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Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für den Erstbezug oder Neubau von Wohneigentum. Antragsberechtigt sind große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %. Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Großfamilien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 % können beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in einer Hamburger Baugemeinschaft ein zinsvergünstigtes Darlehen der IFB Hamburg erhalten. Das Darlehen ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben und muss an rangerster Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Die Eigenleistung soll in der Regel mindestens 10 bis 20 % der Gesamtkosten betragen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Familie mit mindestens 3 Kindern ODER Haushalt mit Schwerbehinderung von mindestens 80 %

Haushaltseinkommen überschreitet Einkommensgrenzen nach HmbWoFG um nicht mehr als 100 %

Immobilie wird selbst genutzt (Erstbezug oder Neubau)

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor Beginn des Bauvorhabens bzw. vor Vertragsabschluss bei der IFB Hamburg stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Die IFB prüft Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und berät zu den Anforderungen. Nach Bewilligung Beginn des Vorhabens.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum beantragen?
Gefördert werden große Familien mit drei oder mehr Kindern und Haushalte, bei denen eine Schwerbehinderung von wenigstens 80 % vorliegt. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die Einkommensgrenzen gemäß Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um bis zu 100 % überschreiten.
Wie ist das zinsvergünstigte Darlehen ausgestaltet?
Das Darlehen ist für die ersten 15 Jahre zinsmäßig festgeschrieben und muss an rangerster Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Es handelt sich um eine maximale Finanzierungsbeteiligung — die Eigenleistung soll in der Regel mindestens 10 bis 20 % der Gesamtkosten betragen.
Muss der Antrag vor dem Baubeginn gestellt werden?
Ja, der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens bzw. vor Vertragsabschluss bei der IFB Hamburg eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

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