Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Essen — Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Gefördert wird nur in den Städtebaufördergebieten: Altendorf, Bochold, Altenessen-Süd, Nordviertel, Katernberg, Schonnebeck, Stoppenberg, Stadtkern, Ostviertel und Südostviertel. Die Stadt stellt für jedes Gebiet eine Abgrenzungskarte als PDF bereit. Antragsberechtigt sind Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden, die mindestens 25 Jahre alt sind. Neubauten und jünger sanierte Objekte fallen nicht unter das Programm. Bezuschusst werden Fassadenanstriche samt Ausbesserungs- und Putzarbeiten, die Reinigung historischer Backsteinfassaden, die Begrünung von Dächern einschließlich Flachdachgaragen, die Begrünung von Innenhöfen mit Wege- und Spielflächen samt Spielgeräten sowie Aufenthaltsflächen wie Sitzgruppen und Pergolen.
Nicht zum Programm gehört die energetische Sanierung von Gebäuden, also die Dämmung von Fassaden und der darauf aufzubringende Anstrich. Dafür verweist die Stadt auf Bundesprogramme wie die KfW. Für jedes Fördergebiet gibt es ein eigenes Antragsformular. Vor der Antragstellung ist zu prüfen, in welchem Fördergebiet die Immobilie liegt; das falsche Formular führt zu Rückfragen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Lage in einem der zehn Programmstadtteile
Gebäude mindestens 25 Jahre alt
Förderfähige Maßnahmen
Energetische Sanierung ist ausgeschlossen
Gebietsspezifisches Antragsformular
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. In zehn Essener Stadtteilen mit Städtebaufördergebiet bezuschusst die Stadt Fassadenanstriche, die Reinigung historischer Backsteinfassaden, die Begrünung von Dächern und Flachdachgaragen sowie die ökologische Gestaltung von Innenhöfen mit Wege-, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst anhand der veröffentlichten Karten prüfen, in welchem Fördergebiet die Immobilie liegt — für jedes Gebiet gibt es ein eigenes Antragsformular. Den Fördermittelantrag stellt der Eigentümer beim Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen, bevor die Arbeiten beauftragt werden. Die Farbgebung und die Gestaltung werden dabei mit der Stadt abgestimmt. Ausgezahlt wird der Zuschuss von bis zu 50 Prozent nach Umsetzung und Nachweis der Kosten.
Häufige Fragen
In welchen Essener Stadtteilen kann ich den Zuschuss beantragen?
Wird auch eine Dachbegrünung gefördert?
Kann ich damit meine Fassadendämmung bezahlen?
Was habe ich als Vermieter davon?
Gibt es in Essen noch andere städtische Klimaförderungen?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Hof- und Fassadenprogramm — Rahmenbedingungen der Förderung, Stadt Essen
- Fördergebiete des Hof- und Fassadenprogramms mit Abgrenzungskarten
- Antragsformulare für das Hof- und Fassadenprogramm
- Dienstleistung 'Hof- und Fassadenprogramm in Stadtteilprojekten der Sozialen Stadt' im Serviceportal der Stadt Essen
Unsere Quellen
- [01]Hof- und Fassadenprogramm Essen — Offizielle Programmseiteessen.dePrimärquelleStadt Essen — Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement
- [02]Dienstleistung 'Hof- und Fassadenprogramm in Stadtteilprojekten der Sozialen Stadt' im Serviceportal der Stadt Essenservice.essen.dePrimärquelleStadt Essen — Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement
- [03]Fördergebiete des Hof- und Fassadenprogramms mit Abgrenzungskartenessen.dePrimärquelleStadt Essen — Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement