Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Finanzverwaltung des Bundes und der Länder |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Viele Arbeitgeber sind aufgrund von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz zu gewähren; Arbeitnehmer können auch Teile ihres Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen. Der Staat fördert die Anlage in Beteiligungen am Produktivkapital und im Wohnungsbau mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Maßgebend für die Förderung ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vermögenswirksame Leistungen als Arbeitnehmer
Zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze (40.000 € ledig / 80.000 € zusammenveranlagt)
Anlage in Produktivkapital oder Wohnungsbau
Einhaltung der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren
Was bekommst du konkret?
Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen am Produktivkapital (bis 400 Euro jährlich) und 9 Prozent auf Anlagen im Wohnungsbau wie Bausparen oder die Entschuldung von Wohneigentum (bis 470 Euro jährlich). Beide Förderwege sind kombinierbar, sodass vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag mit der Steuererklärung
Der Antrag wird in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt.
- 02
Jährliche Festsetzung
Die Sparzulage wird jährlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.
- 03
Auszahlung nach Festlegungsfrist
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren in einer Summe an das Anlageinstitut; die notwendigen Daten übermittelt das Anlageinstitut elektronisch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Wie beantrage ich die Sparzulage?
Wann wird die Sparzulage ausgezahlt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Arbeitnehmer-Sparzulage — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
- [02]§ 13 5. VermBG — Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulagegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder