345 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
Wie du Programme nach Lebensbereich, Förder-Art und Lebenslage gegeneinander abwägst, zeigt der Einstieg zum Programm-Vergleich; was dir konkret zusteht, rechnen die Förder-Rechner aus. Woher die Angaben stammen und wie wir sie vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Redaktions-Methodik.
9 von 345 Förderungen passen
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers verbraucht ist (typisch 3 Wochen).
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
347 € – 990 €
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen. Der Regelsatz beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben — bis 4.000 € für Barriere-Reduzierung, bis 10.000 € bei Herstellung rollstuhlgerechten Wohnraums (Kennzeichen „R“). Bei Bezug von Sozialleistungen steigt der Satz auf 100 % bis 5.000 € beziehungsweise bis 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Ausbau.
Zuzahlungsbefreiung GKV
Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
2.000 € – 20.000 €
Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.
bis zu 7.400 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland
Das Saarland bezuschusst zusammen mit dem Bund den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen per IVF und ICSI in den ersten vier Zyklen. Ehepaare erhalten je Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, höchstens 1.000 Euro; unverheiratete heterosexuelle Paare in den ersten drei Zyklen bis zu 37,5 Prozent, gleichgeschlechtliche weibliche Paare bis zu 25 Prozent.
bis zu 1.000 €
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.
500 €
Wer vergibt die Förderung?
Wer schon weiß, über welche Stelle sein Vorhaben läuft, findet den Weg oft schneller über das Register als über das Thema. Jedes Register listet die beantragbaren Programme der Stelle mit Förderart, Höchstbetrag und Zielgruppe.
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