach darf ein Fachunternehmen beauftragt werden. Nach Abschluss folgt ein separater Auszahlungsantrag mit dem Formular zur Einwilligung in die Datenverarbeitung.

Hinweis zur aktuellen Verfügbarkeit — die Stadt schreibt: „Beide Förderprogramme, der Topf für allgemeine Förderung und der Topf für soziale Förderung, sind derzeit ausgeschöpft. Das Budget für die allgemeine Förderung ist am 04.12.2024 bereits nach kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich, Anträge für die allgemeine Förderung über unser Online-Antragsformular zu stellen."

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigte

Antrag vor Auftragsvergabe

Fachbetrieb erforderlich

Ökostrom-Nachweis bei Speicher und Ladepunkt

Denkmalschutz und Gestaltungssatzung

Zwei getrennte Anträge

Was bekommst du konkret?

Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab — aktueller Stand laut Stadt: „Beide Förderprogramme, der Topf für allgemeine Förderung und der Topf für soziale Förderung, sind derzeit ausgeschöpft. Das Budget für die allgemeine Förderung ist am 04.12.2024 bereits nach kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich, Anträge für die allgemeine Förderung über unser Online-Antragsformular zu stellen." Sobald die Ampel auf der Programmseite die Antragstellung freigibt, wird zuerst der Förderantrag über das Online-Formular gestellt — mit Angebot eines Fachunternehmens und gegebenenfalls Vollmacht. Die Stadt prüft die Förderfähigkeit und teilt das Ergebnis schriftlich mit; erst danach darf beauftragt werden. Nach vollständigem Abschluss der Maßnahme wird der Auszahlungsantrag mit Auszahlungsformular und Einwilligungserklärung per E-Mail oder Post an die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit geschickt. Die Abruffrist beträgt 18 Monate.

Häufige Fragen

Kann ich Klimafreundliches Wohnen in Krefeld derzeit beantragen?
Nein. Sowohl der Topf für die allgemeine Förderung als auch der Topf für die soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft; das Budget der allgemeinen Förderung war am 04.12.2024 nach kurzer Zeit vollständig vergeben. Ob Anträge möglich sind, zeigen die Ampelsymbole auf den Webseiten der Förderprogramme.
Wie hoch wären die Zuschüsse?
Photovoltaikanlagen 100 Euro je Kilowatt-Peak bis maximal 1.000 Euro, Batteriespeicher 200 Euro je Kilowattstunde bis maximal 2.000 Euro, Dachbegrünung 20 Euro je Quadratmeter, Fassadenbegrünung 10 Euro je Quadratmeter bis maximal 1.000 Euro. Für die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik auf derselben Fläche kommen 1.000 Euro dazu.
Werden Wärmepumpen gefördert?
Nein. Die Stadt Krefeld schreibt auf der Programmseite: „Wärmepumpen sind nicht mehr Bestandteil der Förderrichtlinie.“ Als förderfähige Maßnahmen führt sie dort Photovoltaikanlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen auf.
Darf ich ein Gründach selbst aufbauen?
Ja, ausnahmsweise. Grundsätzlich werden nur Maßnahmen mit Rechnung eines Fachbetriebs gefördert. Beim Gründach ist der Aufbau in Eigenleistung förderfähig, sofern das System einen Selbstaufbau erlaubt und das durch eine Herstellerinformation nachgewiesen wird.
Wie lange gilt eine Förderzusage?
Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 18 Monate nach der Zusage zur Förderfähigkeit. Wer länger braucht, kann sich per E-Mail an [email protected] wenden; die Stadt prüft dann eine Fristverlängerung im Einzelfall.
Wird ein Batteriespeicher zum Balkonkraftwerk gefördert?
Das ist nicht eindeutig geklärt, und die beiden Quellen der Stadt widersprechen sich. Die Programmseite schreibt: „Batteriespeicher werden im Zusammenhang mit steckerfertigen Solaranlagen (sog. "Balkon-PV") nicht gefördert.“ Die Förderrichtlinie im Ratsinformationssystem der Stadt sieht solche Speicher dagegen ausdrücklich vor: „Bei Batteriespeichern für Balkon-Solar-Geräten ist das entsprechende Balkon-Solar-Gerät nachzuweisen.“ Welche Fassung maßgeblich ist, lässt sich den veröffentlichten Unterlagen nicht entnehmen — die Richtlinie im Ratsinformationssystem nennt kein Datum ihres Inkrafttretens. Wer einen Speicher zum Balkonkraftwerk plant, klärt das vorab unter [email protected]. Anträge sind ohnehin erst wieder möglich, wenn die Stadt einen neuen Fördertopf freigibt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimafreundliches Wohnen in Krefeld — Offizielle Programmseite
    krefeld.dePrimärquelleStadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  2. [02]
    Förderprogramme und Beratung — Umwelt und Klima, Stadt Krefeld
    krefeld.dePrimärquelleStadt Krefeld — Geschäftsbereich VI, Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
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