Forschungszulage für Solo-Selbständige im Hauptberuf.
Solo-Selbständige, die ihre eigene Arbeitszeit überwiegend in ein klar abgegrenztes FuE-Vorhaben stecken, sind die größten Nutznießer der 2026er-Reform: 100 €/h Eigenleistungs-Pauschale, 35 % KMU-Quote und 20 % Gemeinkostenpauschale stapeln sich.
32 h × 50 Wochen × 100 €/h = 160.000 € Eigenleistung. + 20 % Gemeinkostenpauschale = 192.000 € Bemessungsgrundlage. × 35 % KMU-Quote = **67.200 € Forschungszulage pro Jahr** als Steuergutschrift. Realistisch: Solo-Selbständige arbeiten selten 32 h ausschließlich an FuE — typisch sind 10–20 h, der Rest ist operatives Geschäft.
Wie hoch ist deine Forschungszulage in diesem Fall?
Der Rechner unten ist mit den typischen Eckwerten für deine Konstellation vorbelegt — du kannst Stunden, Wirtschaftsjahr und KMU-Status anpassen und siehst sofort, wie sich Bemessungsgrundlage nach § 3 FZulG und Quote nach § 4 FZulG auf deine Steuergutschrift auswirken [1].
Was zählt überhaupt als Forschung & Entwicklung?▾
Förderfähig: Entwicklung neuartiger Verfahren, Algorithmen oder Produkte mit ungewissem Ausgang. Beispiele: KI-/ML-Modelle, neue Software-Architekturen, Verfahrens-Innovation, Prototyp-Erprobung.
Nicht förderfähig: Standard-Programmierung, Webseiten-Aufbau, Auftragsentwicklung mit bekannten Techniken, Bug-Fixing, Routine-Verbesserungen.
Maßstab sind die fünf Frascati-Kriterien der OECD: neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch, übertragbar. Die BSFZ prüft im Antrag.
Nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 — bei früher gestarteten Vorhaben entfällt die Pauschale.
So haben wir gerechnetaufklappen
Bemessungsgrundlage nach § 3 FZulG: FuE-Personalkosten (100 %) + Eigenleistung Einzel-/Mitunternehmer (Stunden × Pauschale) + Auftragsforschung (70 %). Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31. Dezember 2025 zusätzlich pauschal 20 % Gemein- und Betriebskosten auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen — der Rechner setzt sie für das Wirtschaftsjahr 2026 an.
Eigenleistungs-Pauschale für Einzel-/Mitunternehmer: 70 €/h für Tätigkeiten nach dem 27. März 2024, für Tätigkeiten ab 1. Januar 2026 pauschal 100 €/h (Investitionssofortprogramm) — auch in Vorhaben, die vorher begonnen haben. Maximal 40 Wochenstunden pro Person sind anrechenbar — alles darüber wird gekappt.
Förderquote nach § 4 FZulG: 25 % der Bemessung für alle anspruchsberechtigten Unternehmen, 35 % für KMU (eingeführt durch das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, für Tätigkeiten ab 28.03.2024). KMU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio € Umsatz oder höchstens 43 Mio € Bilanzsumme — inklusive Partner-/Verbundunternehmen nach EU-Empfehlung 2003/361/EG.
Cap-Logik: Maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio € für Aufwendungen vom 28. März 2024 bis 31. Dezember 2025 (bis zu 3,5 Mio € Zulage für KMU, 2,5 Mio € für alle anderen), 12 Mio € für Aufwendungen ab 1. Januar 2026 (bis zu 4,2 Mio € bzw. 3 Mio €).
Was wir vereinfachen: KMU-Status wird als Bool erfragt — die tatsächliche EU-KMU-Definition prüft Mitarbeiter, Umsatz, Bilanzsumme und Partner-/Verbundunternehmen. Auftragsforschung an gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sondervorschriften ist nicht modelliert. Verbindlich ist der Festsetzungsbescheid des Finanzamts.
Quellen: § 3, § 4 FZulG (gesetze-im-internet.de), Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161, FZulG-Änderungen ab 01.01.2026), Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
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Bemessungsgrundlage in die Steuererklärung bringen
Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift — sie wird auf deine Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet, ein Überschuss wird ausgezahlt. smartsteuer führt Anlage FE und die KSt-/ESt-Erklärung sauber zusammen.
smartsteuer ausprobierenWelche Eckwerte gelten 2026?
