345 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
100 von 345 Förderungen passen
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
bis zu 150.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
2.000 € – 22.400 €
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.
Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, um die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg zu verbessern. Voraussetzung ist ein gültiger Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt.
Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
Langfristiges, kapitalmarktnahes Ergänzungsdarlehen der L-Bank für Eigentumserwerber in Baden-Württemberg, die zusätzlich zur Basis- und Zusatzförderung Z15 Finanzierungsbedarf haben, der über die Hausbank nicht abgedeckt werden kann.
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
ab 20.000 €
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erhalten zinsverbilligte L-Bank-Darlehen plus Zuschüsse für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Für erneuerbare Energien greift ergänzend die KfW.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
Mit Sachsen-Anhalt MODERN bietet die Investitionsbank zinsgünstige Annuitätendarlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an. Nominaler Zinssatz ab 0,95 Prozent jährlich, Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre.
Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Brandenburger Förderprogramm 'Junges Wohnen' für Bauherren, Investoren und Träger zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Bis 500 Euro je m² Wohnfläche als Zuschuss, 2.200 Euro je m² als zinsfreies Darlehen über die Zweckbindungsfrist von 35 Jahren.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen (1. Förderweg) mit zinsverbilligten Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
ILB-Kredit zur Modernisierung von Mietwohnraum in Brandenburg. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Bis zu 25 Jahre Laufzeit, bis 20 Jahre Zinsbindung und Tilgungszuschuss bis 5 Prozent des Zusagebetrags.
IB.SH Immoflex Wohnimmobilien-Darlehen
Das IB.SH Immoflex ist ein Ergänzungs-Darlehen ab 15.000 Euro für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Bietet jährliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 Prozent.
ab 15.000 €
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Mit dem Kommunalen Energiesparprogramm Wohnen bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart energetische Sanierungen an Wohngebäuden und an Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden im Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen je Quadratmeter gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser kommt ein Bonus hinzu. Die Förderung ist mit KfW- und BAFA-Programmen kombinierbar, wenn der städtische Antrag zuerst gestellt wird.
Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“
Der Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ fördert Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur nachhaltigen Entwicklung in Lübeck beitragen. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Genossenschaften. Die Fördersumme richtet sich nach Projekttyp und geplanten Kosten.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung — auch Einpersonenhaushalte sind förderfähig. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
ab 15.000 €
IB.SH Immofix
Mit dem Darlehen IB.SH Immofix finanzieren Privatpersonen in Schleswig-Holstein den Neubau, Kauf oder die Modernisierung selbst genutzter Immobilien ab 15.000 Euro mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung – wahlweise mit Annuitätentilgung oder über einen Bausparvertrag.
ab 15.000 €
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer-Sparzulage die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Für Beteiligungen am Produktivkapital gibt es 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich, für Anlagen im Wohnungsbau 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich kombinieren, sodass bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayernLabo)
Die BayernLabo fördert im Auftrag des Freistaats Bayern die Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen und zugelassenen stationären Pflegeplätzen mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen, unabhängig von der Rechtsform.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen — Zusatzdarlehen zu BEG/KFN/WEF (NRW)
Zinsgünstiges Zusatzdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW Wohneigentum nachhaltig bauen, sanieren oder erstkaufen — kombinierbar mit KfW-WEF/KFN/BEG. Bis 50 % beim Neubau, bis 100 % bei Sanierung.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Zuschuss für private Haus- und Grundbesitzer im ländlichen Raum Baden-Württembergs zur Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung historischer Bausubstanz, zur Schließung von Baulücken oder zur Wohnumfeldverbesserung. Regelfördersatz bis zu 40 %, maximal 50 % der Investitionssumme, Auszahlung nach Baufortschritt durch die L-Bank.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) energetische Sanierungen im Stadtgebiet zusätzlich zur Bundesförderung: Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Grundförderung reicht je nach Baustein von 5 bis 15 Prozent der förderfähigen Kosten und kann über drei Zuschläge von je 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent aufgestockt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Contractoren; Mieter sind ausgeschlossen.
