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BayernLabo Eigenheimfinanzierung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)

Mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm unterstützt die BayernLabo vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Bayern. Das befristet zinsverbilligte Darlehen beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, im Einzelfall mindestens 15.000 Euro; dazu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.

Zuständig
BayernLabo
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber BayernLabo
Förderhöhe ab 15.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm ist das aktuelle Förderprogramm der BayernLabo für Eigenwohnraum. Der Freistaat Bayern unterstützt damit Familien mit niedrigeren bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein befristet zinsverbilligtes Darlehen sowie einen Kinderzuschuss.

Einen Förderantrag kann stellen, wer die vorgegebene Einkommensgrenze einhält. Dafür werden alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt; anschließend werden Pauschalen, Freibeträge und weitere mögliche Beträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter der Einkommensgrenze, ist ein Förderantrag für Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf möglich.

Der in diesem Förderprogramm geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. In einem Zweifamilienhaus kann nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus in der Regel nicht übersteigen.

Wer bereits ein Gebäude besitzt und dieses erweitern oder verändern möchte, kann über die Wohnraumförderung der BayernLabo ebenfalls befristet zinsverbilligte Darlehen nutzen: etwa für einen seitlichen Anbau, eine Aufstockung des Gebäudes oder den Ausbau eines bisher nicht genutzten Dachbodens oder Kellers zu neuem Wohnraum.

Die Richtlinie zum Förderdarlehen mit Kinderzuschuss ist ab dem 01.05.2026 gültig.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Vorgegebene Einkommensgrenze wird eingehalten

Wohnraum wird selbst genutzt

Bau- oder Kaufobjekt liegt in Bayern

Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss

Geförderter Wohnraum ist angemessen groß

Anzahl der Kinder im Haushalt (Kinderzuschuss)

Gewünschte Zinsbindung: 10 oder 15 Jahre

Was bekommst du konkret?

Befristet zinsverbilligtes Darlehen für die Finanzierung von Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf. Der Darlehensbetrag beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums; im Einzelfall muss das Darlehen mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze), der ermittelte Darlehensbetrag wird auf 100 Euro gerundet. Ergänzend wird in Verbindung mit dem zinsverbilligten Darlehen ein Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind gewährt, der auch auf das nötige Eigenkapital angerechnet werden kann. Maßgeblich ist der Zinssatz, der aufgrund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt des Darlehensangebots gilt; wählbar ist eine 10-jährige oder eine 15-jährige Zinsbindung. Die Tilgung beträgt 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Das sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese Stellen überprüfen jeden Förderantrag individuell, entscheiden eigenverantwortlich über die Bewilligung und halten alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte bereit. Vorab lässt sich die Förderberechtigung mit dem Förderlotsen der BayernLabo prüfen. Folgende Unterlagen gehören zum Termin: letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke sowie eine Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.

Häufige Fragen

Wer kann die Eigenheimförderung der BayernLabo beantragen?
Einen Förderantrag kann stellen, wer die vorgegebene Einkommensgrenze einhält. Alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen werden zusammengezählt, danach werden Pauschalen, Freibeträge und weitere mögliche Beträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter der Einkommensgrenze, ist ein Förderantrag für Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf möglich.
Wie hoch ist das Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm?
Der Darlehensbetrag beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums. Im Einzelfall muss das Darlehen mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze); der ermittelte Darlehensbetrag wird auf 100 Euro gerundet.
Was bringt der Kinderzuschuss zusätzlich?
Der Kinderzuschuss wird in Verbindung mit dem zinsverbilligten Darlehen gewährt und beträgt 5.000 EUR je Kind. Er kann auch ergänzend auf das nötige Eigenkapital angerechnet werden.
Wo wird der Förderantrag gestellt?
Der Antrag muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle eingehen, in der Regel beim Landratsamt oder beim zuständigen Referat der kreisfreien Stadt. Dort werden die Anträge individuell geprüft und eigenverantwortlich beschieden; dort gibt es auch alle erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte.
Wie lange ist der Zinssatz gebunden und wie wird getilgt?
Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer 10-jährigen und einer 15-jährigen Zinsbindung; nach 10 oder 15 Jahren wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. Die Tilgung beträgt 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr. Eine vorzeitige Vollrückzahlung während der Zinsfestschreibung ist nur gegen Zahlung eines eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentgeltes möglich; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Werden auch Anbau, Aufstockung oder Dachausbau gefördert?
Ja. Wer bereits ein Gebäude besitzt und es erweitern oder verändern möchte, kann über die Wohnraumförderung der BayernLabo befristet zinsverbilligte Darlehen nutzen, etwa für einen seitlichen Anbau, eine Aufstockung des Gebäudes oder den Ausbau eines bisher nicht genutzten Dachbodens oder Kellers zu neuem Wohnraum.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Aktuelle Zinsinformation für Eigenwohnraum
    bayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
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