Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Großfamilien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 % können beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in einer Hamburger Baugemeinschaft ein zinsvergünstigtes Darlehen der IFB Hamburg erhalten. Das Darlehen ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben und muss an rangerster Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Die Eigenleistung soll in der Regel mindestens 10 bis 20 % der Gesamtkosten betragen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Familie mit mindestens 3 Kindern ODER Haushalt mit Schwerbehinderung von mindestens 80 %
Haushaltseinkommen überschreitet Einkommensgrenzen nach HmbWoFG um nicht mehr als 100 %
Immobilie wird selbst genutzt (Erstbezug oder Neubau)
Wie stellst du den Antrag?
Antrag vor Beginn des Bauvorhabens bzw. vor Vertragsabschluss bei der IFB Hamburg stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Die IFB prüft Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und berät zu den Anforderungen. Nach Bewilligung Beginn des Vorhabens.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum beantragen?
Wie ist das zinsvergünstigte Darlehen ausgestaltet?
Muss der Antrag vor dem Baubeginn gestellt werden?
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