Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401) |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Wörtlich: 'Maßnahmen können nur gefördert werden, sofern sich das Grundstück in einem der abgegrenzten Fördergebiete (siehe Anlagen) befindet.' Die Stadt nennt als Gebiete Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen; die Gebietskarten liegen als PDF bei. Das Objekt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein oder renovierungsbedürftig — das gilt nicht für die Begrünung von Wandflächen. Wohngebäude sind förderfähig, wenn sie mehr als zwei Wohneinheiten und mindestens zwei Vollgeschosse haben. Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen, Fassadeninstandsetzung, künstlerische Fassadengestaltung, Entsiegelung von Flächen sowie Rückbau von Nebengebäuden. Auch die zwingend erforderliche Fachberatung und Betreuung ist förderfähig.
Wörtlich: 'Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte.' Anträge gehen an das Zentrale Fördermanagement der Stadt Wuppertal und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Leistungsvertrages; Planungsarbeiten sind nicht förderschädlich. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen, von allen Bewohnern der zugehörigen Wohnungen genutzt werden können und in gepflegtem Zustand gehalten werden. Die Verpflichtung geht auf Rechtsnachfolger über. Wörtlich: 'Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Zuschuss aus dem Hof- und Fassadenprogramm tritt subsidiär hinter anderen Fördermöglichkeiten zurück.' Antragsteller müssen sicherstellen, dass es keine alternativen Programme für die Maßnahme gibt.
Passt Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Nur in den abgegrenzten Fördergebieten
Gebäudealter und Gebäudegröße
Förderfähige Maßnahmen
Antragsberechtigte
Erst Bescheid, dann Auftrag
Zehn Jahre Zweckbindung
Subsidiär und ohne Doppelförderung
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter, höchstens jedoch 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Maßnahmen, deren förderfähige Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenze von 500 Euro liegen, werden nicht gefördert. Mit dem Hof- und Fassadenprogramm bezuschusst die Stadt Wuppertal die Entsiegelung, Begrünung und Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Fassadeninstandsetzungen auf privaten Grundstücken. Die Förderung gilt nur in den abgegrenzten Fördergebieten Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter, höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst auf den Gebietskarten prüfen, ob das Grundstück in einem der Fördergebiete liegt, und die erforderlichen Genehmigungen einholen — bei Baudenkmälern und deren Nahbereich ist die denkmalrechtliche Erlaubnis Pflicht. Danach das Antragsformular mit den Anlagen beim Zentralen Fördermanagement der Stadt Wuppertal einreichen. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf ein Leistungsvertrag geschlossen werden. Nach Durchführung ist binnen zwölf Monaten der Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen vorzulegen, dann wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
In welchen Wuppertaler Stadtteilen gilt das Hof- und Fassadenprogramm?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Werden auch Dachbegrünungen gefördert?
Was ist bei Baudenkmälern zu beachten?
Bis wann muss ich abrechnen?
Mehr zu Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal — Offizielle Programmseitewuppertal.dePrimärquelleStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
- [02]Richtlinie der Stadt Wuppertal über die Gewährung von Zuwendungen für die Begrünung und Gestaltung von privaten und kommunalen Haus- und Hofflächen (PDF)wuppertal.deRechtsgrundlageStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
- [03]Karte der Gebietskulisse Barmen (PDF)wuppertal.dePrimärquelleStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)