Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Sachsen-Anhalt (Staatskanzlei / Landesverwaltungsamt) |
| Förderquote | 49 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Nach der Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt gewährt das Land Zuwendungen für Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege und der Erschließung von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes dienen. Gefördert werden die denkmalbedingten Ausgaben, die im Rahmen von Sicherungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Erschließungs- und Erhaltungsmaßnahmen an beweglichen und unbeweglichen Kulturdenkmalen erforderlich werden. Zuwendungsempfänger können der Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sowie natürliche oder juristische Personen sein, die entsprechende Vorhaben realisieren wollen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt
Maßnahme im Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Kein Maßnahmebeginn vor Bewilligung
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt bis zu 49 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Zuwendung höher liegen; eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 v.H. der notwendigen Aufwendungen ist grundsätzlich erforderlich.
Wie stellst du den Antrag?
Zuwendungsanträge zur Erhaltung von Kulturdenkmalen sind unter Beifügung der denkmalrechtlichen Genehmigung und der erforderlichen Unterlagen über die untere Denkmalschutzbehörde bis zum 1. August für das kommende Haushaltsjahr zu stellen. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, das nach Anhörung des Denkmalfachamtes entscheidet. Die Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer kann einen Antrag stellen?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mehr zu Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Denkmalpflegeförderung – LVwA Sachsen-Anhaltlvwa.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLand Sachsen-Anhalt (Staatskanzlei / Landesverwaltungsamt)