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung.
ab 5.000 €
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten als Einmalzuschuss. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Dämmstoffe und Backsteinfassaden möglich.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm bezuschusst die Stadt Wuppertal die Entsiegelung, Begrünung und Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Fassadeninstandsetzungen auf privaten Grundstücken. Die Förderung gilt nur in den abgegrenzten Fördergebieten Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter, höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Der Freistaat Bayern gewährt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Zuwendungen für die Wohnraumförderung. Gefördert wird unter anderem das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau im 2. Förderweg für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,4 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 9,99 €/m² Nettokaltmiete bei Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt
Im Fördergebiet Hamm Weststadt bezuschusst die Stadt die Verbesserung von Fassaden sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.
GründachPLUS
GründachPLUS ist ein Zuschussprogramm der Investitionsbank Berlin für nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin. Gefördert werden Dachbegrünungen mit 95 bis 180 EUR je Quadratmeter sowie Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 % der Kosten, zusätzlich anteilige Planungs- und Beratungskosten.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg
Der 1. Förderweg plus Hamburg fördert Mietwohnungsneubau auf städtischen Erbpachtgrundstücken mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 50 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m² – dauerhaft günstig durch Erbpacht-Bindung.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.
Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
Der Bayerische Entschädigungsfonds gewährt Denkmaleigentümern Zuwendungen für die Instandsetzung von Denkmälern, wenn ihnen die vollen Kosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden können. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und/oder zinsgünstiges bzw. zinsloses Darlehen; Art und Höhe ergeben sich aus einer Zumutbarkeitsprüfung.
ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759)
Mit dem Sonderprogramm 759 fördert die ISB Rheinland-Pfalz Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten, mit einem 10 Jahre zinslosen Darlehen über 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche plus 25 Prozent Tilgungszuschuss.
BayernLabo Eigenheimfinanzierung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)
Mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm unterstützt die BayernLabo vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Bayern. Das befristet zinsverbilligte Darlehen beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, im Einzelfall mindestens 15.000 Euro; dazu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
ab 15.000 €
Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen
In den Gelsenkirchener Stadterneuerungsgebieten bezuschusst die Stadt die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen: Fassadenanstrich, Rückbau von Verkleidungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen und den Rückbau von Schotterflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
ab 500 €
Städtebaulicher Denkmalschutz Hamburg – Backsteinfassaden Dulsberg
Die IFB Hamburg fördert die Sanierung erhaltenswerter Backsteinfassaden im Hamburger Stadtteil Dulsberg – bis zu 50 % der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Pauschalsätze: 90–170 €/m² je nach Maßnahme. Pflicht: gleichzeitige energetische Modernisierung über ein IFB-Modernisierungsprogramm (A, B oder C).
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus bis zu 500 EUR/m² Zuschuss.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.
ab 3.000 €
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent (max. 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit) für Barrierereduzierungs-Maßnahmen wie Aufzüge, Türverbreiterungen oder Badumbauten.
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte
Mit den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden bis zu 80 %, bei Denkmalschutz bis zu 100 %, der förderfähigen Kosten gewährt.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)
Das ISB-Darlehen Mietwohnungen unterstützt Investoren in Rheinland-Pfalz beim Neubau oder Ersterwerb von mindestens vier klimagerechten Mietwohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 1 Prozent p. a. plus Tilgungszuschüssen.
Fassaden- und Innenhofprogramm Oberhausen-Osterfeld
Im Programmgebiet Soziale Stadt Osterfeld bezuschusst die Stadt Oberhausen die Sanierung von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Entsiegelung und Gestaltung privater Innenhöfe sowie die Abkopplung von Regenwasser. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter, und wird erst ab einem Zuschussbetrag von 1.000 Euro gewährt.
ab 1.000 €
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen. Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Bau-, Boden- und beweglichen Denkmalen.
Modernisierungsbonus Frankfurt — Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
Der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst die Modernisierung von Wohngebäuden mit 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wie hoch die anrechenbaren Kosten je Quadratmeter Wohnfläche ausfallen, hängt vom erreichten energetischen Standard ab — von 650 Euro bei Einzelmaßnahmen bis 1.300 Euro beim Effizienzhaus 40. Zusatzförderungen gibt es unter anderem für Barrierefreiheit, Balkonanbau und nachhaltige Dämmstoffe.
