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Zuschuss Kommune

Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“

Der Lübecker Klimafonds ist ein aus kommunalen Mitteln und Spenden gespeister Projekttopf der Klimaleitstelle. Anders als ein Förderprogramm mit festen Sätzen bewertet er jeden Antrag einzeln nach Klimawirksamkeit, Klimaeffizienz, Skalierbarkeit, Verwaltungsaufwand und sozialer Verträglichkeit. Über die Förderung entscheidet ein zwölfköpfiger Beirat; Beträge bis 5.000 Euro kann das Projektteam in einem vereinfachten Verfahren vergeben.

Zuständig
Hansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Hansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Förderung nachhaltiger Entwicklung beitragen. Idealerweise zeichnen sie sich durch hohe Wirksamkeit, messbare Treibhausgas-Minderung und zusätzliche soziale und ökologische Nutzen aus. Der Fonds fördert einzelne Projekte. Eine institutionelle Förderung — also die dauerhafte Finanzierung einer Einrichtung — ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eingereichte Anträge prüft das Projektteam vorab und bewertet sie nach definierten Kriterien mit einer Punktzahl: Klimawirksamkeit, Klimaeffizienz, Skalierbarkeit, Verwaltungsaufwand, soziale Verträglichkeit und weitere Zusatznutzen. Der Beirat wägt die Projekte ab und entscheidet abschließend über Förderung und Fördersumme.

Für Einzelmaßnahmen von Privatpersonen — im Konzept genannt sind Photovoltaikanlagen und Beleuchtungsmaßnahmen — gilt eine Höchstgrenze von maximal 15 Prozent des Fondsvolumens zum Quartalsende. Der Fonds soll dadurch Breitenwirkung über verschiedene Projekttypen hinweg erzielen. Anträge werden in Sitzungsrunden entschieden. Wer eine Bearbeitung in der nächsten Sitzung sichern will, reicht den Antrag bis zum jeweils veröffentlichten Stichtag ein; der zuletzt genannte Stichtag war der 31. Juli 2026, den Termin der folgenden Runde gibt die Klimaleitstelle bekannt. Beträge bis 5.000 Euro kann das Projektteam ohne formale Beiratssitzung vergeben.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Nachweisbarer Klimabeitrag

Projektförderung, keine institutionelle Förderung

Bewertung durch Punktesystem und Beirat

Deckel für private Einzelmaßnahmen

Antragstermin vor der Beiratssitzung

Was bekommst du konkret?

Der Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ fördert Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur nachhaltigen Entwicklung in Lübeck beitragen. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Genossenschaften. Die Fördersumme richtet sich nach Projekttyp und geplanten Kosten.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird über das Online-Formular der Hansestadt Lübeck gestellt; wer eine Entscheidung in der nächsten Beiratssitzung will, reicht ihn bis zum jeweils veröffentlichten Stichtag ein. Das Projektteam der Klimaleitstelle prüft den Antrag fachlich und bewertet ihn nach Klimawirksamkeit, Klimaeffizienz, Skalierbarkeit, Verwaltungsaufwand und sozialer Verträglichkeit mit einer Punktzahl. Anschließend entscheidet der zwölfköpfige Klimafonds-Beirat über Projektauswahl und Fördersummen; Beträge bis 5.000 Euro laufen im vereinfachten Verfahren ohne Beiratssitzung. Nach Bekanntgabe der geförderten Projekte beginnt die Umsetzung.

Häufige Fragen

Was für Projekte fördert der Lübecker Klimafonds?
Die Stadt nennt sieben Themenfelder: natürlicher Klimaschutz, Energie, Mobilität, zivilgesellschaftliches und wirtschaftliches Engagement, Bauen und Wohnen, Bildung und Kommunikation sowie Lebensstil und Konsum. Bereits gefördert wurden unter anderem ein Projekt des Vereins Landwege am Jugend-Naturschutz-Hof Ringstedtenhof und eine Veranstaltung zur Kooperation beim Klimaschutz auf der Altstadtinsel.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Es gibt keinen festen Satz. Die Fördersumme hängt vom Projekttyp und den geplanten Kosten der Maßnahme ab und wird vom Beirat festgelegt. Beträge bis 5.000 Euro kann das Projektteam der Klimaleitstelle nach Prüfung in einem vereinfachten Verfahren vergeben.
Können auch Privatpersonen Geld aus dem Fonds bekommen?
Ja. Förderberechtigt sind ausdrücklich natürliche und juristische Personen, insbesondere Privatpersonen, eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Genossenschaften und juristische Personen öffentlichen Rechts. Privatpersonen und Unternehmen werden dabei als Hilfspersonen nach § 57 Abgabenordnung eingesetzt, Art und Umfang der geförderten Tätigkeit werden in einer Vereinbarung festgelegt.
Woher kommt das Geld im Fonds?
Der Klimafonds wird zum Teil durch kommunale Mittel finanziert, ist zusätzlich aber auf Spenden von Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen oder anderen Organisationen angewiesen. Damit ergänzt er den Lübecker Masterplan Klimaschutz.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag läuft über ein Online-Formular der Hansestadt Lübeck. Danach folgen die fachliche Bewertung durch das Klimafonds-Team, die Sitzung des Klimafonds-Beirats zur Auswahl der Projekte und schließlich die Bekanntgabe der geförderten Projekte samt Beginn der Umsetzung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ — Offizielle Programmseite
    luebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
  2. [02]
    Konzept Lübecker Klimafonds (PDF)
    luebeck.deRechtsgrundlageHansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
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