Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB) |
| Förderhöhe | bis zu 230.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Auf Grundlage des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG) gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden der Erwerb leerstehender oder bereits genutzter Bestandsgebäude, der Um- und Ausbau sowie die Erweiterung bestehender Gebäude, der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz. Förderempfänger sind natürliche Personen, die nach Maßnahmeende ihren Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung haben. Die Förderung ist grundsätzlich an innerstädtische Gebietskulissen gebunden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Passt Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Selbst genutztes Wohneigentum mit Hauptwohnsitz nach Maßnahmeende
Förderempfänger ist natürliche Person
Eigenleistung von mindestens 15 Prozent (Um-/Ausbau 10 Prozent)
Vorhaben grundsätzlich innerhalb der innerstädtischen Gebietskulisse
Was bekommst du konkret?
Grundförderung: Baudarlehen in Höhe von 230.000 Euro und Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro. Zusatzförderungen: 10.000 Euro Zuschuss für Haushalte mit geringen Einkünften, bis zu 10.000 Euro weiteres Baudarlehen bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen, bis zu 10.000 Euro bei bodenarchäologischen Maßnahmen, 20.000 Euro weiteres Baudarlehen bei Erwerb im Bestand, je 5.000 Euro Baudarlehen und 5.000 Euro Zuschuss je zum Haushalt zählendem Kind sowie bis zu 10.000 Euro weiteres Baudarlehen für Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen. Für die Schaffung einer zweiten Wohnung sowie Um- und Ausbau und Erweiterung wird ein Baudarlehen von 20.000 Euro gewährt.
Wie stellst du den Antrag?
Förderempfänger sind natürliche Personen, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen; die Belastung muss auf Dauer tragbar sein. Die Eigenleistung soll mindestens 15 Prozent (bei Um- und Ausbau mindestens 10 Prozent) der Gesamtkosten betragen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine städtebauliche Stellungnahme der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzuholen. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundförderung für selbst genutztes Wohneigentum in Brandenburg?
Welche Zusatzförderungen gibt es?
Wer kann die Wohneigentumförderung beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohneigentumförderrichtlinie 2026 – BRAVORS Brandenburgbravors.brandenburg.dePrimärquelleLand Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)