Die folgenden Sätze sind die Stand-2026-Bezugsgrößen für jede Forschungszulagen-Berechnung — sie kommen direkt aus § 3 und § 4 FZulG in der Fassung des Investitionssofortprogramms [2][3][4].
| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Eigenleistungs-Pauschale ab 2026 | 100 €/Stunde | § 3 Abs. 3 FZulG [2] |
| Maximale Wochenstunden pro Person | 40 h/Woche | § 3 Abs. 3 FZulG [2] |
| Quote KMU | 35 % | § 4 Abs. 2 FZulG [3] |
| Quote Standard (Nicht-KMU) | 25 % | § 4 Abs. 1 FZulG [3] |
| Auftragsforschung-Anrechnung | 70 % der Auftragssumme | § 3 Abs. 4 FZulG [2] |
| Gemeinkostenpauschale (Vorhabenbeginn nach 31.12.2025) | +20 % auf direkte Kosten | Investitionssofortprogramm [4] |
| Maximale Bemessung (Aufwendungen ab 2026) | 12.000.000 € | § 3 Abs. 5 FZulG [2] |
| Max. Forschungszulage KMU/Jahr | 4.200.000 € | 12 Mio × 35 % |
100 €/h und 12 Mio € gelten für Stunden und Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026, die 20-%-Pauschale nur für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Für Aufwendungen vom 28. März 2024 bis 31. Dezember 2025 gelten 70 €/h, keine Pauschale und höchstens 10 Mio € Bemessungsgrundlage (Zulage bis 3,5 Mio € für KMU) [4].
Wer zählt als Solo-Selbständiger im Sinne des FZulG?
Solo-Selbständige sind Einzelunternehmer und Freiberufler ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Anspruchsberechtigt nach § 1 FZulG sind alle in Deutschland steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Die Rechtsform spielt keine Rolle — Einzelunternehmen, GbR, freiberufliche Praxis und Solo-GmbH sind gleichermaßen eligibel, solange das Vorhaben FuE-Charakter hat.
Wie wird die Eigenleistung als Solo-Freelancer berechnet?
Einzel- und Mitunternehmer können ihre eigene FuE-Arbeitszeit pauschal mit 70 €/h für Tätigkeiten nach dem 27. März 2024 ansetzen, für Tätigkeiten ab 1. Januar 2026 mit 100 €/h — auch in Vorhaben, die vorher begonnen haben. Maximal 40 Wochenstunden pro Person sind anrechenbar (§ 3 Abs. 3 FZulG). Bei einem klassischen 32-Stunden-FuE-Anteil und 50 effektiven Wochen ergibt sich für 2026 eine Eigenleistung von 160.000 € — der Rest der Wochenstunden wird gekappt, kann aber als operative Tätigkeit getrennt gerechnet werden.
Welcher Anteil meiner Solo-Tätigkeit zählt als FuE?
Nicht jede Stunde ist FuE im Sinne des FZulG — gefordert sind die fünf Frascati-Kriterien der OECD: neuartig (übertrifft den Stand der Technik), schöpferisch (eigene Hypothesen, Konzepte), ungewiss im Ergebnis, systematisch geplant und übertragbar (reproduzierbar). Standard-Programmierung, klassische Auftragsentwicklung, Bug-Fixing oder Routine-Verbesserungen scheiden aus. Die BSFZ verlangt im Antrag eine Beschreibung des FuE-Vorhabens mit klaren Hypothesen, Methodik und erwarteten Ergebnissen.
Wie hoch ist die Quote für Solo-Selbständige?
Solo-Selbständige sind nach EU-Empfehlung 2003/361/EG fast immer KMU — und bekommen damit die erhöhte Quote von 35 % statt der Standard-25 %. Das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 hat diese KMU-Premium für Tätigkeiten ab dem 28. März 2024 eingeführt. Die KMU-Definition prüft drei Schwellen: weniger als 250 Mitarbeiter und (höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme). Bei Solo-Selbständigen sind alle drei Schwellen offensichtlich erfüllt.
Was ist die Gemeinkostenpauschale ab 2026?
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161) werden für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt — keine Belegpflicht, automatischer Aufschlag. Bei einer Eigenleistung von 160.000 € erhöht sich die Bemessungsgrundlage damit auf 192.000 €. Für Vorhaben, die vor 2026 begonnen haben, gibt es keine Pauschale, dort bleibt es bei den direkten Kosten.
