Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und des Denkmalschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für den Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kulturellen Traditionen. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen. Förderfähig sind alle Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz sowie Arbeiten zur Wiederherstellung teilzerstörter Denkmale, wenn dadurch die originale Substanz gesichert wird. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Objekt ist ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes MV
Antragsteller ist Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigter
Zuwendungsfähige Ausgaben über 5.000 Euro (natürliche Personen) bzw. 10.000 Euro (juristische Personen)
Vorhaben noch nicht begonnen
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und können bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen betragen. Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen 5.000 Euro und bei juristischen Personen 10.000 Euro übersteigen. Der Eigenanteil kann in Form eigener Arbeits- und Sachleistung erbracht werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Erwerb und Erschließung des Denkmals sowie für die Beschaffung von Finanzierungsmitteln.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Schriftlichen Antrag stellen
Für die Bewilligung ist ein schriftlicher Antrag beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erforderlich.
- 02
Erforderliche Unterlagen beifügen
Beizufügen sind unter anderem Gesamtfinanzierungskonzept, Maßnahmebeschreibung, Maßnahmezeitplan, Kostenvoranschlag, Foto- und Schadensdokumentation, Lageplan sowie eine bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung.
- 03
Antragsfrist einhalten
Der Antrag soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden; eine kommunale Mitfinanzierung soll vorliegen.
- 04
Bewilligung durch das Landesamt erhalten
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Ab welcher Ausgabenhöhe wird gefördert?
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Merkblatt für Antragsteller und Zuwendungsempfänger (Denkmalförderung M-V)regierung-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege