345 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
56 von 345 Förderungen passen
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
2.000 € – 22.400 €
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
BioMeth Bayern
BioMeth Bayern fördert die Errichtung von neuen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen, Wärmeerzeugung und Erdgaseinspeisung.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)
Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Ladestation bis 250 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, Schaltschrank 400–450 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro. Voraussetzung: bestehende N-ERGIE-Kundschaft.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
ab 12.500 €
Nachhaltige Städtische Mobilität für alle – EFRE/JTF-Förderung
Förderung investiver Maßnahmenpakete für nachhaltige städtische Mobilität in NRW. Unterstützung für Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten klima- und umweltfreundlicher Mobilität mit Fördersätzen von 80 bis 90 Prozent.
progres.nrw - Markteinführung
Mit progres.nrw - Programmbereich Markteinführung fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
ab 350 €
KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen
Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
ab 20.000 €
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten als Einmalzuschuss. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Dämmstoffe und Backsteinfassaden möglich.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
Förderung für den Aufbau von Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben. Investitionszuschüsse als Paketförderung bis zu 7 Millionen Euro pro Antrag.
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung.
ab 5.000 €
Bürgerenergiefonds NRW
Der Bürgerenergiefonds NRW unterstützt Bürgerenergiegesellschaften aus mindestens sieben natürlichen Personen bei der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Förderfähig sind Vorplanungskosten bis zu 300.000 € als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Vollfinanzierung.
10.000 € – 300.000 €
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen bis 300.000 € je Förderfall. Beratungsleistungen (45 % Förderquote), Qualitätssicherung und serielle Sanierung werden mitgefördert.
bis zu 300.000 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
5.000 € – 220.000 €
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein stellt Bürgerenergiegesellschaften ein zinsloses Anschubdarlehen von bis zu 200.000 Euro bereit, um vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Gutachten und Standortanalysen für erneuerbare Energieprojekte zu finanzieren. Die Rückzahlung erfolgt erst bei Gesamtrealisierung des Projekts — scheitert das Vorhaben, kann auf Rückzahlung verzichtet werden.
10.000 € – 200.000 €
KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Förderkredit bis 150.000 € pro Wohnung für Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Effizienzhaus 55, EH40, EH40 mit QNG). Bis zu 35 Jahre Laufzeit.
bis zu 150.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
2.500 € – 150.000 €
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme
Die IFB Hamburg bezuschusst im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 und 100.000 Euro.
1.000 € – 100.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Wärmenetzanschluss
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg neue Anschlüsse bestehender Gebäude an Wärme- und Gebäudenetze. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, höchstens 9.000 Euro je Wohneinheit und 100.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
bis zu 100.000 €
Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main
Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen. Je Fördersäule — Klimaanpassung oder Erneuerbare Energien — und Gebäude sind höchstens 50.000 Euro möglich; als maximale Fördersumme insgesamt nennt die Stadt 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
KfW 296 fördert klimafreundliche Neubauten im Niedrigpreissegment mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und darf keine fossilen Heizerzeuger oder Biomasse-Anlagen nutzen. Im Gegensatz zu KfW 297/298 ist kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich — der Fokus liegt auf kosteneffizientem, klimafreundlichem Bauen für budgetbewusste Bauherren.
bis zu 100.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
10.000 € – 75.000 €
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)
Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.
10.000 € – 50.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
SolarPLUS Berlin
SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
bis zu 30.000 €
GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe
Mit GebäudeGrün hoch³ bezuschusst die Stadt Freiburg im Breisgau Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Dachbegrünung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung lassen sich Zusatzmodule für Intensivbegrünung, Retentionsgründach, Biodiversitätsgründach und Solar-Gründach addieren. Je Baustein sind bis zu 15.000 Euro je Liegenschaft möglich, beim Regenwasserrückhalt 3.000 Euro; kombiniert liegt die Obergrenze bei 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind auch Mieter und Interessengruppen mit Zustimmung der Eigentümer.
500 € – 25.000 €
RISA-Förderung Entsiegelung Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Entsiegelung versiegelter Flächen auf Hamburger Privatgrundstücken mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30–50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 €. Ziel: Klimaschutz, Starkregenvorsorge und Erhalt der Biodiversität in Hamburg.
bis zu 25.000 €
Förderprogramm Solares Bonn
Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten.
bis zu 25.000 €
RISA-Förderung Versickerung Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Errichtung von Versickerungsanlagen (Flächenversickerungen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme) auf Hamburger Grundstücken mit 30–50 % Zuschuss, maximal 25.000 €. Stärkt die Grundwasserneubildung und macht Hamburg zur Schwammstadt.
bis zu 25.000 €
Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU
Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.
bis zu 15.000 €
Bayern Erdwärmepumpen-Förderung (LfU)
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) fördert erdgekoppelte Wärmepumpen mit 4.500 € Basisförderung für Anlagen bis 45 kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis 100 kW wird jedes zusätzliche kW mit 100 € bezuschusst (also bis 10.000 € Maximum). Plus 500 € Pufferspeicher-Bonus und 500 € Kombi-Bonus mit Solarthermie, Biomasse oder PVT-Kollektoren. Pflicht: Bestandsgebäude älter als 2 Jahre, Jahresarbeitszahl mindestens 3,8.
4.500 € – 10.000 €
proKlima SolarStrom Hannover
proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen im Stadtgebiet Hannover. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
bis zu 9.000 €
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
Bundesweite Kaufprämie für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Höhe gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: für BEV 3.000–6.000 €, für PHEV 1.500–4.500 €. Anträge laufen über das Portal Förderzentrale Deutschland, rückwirkend für 12 Monate ab Erstzulassung.
1.500 € – 6.000 €
RISA-Förderung Regenwasserzisternen Hamburg
Die IFB Hamburg bezuschusst die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter in Hamburg: 40 % für Privatpersonen (max. 1.500 €) und 30 % für Unternehmen und WEG (max. 3.000 €). Ziel ist die Schonung der Trinkwasservorräte durch Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung.
bis zu 3.000 €
Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.
bis zu 3.000 €
Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" der BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz: 1.300 € ohne Wallbox, 1.500 € mit Wallbox, bis 2.000 € mit bidirektionalem Laden. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU/Privateigentümer von Mietwohneigentum (Frist 10.11.2026, Windhundprinzip), große Wohnungsbaugesellschaften (Frist 15.10.2026, wettbewerbliches Verfahren). Mindestens 6 Stellplätze pro Gebäude, 20 % Vorverkabelungs-Quote, max 22 kW pro Ladepunkt. Antrag VOR Maßnahmenbeginn.
bis zu 2.000 €
§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld).
bis zu 1.200 €
Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
Die Stadt Bottrop bezuschusst neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung, höchstens 1.000 Euro je Anlage und maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude.
bis zu 1.000 €
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
bis zu 500 €
Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Antragsberechtigt sind aktuell nur Mieter mit Erstwohnsitz in MV.
bis zu 500 €
Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)
Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
bis zu 500 €
Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst die Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb öffentlicher Räume. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen erhalten 40 % Zuschuss, maximal 300 Euro je Abstellplatz.
bis zu 400 €
THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
Jährliche Auszahlung 270–320 € für jeden Halter eines reinen Elektroautos. Kein Wallbox-Direktzuschuss, sondern Vergütung für die durch das BEV eingesparten CO₂-Emissionen. Über THG-Quoten-Vermarkter beantragt.
bis zu 320 €
Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet.
150 € – 300 €
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt von ~110–190 €/Jahr (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
bis zu 240 €
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