Erhaltung von Kulturdenkmalen Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein gewährt über das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse zur Erhaltung, Restaurierung, Instandsetzung und Pflege von Kulturdenkmalen. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand an Kulturdenkmalen; die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung und Instandsetzung von Bau- und Bodendenkmälern. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über eine normale Instandhaltung hinausgehen. Der Antrag ist bei Baudenkmälern vor Beginn der Maßnahme zu stellen und mit dem Landesamt abzustimmen.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % Finanzierungsanteil, Laufzeiten bis 35 Jahre.
Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen. Gefördert werden denkmalbedingte Ausgaben für Sicherungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Erschließungs- und Erhaltungsmaßnahmen an beweglichen und unbeweglichen Kulturdenkmalen mit bis zu 49 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
ab 12.500 €
Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung)
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Sonderprogramm Begrünung private Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern: gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertreter; Wohnanwesen brauchen in der Regel mindestens vier Wohneinheiten, Dachbegrünungen sind davon ausgenommen. Vorrang haben Maßnahmen in mit Grün unterversorgten Stadtgebieten und Hitzeinseln.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau (3. Förderweg) für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,5 % und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 12,95 €/m². Einkommensgrenze: max. 140 % des HmbWoFG-Schwellenwerts – das umfasst rund 65 % aller Hamburger Haushalte.
Junges Wohnen — Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
Niedersachsen fördert die Schaffung von Wohnheimplätzen für volljährige Studierende und Auszubildende mit einem zinslosen Darlehen und zusätzlich einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei 25 Jahren Belegungs- und Mietbindung sind das bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Darlehen (höchstens 49.500 Euro je Wohnheimplatz) und bis zu 40 Prozent als Zuschuss (höchstens 44.000 Euro je Wohnheimplatz).
IB.SH Immokonstant 35-Jahres-Darlehen
Das IB.SH Immokonstant ist ein Ergänzungs-Darlehen ab 15.000 Euro mit Zinsbindung über die volle Laufzeit von 35 Jahren. Für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein.
ab 15.000 €
KRiS — Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft in Essen
In drei Essener Gestaltungsräumen — Messe-Gruga, Neues Bernetal und Katernberg/Zollverein — werden Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip mit bis zu 90 Prozent bezuschusst: Flächenentsiegelung, Mulden-, Rigolen- und Baumrigolen-Versickerung, extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Zisterne und die Zuführung von Regenwasser zum Gewässer. Gefördert werden Grundstückseigentümer, auch juristische Personen.
IBB Förderergänzungsdarlehen
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Förderergänzungsdarlehen individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote für Kunden, die bereits ein IBB-Förderprogramm nutzen. Das Darlehen schließt Finanzierungslücken, ermöglicht Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen sowie die Neustrukturierung bestehender Förderungen – mit einer Darlehenshöhe von bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Wohnungsbau Sozial M-V fördert in Mecklenburg-Vorpommern den Bau und Umbau belegungsgebundener Mietwohnungen mit zinsfreien Baudarlehen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen
Mit dem Programm Erwerb von Bindungen unterstützt die NRW.BANK Eigentümer von Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Mietniveau-M4-Gemeinden mit Zuschüssen — wenn sie für 5 oder 10 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A eingehen.
Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum mit zinsverbilligten Darlehen sowie laufenden und einmaligen Zuschüssen über 30 oder 40 Jahre. Der Zinssatz beträgt anfänglich in der Regel 1,6 % p. a. Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG sind einzuhalten.
Haus- und Hofflächenprogramm im InnovationCity-Pilotgebiet Bottrop
Im InnovationCity-Pilotgebiet bezuschusst die Stadt Bottrop die Gestaltung von Fassaden, Hof- und Vorgartenflächen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünung und Entsiegelung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche und 60 Euro je Quadratmeter begrüntem Dach, abzüglich zehn Prozent städtischem Eigenanteil.
ab 500 €
Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für den Erstbezug oder Neubau von Wohneigentum. Antragsberechtigt sind große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %. Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557
Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.
