BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Haus- und Hofflächenprogramm im InnovationCity-Pilotgebiet Bottrop

Das Haus- und Hofflächenprogramm ist ein Zuschuss der Stadt Bottrop aus der Städtebauförderung für Grundstücke im InnovationCity-Pilotgebiet. Gefördert werden Fassadengestaltung, Klimaanpassung und die Gestaltung von Hof- und Vorgartenflächen an Bestandsbauten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte. Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden, Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Zuständig
Stadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity
Förderhöhe ab 500 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Das zu gestaltende Grundstück beziehungsweise Bestandsgebäude muss im Pilotgebiet liegen. Der Förderbereich ist als Lageplan und Straßenverzeichnis Bestandteil der Richtlinie; die Stadt stellt dafür eine Haussuche bereit. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Förderbescheides beauftragt werden, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Planungsarbeiten sind davon ausgenommen. Zur Antragstellung sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge qualifizierter Handwerksbetriebe einzuholen. Die Arbeiten sind durch ein qualifiziertes Fachunternehmen auszuführen; Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bei der Umsetzung die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung Anwendung finden. Fassadengestaltung wird nur gefördert, wenn damit keine Dämmmaßnahmen verbunden sind. Der umgestaltete Bereich muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre der entsprechenden Nutzung zur Verfügung stehen. Die mit der Zuwendung gedeckten Kosten dürfen weder direkt noch indirekt in die Mietkostenberechnung einbezogen werden. In einem Kalenderjahr können maximal fünf Gebäude beziehungsweise Immobilien von demselben Antragsteller zur Förderung angemeldet werden. Planungskosten und Nebenkosten für Betreuung und Bauleitung sind mit jeweils bis zu 15 Prozent zuwendungsfähig.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Lage im InnovationCity-Pilotgebiet

Erst nach Förderbescheid beauftragen

Drei Kostenvoranschläge, Fachfirma, keine Eigenleistung

Keine Dämmmaßnahmen nach EnEV

Zehn Jahre Zweckbindung, mietneutral

Höchstens fünf Objekte je Antragsteller und Jahr

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche und 60 Euro je Quadratmeter begrüntem Dach, abzüglich zehn Prozent städtischem Eigenanteil. Für einzelne Bausteine gelten eigene Obergrenzen: bei bodengebundener Fassadenbegrünung höchstens 1.000 Euro, bei Begrünungen an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen höchstens 5.000 Euro. Einen Gesamtdeckel über alle Bausteine nennt die Richtlinie nicht. Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze); bei bodengebundener Fassadenbegrünung entfällt diese Grenze. Im InnovationCity-Pilotgebiet bezuschusst die Stadt Bottrop die Gestaltung von Fassaden, Hof- und Vorgartenflächen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünung und Entsiegelung.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist auf dem vorgeschriebenen Formblatt bei der Stadt Bottrop, Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity, Ernst-Wilczok-Platz 2, vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn einzureichen. Beizufügen sind Eigentumsnachweis, mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge, ein Gesamtmaßnahmenkonzept, eine bildhafte Darstellung des Zustands vorher und nachher sowie gegebenenfalls die denkmalrechtliche Erlaubnis. Nach dem Zuwendungsbescheid wird beauftragt; ausgezahlt wird nach Abnahme und anerkanntem Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen

Wie rechnet die Stadt Bottrop den Zuschuss aus?
Die Stadt zeigt Beispielrechnungen: Bei 10.000 Euro förderfähigen Kosten und 200 Quadratmetern umgestalteter Fläche liegt der Höchstbetrag bei 6.000 Euro, der mögliche Zuschuss bei 5.000 Euro; abzüglich zehn Prozent kommunalem Eigenanteil werden 4.500 Euro ausgezahlt.
Was gilt bei einer Dachbegrünung besonders?
Es gibt bis zu 60 Euro je Quadratmeter statt 30 Euro. Die Ausführung muss der Dachbegrünungsrichtlinie der FLL entsprechen; die Fachfirma sollte das im Angebot ausdrücklich erklären. Eine notwendige Statik wird mit maximal 300 Euro bezuschusst.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grundstücken im Geltungsbereich. Einrichtungen des Bundes, des Landes und kommunale Einrichtungen sind ausgeschlossen, ebenso Grundstücke im Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Wann fliesst das Geld?
Erst nachdem die Maßnahme abgenommen, geprüft und der Verwendungsnachweis anerkannt ist. Antragsteller treten mit der Rechnungszahlung in Vorleistung. Alle Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen und durch Kontoauszüge belegt werden; Quittungen für Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Wie lange läuft das Programm noch?
Die Programmseite nennt Fördermittel von rund 2,6 Millionen Euro bis 2022, die Städtebauförderungsseite bezeichnet das Stadtumbaugebiet Innenstadt/InnovationCity dagegen als derzeit noch laufend. Vor einer Antragstellung sollte die Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung direkt nach der aktuellen Mittelverfügbarkeit gefragt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Haus- und Hofflächenprogramm im InnovationCity-Pilotgebiet Bottrop — Offizielle Programmseite
    bottrop.dePrimärquelleStadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity
  2. [02]
    Richtlinie der Stadt Bottrop über die Vergabe von Zuwendungen im Stadtumbaugebiet Innenstadt/InnovationCity (PDF)
    bottrop.deRechtsgrundlageStadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity
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