Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Hansestadt Lübeck — Klimaleitstelle |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Förderung nachhaltiger Entwicklung beitragen. Idealerweise zeichnen sie sich durch hohe Wirksamkeit, messbare Treibhausgas-Minderung und zusätzliche soziale und ökologische Nutzen aus. Der Fonds fördert einzelne Projekte. Eine institutionelle Förderung — also die dauerhafte Finanzierung einer Einrichtung — ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eingereichte Anträge prüft das Projektteam vorab und bewertet sie nach definierten Kriterien mit einer Punktzahl: Klimawirksamkeit, Klimaeffizienz, Skalierbarkeit, Verwaltungsaufwand, soziale Verträglichkeit und weitere Zusatznutzen. Der Beirat wägt die Projekte ab und entscheidet abschließend über Förderung und Fördersumme.
Für Einzelmaßnahmen von Privatpersonen — im Konzept genannt sind Photovoltaikanlagen und Beleuchtungsmaßnahmen — gilt eine Höchstgrenze von maximal 15 Prozent des Fondsvolumens zum Quartalsende. Der Fonds soll dadurch Breitenwirkung über verschiedene Projekttypen hinweg erzielen. Anträge werden in Sitzungsrunden entschieden. Wer eine Bearbeitung in der nächsten Sitzung sichern will, reicht den Antrag bis zum jeweils veröffentlichten Stichtag ein; der zuletzt genannte Stichtag war der 31. Juli 2026, den Termin der folgenden Runde gibt die Klimaleitstelle bekannt. Beträge bis 5.000 Euro kann das Projektteam ohne formale Beiratssitzung vergeben.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Nachweisbarer Klimabeitrag
Projektförderung, keine institutionelle Förderung
Bewertung durch Punktesystem und Beirat
Deckel für private Einzelmaßnahmen
Antragstermin vor der Beiratssitzung
Was bekommst du konkret?
Der Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ fördert Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur nachhaltigen Entwicklung in Lübeck beitragen. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Genossenschaften. Die Fördersumme richtet sich nach Projekttyp und geplanten Kosten.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird über das Online-Formular der Hansestadt Lübeck gestellt; wer eine Entscheidung in der nächsten Beiratssitzung will, reicht ihn bis zum jeweils veröffentlichten Stichtag ein. Das Projektteam der Klimaleitstelle prüft den Antrag fachlich und bewertet ihn nach Klimawirksamkeit, Klimaeffizienz, Skalierbarkeit, Verwaltungsaufwand und sozialer Verträglichkeit mit einer Punktzahl. Anschließend entscheidet der zwölfköpfige Klimafonds-Beirat über Projektauswahl und Fördersummen; Beträge bis 5.000 Euro laufen im vereinfachten Verfahren ohne Beiratssitzung. Nach Bekanntgabe der geförderten Projekte beginnt die Umsetzung.
Häufige Fragen
Was für Projekte fördert der Lübecker Klimafonds?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Können auch Privatpersonen Geld aus dem Fonds bekommen?
Woher kommt das Geld im Fonds?
Wie stelle ich einen Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ — Offizielle Programmseiteluebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
- [02]Konzept Lübecker Klimafonds (PDF)luebeck.deRechtsgrundlageHansestadt Lübeck — Klimaleitstelle