Auf einen Blick
| Förderart | Sachleistung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“) |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Angebot gilt nur für Grundstücke innerhalb der Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 7 „Flurstraßenviertel“, Nr. 10 „Hettenbachviertel“ und Nr. 11 „Rechts der Wertach“. Diese Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ gehören im stadtweiten Vergleich zu den Hitze-Hotspots. Antragsteller und Empfänger der Zuwendung können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengemeinschaften sein, die auf in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken eine Pflanzung vornehmen lassen. Mieter sind damit nicht selbst antragsberechtigt. Je Grundstück kann die Pflanzung von maximal zwei Bäumen gefördert werden. Die Baumart wird aus einer festen Liste gewählt, darunter Feld-Ahorn, Hainbuche, Amberbaum, Hopfenbuche, Winter- und Silberlinde, Dornenlose Gleditschie sowie Obstbäume als Hoch- oder Halbstamm.
Ausgeschlossen sind Pflanzungen, zu denen der Eigentümer aufgrund einer Auflage aus der Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg, aus Festsetzungen eines Bebauungsplans oder aufgrund anderer Vorgaben verpflichtet ist. Eine Kostenübernahme für Pflanzungen, die Eigentümer selbst beauftragt haben, ist nicht möglich. Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt trägt die Stadt nicht. Mit dem Antrag verpflichten sich die Eigentümer, die gepflanzten Bäume dauerhaft und fachgerecht zu pflegen und bei Pflanzausfall innerhalb von zehn Jahren eigenverantwortlich zu ersetzen. Vor der Pflanzung begutachtet das Amt für Grünordnung den Standort vor Ort. Dabei werden die erforderlichen Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen berücksichtigt und die Baumart abgestimmt. Gepflanzt wird zu den üblichen und günstigen Pflanzzeiten. Auf Erhalt der Beratungs- und Planungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Umfang der Mittel ergibt sich aus dem Ansatz im städtischen Haushalt und der Entscheidung der bewirtschaftungsbefugten Stelle sowie aus einer möglichen Bewilligung von Zuschüssen der Städtebauförderung durch die Regierung von Schwaben.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Grundstück im Modellquartier
Antragsberechtigte
Höchstens zwei Bäume je Grundstück
Keine Pflichtpflanzungen, keine Selbstbeauftragung
Pflege und Ersatz für zehn Jahre
Standortprüfung durch das Amt für Grünordnung
Kein Rechtsanspruch
Was bekommst du konkret?
Die Stadt Augsburg lässt Grundstückseigentümern im Modellquartier Klimaanpassung kostenlos sogenannte Klimabäume liefern und pflanzen. Der Geltungsbereich umfasst die Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 7 Flurstraßenviertel, Nr. 10 Hettenbachviertel und Nr. 11 Rechts der Wertach — Hitze-Hotspots mit hoher Versiegelung und wenig Grün. Je Grundstück sind bis zu zwei Bäume möglich; die Stadt rechnet Lieferung und Pflanzung direkt mit einer beauftragten Baumschule ab. Dazu kommt ein kostenloses fachliches Beratungs- und Planungsangebot zur Begrünung privater Freiflächen.
Wie stellst du den Antrag?
Eigentümer melden ihr Interesse zunächst beim Stadtplanungsamt oder beim Quartiermanagement an. Ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro berät vor Ort und erarbeitet einen Planungsvorschlag; bei gewünschter Baumpflanzung begutachtet zusätzlich das Amt für Grünordnung den Standort und stimmt Abstände und Baumart ab. Anschließend wird die Pflanzung mit dem Formular der Stadt beantragt — die vollständige Antragstellung ist Fördervoraussetzung. Gepflanzt wird zu den üblichen Pflanzzeiten; die Stadt rechnet direkt mit der Baumschule ab.
Häufige Fragen
Wer bekommt in Augsburg einen kostenlosen Klimabaum?
Was genau übernimmt die Stadt?
Welche Baumarten stehen zur Auswahl?
Wie melde ich mich an?
Gibt es neben den Bäumen noch andere Unterstützung?
Service · Handwerker-Vergleich
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- [02]Stadt Augsburg: Klimabäume für mehr Grün auf privaten Grundstückenaugsburg.dePrimärquelleStadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“)
- [03]Förderrichtlinien zum Kommunalen Fonds für die Pflanzung von Klimabäumen (PDF)augsburg.deRechtsgrundlageStadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“)
- [04]Flyer „Kostenlose Bäume für Ihr Grundstück“ (PDF)augsburg.dePrimärquelleStadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“)