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Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für den Erstbezug oder Neubau von Wohneigentum. Antragsberechtigt sind große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %. Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zielgruppe Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Großfamilien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 % können beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in einer Hamburger Baugemeinschaft ein zinsvergünstigtes Darlehen der IFB Hamburg erhalten. Das Darlehen ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben und muss an rangerster Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Die Eigenleistung soll in der Regel mindestens 10 bis 20 % der Gesamtkosten betragen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Familie mit mindestens 3 Kindern ODER Haushalt mit Schwerbehinderung von mindestens 80 %

Haushaltseinkommen überschreitet Einkommensgrenzen nach HmbWoFG um nicht mehr als 100 %

Immobilie wird selbst genutzt (Erstbezug oder Neubau)

Was bekommst du konkret?

Zinsvergünstigtes Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung, grundbuchlich an rangerster Stelle abgesichert. Es handelt sich um eine maximale Finanzierungsbeteiligung — weitere Kosten sind über Eigenmittel zu erbringen (Eigenkapital in der Regel 10–20 % der Gesamtkosten).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Die Baugemeinschaft nimmt frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

  2. 02

    Einkommens- und Kostengrenzen prüfen lassen

    Die IFB Hamburg prüft die Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und berät zu den Anforderungen.

  3. 03

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Die Baugemeinschaft stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

  4. 04

    Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über die Bewilligung.

  5. 05

    Vorhaben nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann die Baugemeinschaft mit dem Vorhaben beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum beantragen?
Gefördert werden große Familien mit drei oder mehr Kindern und Haushalte, bei denen eine Schwerbehinderung von wenigstens 80 % vorliegt. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die Einkommensgrenzen gemäß Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um bis zu 100 % überschreiten.
Wie ist das zinsvergünstigte Darlehen ausgestaltet?
Das Darlehen ist für die ersten 15 Jahre zinsmäßig festgeschrieben und muss an rangerster Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Es handelt sich um eine maximale Finanzierungsbeteiligung — die Eigenleistung soll in der Regel mindestens 10 bis 20 % der Gesamtkosten betragen.
Muss der Antrag vor dem Baubeginn gestellt werden?
Ja, der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens bzw. vor Vertragsabschluss bei der IFB Hamburg eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Baugemeinschaften individuelles Eigentum
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Eigenheim
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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