Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und des Denkmalschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für den Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kulturellen Traditionen. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen. Förderfähig sind alle Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz sowie Arbeiten zur Wiederherstellung teilzerstörter Denkmale, wenn dadurch die originale Substanz gesichert wird. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Objekt ist ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes MV
Antragsteller ist Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigter
Zuwendungsfähige Ausgaben über 5.000 Euro (natürliche Personen) bzw. 10.000 Euro (juristische Personen)
Vorhaben noch nicht begonnen
Wie stellst du den Antrag?
Für die Bewilligung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Dem Antrag sind unter anderem ein Gesamtfinanzierungskonzept, eine detaillierte Maßnahmebeschreibung, ein Maßnahmezeitplan, ein detaillierter Kostenvoranschlag, eine Foto- und Schadensdokumentation, ein Lageplan sowie eine vom Landesamt für Denkmalpflege bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung beizufügen. Der Antrag soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Eine Beteiligung der Landkreise, kreisfreien Städte oder Gemeinden an der Finanzierung soll vorliegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Ab welcher Ausgabenhöhe wird gefördert?
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
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