Hof- und Fassadenprogramm Essen
In zehn Essener Stadtteilen mit Städtebaufördergebiet bezuschusst die Stadt Fassadenanstriche, die Reinigung historischer Backsteinfassaden, die Begrünung von Dächern und Flachdachgaragen sowie die ökologische Gestaltung von Innenhöfen mit Wege-, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Klimabaum-Fonds Augsburg — kostenlose Baumpflanzung auf privaten Grundstücken
Die Stadt Augsburg lässt Grundstückseigentümern im Modellquartier Klimaanpassung kostenlos sogenannte Klimabäume liefern und pflanzen. Der Geltungsbereich umfasst die Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 7 Flurstraßenviertel, Nr. 10 Hettenbachviertel und Nr. 11 Rechts der Wertach — Hitze-Hotspots mit hoher Versiegelung und wenig Grün. Je Grundstück sind bis zu zwei Bäume möglich; die Stadt rechnet Lieferung und Pflanzung direkt mit einer beauftragten Baumschule ab. Dazu kommt ein kostenloses fachliches Beratungs- und Planungsangebot zur Begrünung privater Freiflächen.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)
Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB einen einmaligen Zuschuss für die Vergabe von Belegungsrechten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, wenn sie die Miete 15 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels halten.
NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
bis zu 350.000 €
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €.
bis zu 344.500 €
L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.
bis zu 344.500 €
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen bis 300.000 € je Förderfall. Beratungsleistungen (45 % Förderquote), Qualitätssicherung und serielle Sanierung werden mitgefördert.
bis zu 300.000 €
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
170.000 € – 270.000 €
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
5.000 € – 250.000 €
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
bis zu 250.000 €
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)
Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.
bis zu 230.000 €
Hessen-Darlehen Neubau
Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.
50.000 € – 220.000 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
5.000 € – 220.000 €
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.
30.000 € – 200.000 €
IB.SH Immo Eigentum
Günstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für Kauf oder Neubau selbst genutzter Immobilien in SH – 15.000 bis 200.000 Euro, Zinsbindung 10 oder 15 Jahre.
15.000 € – 200.000 €
IB.SH Immo Effizienzhaus
Das IB.SH Immo Effizienzhaus ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für selbstnutzende Eigentümer, die energieeffizientes Wohneigentum bauen oder kaufen. Das Darlehen beträgt bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 150.000 Euro, und lässt sich um 50.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro aufstocken – bei Effizienzhaus 40 oder einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt.
15.000 € – 200.000 €
Hamburger Gründachförderung
Die Hamburger Gründachförderung bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg mit bis zu 60 % (Privatpersonen) bzw. 40 % (Unternehmen) der förderfähigen Kosten. Maximaler Zuschuss je Gebäude: 100.000 € (Dach/Fassade) bzw. 200.000 € für Gebäudebegrünung PLUS.
bis zu 200.000 €
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Die L-Bank fördert mit dem Kombi-Darlehen Wohnen selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es ergänzt andere Förderprogramme von L-Bank, KfW und BAFA. Für besonders energieeffiziente Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie).
5.000 € – 200.000 €
Nachhaltiges Bauen Hamburg – Klimaschonende Baustoffe
Die IFB Hamburg fördert den Einsatz klimaschonender Baustoffe beim freifinanzierten Neubau und bei Aufstockungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Drei Module: Klimaschonender Neubau (max. 200.000 € je Förderfall), Ökobilanzierung (max. 10.000 €) und Qualitätssicherung Holzbau (max. 10.000 €).
bis zu 200.000 €
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum)
Das ISB-Darlehen Wohneigentum unterstützt Käufer und Bauherren in Rheinland-Pfalz beim Erwerb, Bau, Ausbau oder der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 190.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis zu 10 Prozent.
bis zu 190.000 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf
Zinsgünstige Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Neubau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
bis zu 184.000 €
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie Hamburg
Das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie fördert Familien mit mindestens einem Kind in Hamburg beim Erwerb sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien (Energieklassen D–H) mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 2 % Zinsen. Pflicht: energetische Sanierung auf mindestens Klasse C.
bis zu 180.000 €
NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Neubau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit einem anfänglich zinslosen Darlehen: bis zu 180.000 Euro für Haushalte der Einkommensgruppe A, bis zu 140.000 Euro für die Gruppen B und C. Je Kind und je Person mit Behinderungen erhöht sich der Höchstbetrag, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderstelle der Kommune.
bis zu 180.000 €
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