Wann lohnt sich der Aufwand für Solo-Selbständige?
Faustregel: Ab etwa 8–10 Stunden FuE pro Woche pro Jahr beginnt sich der BSFZ-Antrag zu rechnen. Bei 10 h/Wo × 50 Wo × 100 €/h × 35 % × 1,2 GKP = 21.000 €/Jahr Steuergutschrift — wiederkehrend. Der BSFZ-Antrag ist kostenlos und einmalig pro Vorhaben (nicht jedes Jahr neu); der Aufwand für die Erstantragstellung liegt bei rund 1–3 Tagen. Ab dem zweiten Jahr ist nur noch eine Aktualisierungs-Anzeige notwendig.
Häufige Fragen
Bin ich als Solo-Selbständiger automatisch KMU im Sinne des FZulG?
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Praktisch ja. KMU-Status nach EU-Empfehlung 2003/361/EG verlangt weniger als 250 Mitarbeiter und (höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme). Solo-Selbständige erfüllen alle drei Schwellen offensichtlich. Wichtig nur: bei Beteiligungen an anderen Unternehmen oder bei Konzernverbund müssen Partner-/Verbundunternehmen mitgerechnet werden — bei reinen Solo-Strukturen unkritisch.
Ich arbeite 50 Stunden pro Woche an meinem FuE-Vorhaben — kann ich das auch ansetzen?
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Nein, § 3 Abs. 3 FZulG kappt die anrechenbare Eigenleistung bei 40 Wochenstunden pro Person. Selbst wenn die tatsächliche FuE-Arbeitszeit höher liegt, werden im Rechner und bei der Festsetzung 40 h als Maximum verwendet. Bei mehreren Solo-Personen (z. B. GbR mit zwei Mitunternehmern) gilt die 40-Stunden-Grenze pro Person separat.
Was, wenn meine Steuerschuld kleiner ist als die Forschungszulage?
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In diesem Fall wird die Differenz vom Finanzamt direkt ausgezahlt — auch im Verlustfall. Damit funktioniert die Forschungszulage praktisch wie ein Liquiditäts-Zuschuss. Gerade Solo-Gründer mit Anlaufverlusten profitieren überproportional, weil die volle Zulage fließt, ohne dass eine entsprechende Steuerschuld entstanden sein muss.
Kann ich nebenbei auch andere Förderungen wie KMU-innovativ oder ZIM nutzen?
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Ja, die Forschungszulage ist mit allen anderen FuE-Förderungen kumulierbar. Allerdings dürfen die geförderten Aufwendungen nicht doppelt geltend gemacht werden: wenn ein Aufwand bereits über ein Zuschussprogramm gefördert wird, fällt er aus der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage heraus. Praktisch teilen die meisten Solo-Selbständigen ihr Vorhaben in geförderte und ungeförderte Phasen.
Welche Persona passt eher zu dir?
Originalquellen
- [1] FZulG — Forschungszulagengesetz Volltext — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [2] § 3 FZulG — Bemessungsgrundlage — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [3] § 4 FZulG — Höhe der Forschungszulage — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [4] Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm — BGBl. 2025 I Nr. 161 (max. Bemessung 12 Mio €, Eigenleistung 100 €/h ab 1.1.2026, 20 % Gemein- und Betriebskosten für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025).
- [5] Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) — DLR-Projektträger im Auftrag des BMFTR.
- [6] § 3 FZulG — Bemessungsgrundlage — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [7] § 4 FZulG — Höhe der Forschungszulage — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [8] BSFZ — Bescheinigungsstelle Forschungszulage — Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR-PT) im Auftrag des BMFTR .
- [9] EU-Empfehlung 2003/361/EG — KMU-Definition — Europäische Kommission .
- [10] Vollständiger Rechner — Forschungszulage-Rechner (Standard-Rechner mit allen Optionen + Pauschalen-Verlauf).
Der Forschungszulagen-Rechner zeigt die komplette Pauschalen-Tabelle 2024–2026, alle drei Antrag-Schritte und das volle FAQ. Verbindlich rechnet das Finanzamt — BSFZ-Bescheinigung beantragen unter bescheinigung-forschungszulage.de.