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Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayernLabo)

Die BayernLabo fördert im Auftrag des Freistaats Bayern die Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen und zugelassenen stationären Pflegeplätzen mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen, unabhängig von der Rechtsform.

Zuständig
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Bayerische Modernisierungsprogramm ist der Mietwohnraum-Zweig der bayerischen Wohnraumförderung. Die BayernLabo reicht darin zinsgünstige Darlehen für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen aus, die den in den Richtlinien genannten Maßnahmen und Zielen entsprechen. Gefördert werden bestehende Mietwohngebäude ebenso wie zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen: Die Wohnungen und Pflegeplätze sollen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen, ohne dass die Miete für die Bewohner unverhältnismäßig steigt. Neben dem Darlehen stehen ergänzende Zuschüsse zur Verfügung, darunter ein eigener Zuschussteil für besonders nachhaltige Vorhaben. Die Finanzierung erfolgt als Kapitalmarktdarlehen mit einer zinsverbilligten Phase von zehn oder zwanzig Jahren; maßgeblich ist der Zinssatz am Tag des Darlehensangebotes. Über den einzelnen Antrag entscheidet nicht die BayernLabo, sondern die örtlich zuständige Bewilligungsstelle.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher des Gebäudes

Gebäude in der Regel mindestens 15 Jahre alt

Mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht zugelassene stationäre Pflegeplätze

Zu erwartende Mieterhöhung ist sozialverträglich

Belegungsbindung für zehn Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen

Antrag vor Beginn des Bauvorhabens gestellt

Was bekommst du konkret?

Zinsgünstiges Kapitalmarktdarlehen mit wahlweise zehnjähriger oder 20-jähriger Zinsfestschreibung. Die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich bis zu 60 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 75 %) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 EURO je Wohnung oder Pflegeplatz betragen; das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Hinzu kommt der ergänzende Zuschuss (Basis) von 300 EUR je m² Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben wird ein weiterer ergänzender Zuschuss (Nachhaltigkeit) in Höhe von bis zu 200 EUR je m² Wohnfläche gewährt. Die ergänzenden Zuschüsse dürfen maximal 25 % der Gesamthöhe der Förderung betragen. Den jeweils gültigen Zinssatz veröffentlicht die BayernLabo in der Zinsinformation Mietwohnraum; es gilt der Zinssatz, der am Tag des Darlehensangebotes maßgeblich ist.

Wie stellst du den Antrag?

Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens beantragt werden. Zuständig ist nicht die BayernLabo, sondern die örtlich zuständige Bewilligungsstelle: die jeweilige Bezirksregierung, die Landeshauptstadt München oder die Städte Nürnberg und Augsburg. Die Bewilligungsstelle entscheidet eigenverantwortlich über jeden Förderantrag, gibt die erforderlichen Antragsformulare aus und beantwortet Fragen zu Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Technik sowie Wohnungs- und Belegungsbindung.

Häufige Fragen

Wer kann das Bayerische Modernisierungsprogramm beantragen?
Darlehensempfänger können unabhängig von der Rechtsform Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sein. Eine Förderung kommt nur in Betracht, soweit die in Nr. 3.2 der Richtlinien genannten EU-rechtlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Überkompensation erfüllt sind.
Wie alt muss das Gebäude sein?
Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht zugelassene stationäre Pflegeplätze umfassen. Werden Maßnahmen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
Wie hoch fällt das Darlehen aus?
Die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich bis zu 60 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 75 %) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 EURO je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. Das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Welche Zuschüsse kommen zum Darlehen hinzu?
Der ergänzende Zuschuss (Basis) beträgt 300 EUR je m² Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben wird ein weiterer ergänzender Zuschuss (Nachhaltigkeit) in Höhe von bis zu 200 EUR je m² Wohnfläche gewährt. Die ergänzenden Zuschüsse dürfen maximal 25 % der Gesamthöhe der Förderung betragen.
Wo wird der Förderantrag gestellt?
Bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle, also der Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg. Sie entscheidet eigenverantwortlich über jeden Förderantrag. Der Antrag muss vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens gestellt werden.
Welche Bindungen geht der Vermieter ein?
Innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss der baulichen Maßnahmen müssen zur Neuvermietung frei werdende Mietwohnungen an Interessenten aus dem begünstigten Personenkreis vermietet werden (Belegungsbindung). Zusätzlich muss die zu erwartende Mieterhöhung sozialverträglich sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayernLabo) — Offizielle Programmseite
    bayernlabo.dePrimärquelleBayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
  2. [02]
    Aktuelle Zinsinformation Mietwohnraum
    bayernlabo.dePrimärquelleBayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
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