Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity |
| Förderhöhe | ab 500 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das zu gestaltende Grundstück beziehungsweise Bestandsgebäude muss im Pilotgebiet liegen. Der Förderbereich ist als Lageplan und Straßenverzeichnis Bestandteil der Richtlinie; die Stadt stellt dafür eine Haussuche bereit. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Förderbescheides beauftragt werden, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Planungsarbeiten sind davon ausgenommen. Zur Antragstellung sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge qualifizierter Handwerksbetriebe einzuholen. Die Arbeiten sind durch ein qualifiziertes Fachunternehmen auszuführen; Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bei der Umsetzung die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung Anwendung finden. Fassadengestaltung wird nur gefördert, wenn damit keine Dämmmaßnahmen verbunden sind. Der umgestaltete Bereich muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre der entsprechenden Nutzung zur Verfügung stehen. Die mit der Zuwendung gedeckten Kosten dürfen weder direkt noch indirekt in die Mietkostenberechnung einbezogen werden. In einem Kalenderjahr können maximal fünf Gebäude beziehungsweise Immobilien von demselben Antragsteller zur Förderung angemeldet werden. Planungskosten und Nebenkosten für Betreuung und Bauleitung sind mit jeweils bis zu 15 Prozent zuwendungsfähig.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Lage im InnovationCity-Pilotgebiet
Erst nach Förderbescheid beauftragen
Drei Kostenvoranschläge, Fachfirma, keine Eigenleistung
Keine Dämmmaßnahmen nach EnEV
Zehn Jahre Zweckbindung, mietneutral
Höchstens fünf Objekte je Antragsteller und Jahr
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche und 60 Euro je Quadratmeter begrüntem Dach, abzüglich zehn Prozent städtischem Eigenanteil. Für einzelne Bausteine gelten eigene Obergrenzen: bei bodengebundener Fassadenbegrünung höchstens 1.000 Euro, bei Begrünungen an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen höchstens 5.000 Euro. Einen Gesamtdeckel über alle Bausteine nennt die Richtlinie nicht. Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze); bei bodengebundener Fassadenbegrünung entfällt diese Grenze. Im InnovationCity-Pilotgebiet bezuschusst die Stadt Bottrop die Gestaltung von Fassaden, Hof- und Vorgartenflächen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünung und Entsiegelung.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist auf dem vorgeschriebenen Formblatt bei der Stadt Bottrop, Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity, Ernst-Wilczok-Platz 2, vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn einzureichen. Beizufügen sind Eigentumsnachweis, mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge, ein Gesamtmaßnahmenkonzept, eine bildhafte Darstellung des Zustands vorher und nachher sowie gegebenenfalls die denkmalrechtliche Erlaubnis. Nach dem Zuwendungsbescheid wird beauftragt; ausgezahlt wird nach Abnahme und anerkanntem Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen
Wie rechnet die Stadt Bottrop den Zuschuss aus?
Was gilt bei einer Dachbegrünung besonders?
Wer kann den Antrag stellen?
Wann fliesst das Geld?
Wie lange läuft das Programm noch?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Haus- und Hofflächenprogramm im InnovationCity-Pilotgebiet Bottrop — Offizielle Programmseitebottrop.dePrimärquelleStadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity
- [02]Richtlinie der Stadt Bottrop über die Vergabe von Zuwendungen im Stadtumbaugebiet Innenstadt/InnovationCity (PDF)bottrop.deRechtsgrundlageStadt Bottrop — Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity